Beschlussvorlage - 1016/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der XVII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1016/2015) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2016

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben. Der Gebührensatz steigt von 3,38 € je Liter in 2015 (konstant zum Gebührensatz in 2014) auf nunmehr 3,56 € je Liter in 2016. Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.

 

 

Begründung

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

1. Anlass der Gebührenüberprüfung

 

Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2016 die Benutzungsgebühren entsprechend angepasst.

 

 

2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation

 

2.1. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten

 

2.1.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb

 

Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Entsorgungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Entsorgung der jeweils ihrer Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.

Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.

Für 2016 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 20.820.220 € (2015: 20.028.435; vgl. Zeile 29 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2016).

 

 

2.1.2. Städtische Aufwendungen

 

Hier werden z.B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung, mit der Überwachung der Abfallvorschriften im zentralen Außendienst oder mit der Abfallberatung im Bereich des Umweltamtes beschäftigt sind. Ebenso gehören dazu Erstattungen an die Verbraucherzentrale für den Bereich Abfallberatung sowie anteilige Overheadkosten des städtischen Finanzdezernates.

Für das Jahr 2016 sind insgesamt Kosten in Höhe von 417.601 € (2015: 402.169; vgl. Zeile 30 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2016) zu berücksichtigen. 

 

 

2.2. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen

 

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen.

Darum und um eine höhere Steigerung bei der Abfallgebühr für den Gebührenzahler zu vermeiden, wurde eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich für die Mitfinanzierung der Abfallbeseitigungskosten in Höhe von 750.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 1).

 

 

3. Gebührenmaßstab

 

Die Gebührenkalkulation 2016 erfolgt auf Grundlage der Entwicklung des Behältervolumens in den letzten Jahren und trägt gleichzeitig der voraussichtlich zukünftigen Entwicklung Rechnung. Der Gebührenmaßstab wird auf 5.760.000 Veranlagungsliter festgesetzt.

 

 

Anlagen:

 

1) Kalkulation der Abfallgebühr 2016

2) Ermittlung des Gebührensatzes 2016

3) Gebührenbedarf nach Gefäßen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

 

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5370

Bezeichnung:

Abfallsammlung

Produkt:

1.53.70.01

Bezeichnung:

Abfallsammlung u. -transport

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kosten-art

Bezeichnung

Lfd. Jahr

2016

Folge-jahr 2

Ertrag (-)

432103

Abfallbeseitigungsgebühr

              €

20.487.821

Ertrag (-)

432106

Vollservice Restabfallbehälter

108.000 €

Ertrag (-)

432107

Vollservice Altpapierbehälter

17.000 €

Ertrag (-)

438100

Auflösung Sonderposten für Gebührenausgleich

750.000 €

Summe

Erträge (-)

 

 

21.362.821 €

Aufwand (+)

523500

Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen

20.945.220

Aufwand (+)

 

Städtischer Aufwand

 

417.601 €

 

Summe

Aufwand (+)

 

 

21.362.821

 

Kurzbegründung:

X

Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2016 gesichert.

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.11.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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10.12.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen