Beschlussvorlage - 0703/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.               Der Rat der Stadt Hagen beschließt für die rechtlich selbstständigen städtischen Mehrheitsbeteiligungen die Regelungen für Bank- und Kreditgeschäfte, wie sie als Anlage Bestandteil dieser Vorlage sind.

 

2.               Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligungsrichtlinie entsprechend zu erweitern.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Auf der Basis der Neufassung des Handlungsrahmens für das städtische Schuldenmanagement (vergl. hierzu den Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 10.04.2014 zu DS 0398/2014) ist für die städtischen Mehrheitsbeteiligungen ein Handlungsrahmen zu entwickeln, der in die Beteiligungsrichtlinie aufzunehmen ist.

 

Begründung

In der Vorbemerkung zum aktuellen Handlungsrahmen für das städtische Schuldenmanagement ist der Gültigkeitsbereich eingegrenzt auf die Kernverwaltung und die rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe der Stadt Hagen. Demzufolge bedarf es einer Regelung für die rechtlich selbstständigen städtischen Mehrheitsbeteiligungen.

 

Der aktuelle Handlungsrahmen für das städtische Schuldenmanagement enthält in weiten Teilen Regelungen, die nur für die Kernverwaltung relevant sind. Eine Übernahme des vollständigen Handlungsrahmens für die rechtlich selbstständigen städtischen Mehrheitsbeteiligungen ist nicht sachgerecht. Von Bedeutung sind allerdings die Aussagen zu den Bank- und Kreditgeschäften, die die Risiken aus solchen Geschäften begrenzen sollen. Auf der Basis der diesbezüglichen Regelungen aus dem Handlungsrahmen für das städtische Schuldenmanagement hat das operative Beteiligungscontrolling Regelungen für die Bank- und Kreditgeschäfte der rechtlich selbstständigen städtischen Mehrheitsbeteiligungen abgeleitet.

 

Diese Regelungen für Bank- und Kreditgeschäfte sind als Anlage Bestandteil dieser Vorlage. Die Verwaltung bittet den Rat um Zustimmung. Es wird vorgeschlagen, die Beteiligungsrichtlinie um die entsprechenden Regelungen zu erweitern.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez. Erik O. Schulz                                                                      gez. Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister                                                                      Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

10.12.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen