Beschlussvorlage - 0806/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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19.10.2005
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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03.11.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.11.2005
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Sachverhalt
Am 23.03.2005 wurde das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Aufgrund einer Übergangslösung tritt die Rücknahmepflicht der Hersteller und die Sammelpflicht der Kommunen 12 Monate nach Verkündung, also am 24.03.2006 in Kraft. Bis dahin müssen alle Voraussetzungen geschaffen sein. Das Gesetz ist das Ergebnis jahrelanger Bemühungen, die immer größer werdenden Mengen elektronischer und elektrischer Geräte unter Einbeziehung der Hersteller einer sinnvollen Verwertung bzw. schadlosen Beseitigung zuzuführen.
Die HEB GmbH als von der Stadt Hagen beauftragtes Entsorgungsunternehmen hat ein Konzept zur organisatorischen und technischen Umsetzung der kommunalen Aufgaben erstellt, das als Anlage beigefügt ist.
Dieses Konzept sieht die
Einbindung der Werkhof gem. GmbH als Entsorgungspartner vor. Verhandlungen und
Abstimmungsgespräche sind bereits zwischen HEB und Werkhof geführt worden. Das
Ergebnis ist Bestandteil der Ausführungen zu diesem Konzept.
siehe Kurzfassung
