Beschlussvorlage - 0878/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Gesellschaftsvertrag der HVG wie er als Anlage Bestandteil dieser Vorlage ist.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister zu allen Handlungen, die zur Umsetzung des Beschlusses rechtlich notwendig oder sachgerecht sind.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

Begründung

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hatte im Zuge des entsprechenden kommunalaufsichtsrechtlichen Anzeigeverfahrens die Übertragung der städtischen Anteile an der HEB GmbH auf die HVG unter dem Vorbehalt bestätigt, dass bis zum 31.01.2016

 

a)     das im Zuge der Übertragung der HEB-Anteile auf die HVG erhöhte Stammkapital der HVG im HVG-Gesellschaftsvertrag entsprechend ausgewiesen wird und

b)     der Gesellschaftszweck der HEB GmbH in den HVG-Gesellschaftsvertrag aufgenommen wird.

 

Die geforderten Änderungen sind in den Entwurf des neuen HVG-Gesellschaftsvertrages, der dieser Vorlage DS 0878/2015 als Anlage beigefügt ist, eingearbeitet.

 

Das erhöhte Stammkapital ist in § 4 des HVG-Gesellschaftsvertrags ausgewiesen und der erweiterte Gesellschaftszweck wird in § 2 Abs. 1 aufgeführt. Die Neuerungen sind in der Anlage jeweils fett gedruckt.

 

Außerdem ist in § 16 ein neuer Absatz 6 eingefügt, der den Vorgaben des § 108 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 2 GO NRW zur Offenlegung der Bezüge bestimmter Funktionsträger bei der HVG Rechnung trägt. Auch diese Anpassung ist in der Anlage durch Fettdruck gekennzeichnet.

 

Der Aufsichtsrat der HVG hat in seiner Sitzung am 30.11.2015 die Satzungsänderung diskutiert. Das Ergebnis wird den beteiligten städtischen Gremien mündlich mitgeteilt.

 

Der Kommunalaufsicht sind die beabsichtigten Änderungen mitgeteilt worden. Eine Rückmeldung stand zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.12.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen