Beschlussvorlage - 1031/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
VIII. Nachtrag zum Tarif vom 21.12.2005 zu § 1 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen - Verwaltungsgebührensatzung - vom 21.12.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.11.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.12.2015
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Beschlussvorschlag
Der VIII. Nachtrag zum Tarif vom 21.12.2005 zu § 1 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen - Verwaltungsgebührensatzung - vom 21.12.2005 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1031/2015) ist.
Realisierungstermin: 01.01.2016
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine verwaltungsinterne Abfrage ergab die nachfolgend in der Begründung dargestellte Änderung zum Tarif vom 21.12.2005 zu § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührensatzung.
Begründung
Änderung der lfd.- Nr. 13a:
Die Gebühr für die zweite Leichenschau nach dem Bestattungsgesetz einschließlich der Ausstellung der amtlichen Bescheinigung mit festen Terminen in den Räumen des Krematoriums wird von 20,00 € wieder auf 25,00 € heraufgesetzt. Größter Kostenfaktor bei dieser Leistung ist das Honorar, das den beauftragten freiberuflichen Ärzten, die die Leichenschauen überwiegend durchführen, pro Leiche gezahlt wird. Dieses Honorar wird ab Januar 2016 um rd. 5 € pro Fall erhöht. Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt hat die Erhöhung des Gebührensatzes nicht, weil den zu erwartenden Mehreinnahmen (je Fall) jeweils ein entsprechender Mehraufwand gegenübersteht.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 4140 | Bezeichnung: | Gesundheitswesen |
Produkt: | 1.41.40.03 | Bezeichnung: | Gutachten |
Kostenstelle: | 1.41.40.03.02 | Bezeichnung: | Leichenschauen |
| Kostenart | Bezeichnung | Lfd. Jahr | 2016 | Folgejahr 2 |
Mehr- ertrag (-) |
431100 | Verwaltungs- gebühren |
€ |
10.000 € |
€ |
Mehr- aufwand (+) |
501950 |
Dienstaufwendungen Honorarkräfte |
€ |
10.000 € |
€ |
Kurzbegründung: | |
X | Die Finanzierung ist im Haushalt 2016 bereits eingeplant. |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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5,5 kB
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