Beschlussvorlage - 0856/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die noch anzuberaumende außerordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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03.11.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.11.2005
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Beschlussvorschlag
1.
Der
Rat bestellt __________________________________ als Vertreter/in der Stadt
Hagen in der noch anzuberaumenden Gesellschafterversammlung der HGW.
2. Er/Sie wird beauftragt, der
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, wie sie als Anlage 1 Gegenstand der
Vorlage ist, zuzustimmen.
Die Umsetzung dieser Vorlage
erfolgt bis zum 30.11.2005.
Sachverhalt
Die Vorlage dient der
Bestellung und Beauftragung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Hagen
in der noch anzuberaumenden Gesellschafterversammlung der HGW.
Die
HGW beabsichtigt, eine Gesellschafterversammlung abzuhalten, in der über eine
Neufassung des Gesellschaftsvertrag entschieden werden soll. Als Termin für die
Gesellschafterversammlung ist der 05.12.2005 vorgesehen. Eine Einladung liegt
zur Zeit aber noch nicht vor.
Zur Neufassung des
Gesellschaftsvertrages hat es umfangreiche Beratungen im Aufsichtsrat der
Gesellschaft und in einem von diesem gebildeten Arbeitskreis gegeben.
Ergebnis der Beratungen ist
die in der Anlage 1 beigefügte Vertragsfassung. Der Aufsichtsrat hat am
27.09.2005 einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Um einen Vergleich mit dem
bislang geltenden Gesellschaftsvertrag zu ermöglichen, ist dieser als Anlage
2 beigefügt.
Die Änderungen erstrecken
sich über den gesamten Vertrag. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen
kursorisch dargestellt:
In der Präambel sind die
nicht mehr nötigen Ausführungen zum Wegfall der steuerrechtlichen
Gemeinnützigkeit gestrichen.
Die Firma, also der Name der
Gesellschaft, wird um das in der Außenpräsentation schon verwendete Kürzel
ergänzt (§ 1).
§ 2 wurde den aktuellen
Gegebenheiten angepasst. Eingefügt wurde die Möglichkeit, sich anderer
Unternehmen zu bedienen.
Eingefügt wurde in § 6.3 die
Dauer der Bestellung von Geschäftsführern auf 5 Jahre.
Die Regelungen zur
Zuständigkeit von Aufsichtsrat (§ 10) und Gesellschafterversammlung (§ 14)
wurden neu gefasst.
Neu sind die Regelungen zur
Einziehung von Geschäftsanteilen (§§ 20 bis 23).
Im übrigen gibt es eine
Vielzahl redaktioneller Anpassungen des Vertrages, auf die hier nicht näher
eingegangen werden soll.
Die Verwaltung befürwortet
den Vertrag in der vorgelegten Form.
Über die Änderung des
Vertrages hat gem. § 14 Abs. 1 Buchst. i) des geltenden Vertrages die
Gesellschafterversammlung zu beschließen, wobei zur Annahme der
Änderungsvorschläge gem. § 15 Abs. 2 Buchst. b) eine Mehrheit von drei Viertel
der Stimmen erforderlich ist.
Zur Wahrnehmung der
Gesellschafterrechte ist die Bestellung und Beauftragung einer/eines städtischen
Vertreterin/Vertreters erforderlich, um die der Rat hiermit gebeten wird.
An
der letzten Gesellschafterversammlung der ha.ge.we am 07.07.2005 hat Herr
Jochen Weber teilgenommen.
