Beschlussvorlage - 1041/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) 2. Änderung Teil II –Wohn-bebauung Haus Harkorten- als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 04.11.2015 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Mit dem nächsten und letzten Verfahrensschritt, der öffentlichen Bekanntmachung, wird das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Ist nicht erforderlich.

 

Begründung

 

1. Anlass und Verfahrensablauf

 

Der am 14.12.2009 rechtsverbindlich gewordene Bebauungsplan Nr. 7/01(534) Teil II – Wohnbebauung Haus Harkorten- sah in dem südlichen Bereich eine Bebauung vor, die in den vorhandenen Baufeldern nur in einer Kombination aus Einzel- und Doppelhäusern hätte realisiert werden können. Eine verkehrliche Erschließung sollte über eine private Zuwegung erfolgen. Da aktuell freistehende Wohnhäuser stärker nachgefragt werden als Reihenhäuser, könnten diese aufgrund der eng gefassten Baugrenzen nicht realisiert werden. Für die dann größeren Grundstücke ist eine Erschließung über einen Privatweg nicht ausreichend. Deshalb soll eine Häuserreihe direkt über die Harkortstraße als öffentliche Verkehrsfläche angebunden werden.

 

Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und auf die frühzeitige

Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zusammenhang mit dem Einleitungsbeschluss verzichtet.

 

Nach dem Beschluss des Rates am 18.06.2015 hat der Bebauungsplanentwurf in der Zeit vom 01.09.2015 bis 01.10.2015 einschließlich öffentlich ausgelegen.

 

2. Daten zum Verfahrensablauf

 

11.12.2014

Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens

Drucksachen-Nr. 1097/2014

18.06.2015

Ratsbeschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes

Drucksachen-Nr. 0467/2015

01.09.2015 – 01.10.2015

Öffentliche Auslegung/Behördenbeteiligung

02.11.2015 – 03.11.2015

Beteiligung der Betroffenen zu der Änderung im Bebauungsplan nach der öffentlichen Auslegung

 

3. Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung

 

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 01.09.2015 bis zum 01.10.2015 statt. Von den Bürgern sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte parallel zur Offenlage.

 

 

 

Ergebnis der Behördenbeteiligung

 

Anregungen zur Planung wurden nicht vorgebracht. Es ist deshalb kein Beschluss zur Abwägung erforderlich.

 

4. Änderung im Bebauungsplan  nach der öffentlichen Auslegung

 

Änderung der Baugrenze

 

Eine Überprüfung zum Verlauf der Baugrenzen hat leider erst nach Offenlage des Bebauungsplanentwurfes Nr. 7/01 (534) 2. Änderung Teil II –Wohnbebauung Haus Harkorten- ergeben, dass die in dem Änderungsplan parallel zur Harkortstraße festgesetzte vordere Baugrenze in dem nördlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 7/01 Teil II –Wohnbebauung Haus Harkorten- nicht fortgesetzt wird und somit ins Leere läuft. Deshalb wurde die Baugrenze nachträglich angepasst.

 

Weil die o.g. Änderung nur geringfügig ist und deshalb die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, erübrigte sich eine erneute öffentliche Auslegung. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch erfolgte eine Beteiligung der von der Änderung Betroffenen. Angeschrieben wurde die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH als Eigentümerin der Flächen.

 

Bedenken zu der Änderung wurden nicht geäußert.

 

5. Änderung in der Begründung zum Bebauungsplan

 

Das Deckblatt zur Begründung wurde mit dem Übersichtsplan aus dem Offenlegungsbeschluss aktualisiert. Somit ersetzt die Begründung vom 04.11.2015 die Begründung vom 08.05.2015.

 

6. Bestandteile der Vorlage

 

- Begründung zum Bebauungsplan vom 04.11.2015

- Übersichtsplan

 

7. Gutachten

 

Folgendes Gutachten wurde für die Aufstellung des Bebauungsplanes erstellt und kann im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:

 

- Schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros Stöcker vom 04.03.2015.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.12.2015 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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03.12.2015 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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08.12.2015 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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10.12.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen