Beschlussvorlage - 1145/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt die Umsetzung der vorgestellten Maßnahme mit den hier vorgelegten finanziellen Auswirkungen

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Umgestaltung des Bodelschwinghplatzes mit der angrenzenden Wehringhauser Straße ist Teil der Fördermaßnahme Soziale Stadt Wehringhausen. Bereits am 27.01.2015 hatte der Lenkungskreis Wehringhausen 10 Maßnahmen, darunter die Umgestaltung des Bodelschwinghplatzes und der Wehringhauser Straße, für das Förderjahr 2015/2016 beschlossen. Am 28.02.2015 fand im Rahmen der Bearbeitung der Masterplanungen Freiraum und Verkehr Wehringhausen eine erste Planungswerkstatt statt, die sich u. a. auch konkret mit dem Bodelschwinghplatz und der angrenzenden Wehringhauser Straße beschäftigte. Eine weitere Planungswerkstatt fand am 05.09.2015 statt. Auf der Basis der Ergebnisse der Planungswerkstätten hat das Büro Lützow 7 aus Berlin zwei Vorentwürfe erarbeitet, die am 20.10.2015 dem Lenkungskreis Wehringhausen vorgestellt wurden.

 

Dem Wunsch der Bürger nach einer zurückhaltenden einfachen Gestaltung des Platzes mit einer robusten Oberflächengestaltung folgend, wird ein klar strukturierter gepflasterter Platz vorgeschlagen. Der bisher leicht terrassierte Platz wird begradigt. Durch ein leichtes Gefälle, von der Bahntrasse bis zur Wehringhauser Straße abfallend, entsteht ein Höhensprung an der S-Bahntrasse von ca. 80 cm, der zu einer klaren Begrenzung beiträgt. Das Zentrum des Platzes stellt der Drei-Kaiser-Brunnen dar, der durch eine ca. 90 cm hohe Heckenpflanzung gefasst wird. Es entsteht ein intimer Bereich zum Sitzen rund um den Brunnen, der aber auch die Sichtbeziehungen zum Platz ermöglicht. Blumenrabatten unterstreichen den repräsentativen Charakter. Die Einfassungen der bestehenden Bäume im südlichen Bereich des Platzes erfolgt durch Hochbeete die groß genug dimensioniert sind, um einen Erhalt der Bäume zu gewährleisten. Sie erhalten integrierte Sitzauflagen, zum Teil mit Lehnen. Vier Bodenleuchten illuminieren den Brunnen in der Nacht.

 

Die südliche Platzfläche bietet auf ca. 300 m² Platz für das Projekt „Gartenreich“ und ausreichend Fläche um Obst und Gemüse anzubauen. Durch die Einfassung der Bestandsbäume und zusätzlichen Sitzwürfeln entsteht ein Aufenthaltsort zum Treffen und Diskutieren. Eine ca. 2m hohe Hainbuchenhecke die den vorhandenen Zaun integriert, begrenzt den Bereich zur Bahntrasse hin. Vier unterschiedlich gestaltete Spielkreise bilden ein vielfältiges Spielangebot für Kinder bis 6 Jahren. Ein großzügiges Holzpodest integriert den Bestandsbaum und spendet im Sommer ausreichend Schatten. Die nahe Verortung zum Urban Gardening-Bereich soll Kinder animieren am Projekt „Gartenreich“ mitzuwirken und die Natur zu entdecken.

 

Eine barrierefreie Rampe mit einem Gefälle von 5% erleichtert die Begehbarkeit des Tunnels zur Augustastraße. Durch die Aufstellung von drei Mastleuchten wird die Verbindung des Tunnels zur Wehringhauser Straße gestärkt und bietet zudem mehr Sicherheitsgefühl bei der Durchquerung des Platzes bei Dunkelheit.

 

Die Wehringhauser Straße wird auf eine 6m breite Fahrbahn reduziert und die bestehende Asphaltfläche in die Planung integriert. Der Platz wird im Bereich der Straße visuell vergrößert, indem die Materialien der Platzfläche fortgeführt werden. Durch die Reduzierung der Straßenbreite können entlang der Wehringhauser Straße zukünftig 24 Stellplätze als Längsparker ausgewiesen werden. Die Kosten für die farbig zu markierenden Stellplätze sind nicht förderfähig und werden aus der Fördermaßnahme herausgerechnet. Die Straße erhält eine dem Straßenquerschnitt angemessene Straßenbegrünung, in Form einer einreihigen,ulenförmigen Baumpflanzung.

 

Die vorliegende Planung wurde am 12.11.2015 im Lenkungskreis Wehringhausen vorgestellt und beschlossen. Vorbehaltlich einer Beschlussfassung durch die BV Mitte wird die Maßnahme zur Förderung beantragt. Die Baukosten betragen lt. Kostenberechnung voraussichtlich ca. 875.000 € zuzüglich 175.600 € an Architektenhonorar und für Leistungen des WBH zur Oberbauleitung. Nach einer Bewilligung ist die Durchführung der Maßnahme ab Frühjahr 2017 beabsichtigt.

 

Begründung

 

Einleitung

Im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme Soziale Stadt Wehringhausen beschloss der Rat der Stadt mit Datum v. 06.03.2008 das Integrierte Handlungskonzept sowie den Maßnahmen und Finanzierungsplan zur Umsetzung des Konzeptes. Nach Aufnahme des Stadtteils Wehringhausen in das Förderprogramm Soziale Stadt wurde am 31.08.2011 die Förderung der ersten Maßnahmen beantragt. Dazu gehörte u. a. neben der Einrichtung eines Stadtteilbüros auch die Einsetzung eines Quartiersmanagements. Weiterhin erfolgte am 25.10.2013 die Beantragung der Förderung städtebaulicher Fachplanungen sowie eines Spiel- und Freiraumkonzeptes. Diese Planungen wurden auf der Grundlage einer Förderzusage und nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb im Oktober 2014 beauftragt. Neben einer Bestandsaufnahme und Analyse der sozialen und strukturellen Gegebenheiten nahm bereits in der frühen Planungsphase die Beteiligung der Wehringhauser Bürger einen breiten Raum ein.

 

Im Rahmen des Spiel- und Freiraumkonzeptes fanden Ende 2014 eine umfangreiche Bürgerbeteiligungen in Wehringhausen statt, um Nutzungsansprüche, Wünsche und Gestaltungsvorstellungen der Menschen in Bezug auf ihren Freiraum zu ermitteln.

So gab es insgesamt elf (11) Streifzüge mit Kindergarten- und Schulkindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie eine Fragebogenaktion an einem der Markttage. Außerdem wurden ca. 200 Fragebögen von den Bürgern und ihren Kindern beantwortet. Die Ergebnisse bildeten die Basis für die Empfehlungen des Spiel- und Freiraumkonzeptes, welche Freiflächen im Stadtteil eine Aufwertung erhalten sollten. Im Dezember 2014 wurde unter Einbeziehung dieser Empfehlungen in Abstimmung zwischen Quartiersmanagement und Verwaltung ein Maßnahmenkatalog erarbeitet und eine Prioritätenliste für die Förderjahre 2015 – 2017 erstellt. Der Lenkungskreis Wehringhausen beschloss am 27. Januar 2015 für das Förderjahr 2015/2016 zunächst 10 Einzelmaßnahmen, darunter auch die Umgestaltung des Bodelschwinghplatzes mit der angrenzenden Wehringhauser Straße.

 

Bereits am 28.02.2015 fand im Rahmen der Bearbeitung der Masterplanungen Freiraum und Verkehr Wehringhausen eine Planungswerkstatt statt, die sich u. a. auch konkret mit dem Bodelschwinghplatz und der angrenzenden Wehringhauser Straße beschäftigte. Die Ergebnisse fanden Berücksichtigung bei der Vorbereitung einer weiteren Planungswerkstatt, die am 05.09.2015 durch das inzwischen beauftragte Büro Lützow 7, Garten- und Landschaftsarchitekten aus Berlin, durchgeführt wurde. Die wichtigsten Ergebnisse der Planungswerkstätten werden nachfolgend zusammengefasst.

 

Gestaltungsgrundsätze

Der Erhalt bestehender Strukturen und eine zurückhaltende, reduzierte, einfache Gestaltung des Platzes ist anzustreben. Dabei wird eine robuste Oberflächengestaltung der Platz- und Spielflächen gewünscht. Das Natursteinpflaster sollte möglichst erhalten, bzw. neu verlegt werden.

 

Der Brunnen wird mit einer zentralen gestalterischen Funktion gesehen. Dieser sollte zugänglich gemacht und mit bequemen Bänken umstellt sowie beleuchtet werden. Auch sonst sind attraktive Aufenthaltsbereiche und verschiedene Sitzmöglichkeiten, die auch für Ältere geeignet sind (Bänke mit Lehne), vielfach gewünscht. Es wurde wiederholt der Wunsch nach einer guten Begrünung geäußert, wozu auch Blumenrabatten am Brunnen gehören sollen. Hochbeete wurden in Verbindung mit der Hoffnung auf einen gewissen Schutz gegenüber nutzungsbedingten Einflüssen vorgeschlagen. Die Spielangebote für Kinder sollen erweitert werden, wobei auf klassische Spielausstattung sowie Sandspielflächen verzichtet werden könnte. Zum Ballspielen sind geeignete ebene Flächen vorzusehen.

 

Im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr war die Freihaltung des Bodelschwinghplatzes von parkenden Autos das Ziel vieler Bürger. Um den Platz zu entlasten soll die Wehringhauser Straße deshalb möglichst viele Stellplätze aufnehmen. Lediglich entlang der Platzlängsseiten ist ein kurzzeitiges Parken zur Anlieferung zu ermöglichen. Eine Begrünung der Straße ist unter Berücksichtigung vorhandener Leitungen durch klein- bzw. schmalkronige Bäume auf der Nordseite möglich. Eine spätere Beibehaltung des „Urbanenrtnernswird ausdrücklich gewünscht. Eine direkte Wegeverbindung zur Grünfläche ‚Bohne‘ durch die Fischerstraße bzw. „In der Beike“ wird wegen der Störung der unmittelbaren Anwohner von einigen Bürgern kritisch gesehen.

 

Schließlich wird eine evtl. Verlegung des S-Bahnhaltepunktes an der Minervastraße zum Bodelschwinghplatz kontrovers diskutiert. Dabei spielen technische und städtebauliche Aspekte eine Rolle. Außerdem sind die Auswirkungen einer unmittelbar angrenzenden Bahnstation auf die Gestaltung bzw. Nutzung des Platzes zu sehen.

 

Der Übergang des Platzes in die Unterführung zur Augustastraße sollte durch eine Verlängerung der Rampe barrierefrei gestaltet werden. Dadurch könnte gleichzeitig die Sichtbeziehung zwischen Unterführung und Platz verbessert werden.

 

Auf der Basis der Ergebnisse der Planungswerkstätten hat das Büro Lützow 7 zunächst 2 Vorentwürfe erarbeitet, die am 20.10.2015 dem Lenkungskreis Wehringhausen vorgestellt wurden. Nach teilweise kontroverser Diskussion wurde eine Variante mit 7:1 Stimmen zur Weiterbearbeitung beschlossen, wobei einige Änderungen zu berücksichtigen waren.

 

 

Planung

 

1. Konzept und Topografie

Dem Wunsch der Bürger nach einer zurückhaltenden einfachen Gestaltung des Platzes mit einer robusten Oberflächengestaltung folgend, wird ein klar strukturierter, gepflasterter Platz mit einer Rahmung, in Form eines Materialwechsels, vorgeschlagen. So entstehen klare Funktionsräume, die die verkehrlichen Anforderungen berücksichtigen und auch weiterhin den umliegenden Gebäuden den entsprechenden Platz gewähren. Die zentrale Platzfläche bekommt ein besonderes Pflaster in 3-4 Farbnuancen, bestehend aus einem Modul mit immer wiederkehrenden Größen. Dadurch wird dem Platz eine höhere Wertigkeit gegeben. Entlang der Gebäude soll ein schmaler Streifen aus Mosaiksteinen es ermöglichen, Gebäudevorsprünge Schächte oder Treppen etc. sauber anzuarbeiten. Der bisher leicht terrassierte Platz wird zur Entspannung der topografischen Situation begradigt. Durch ein leichtes Gefälle, von der Bahntrasse bis zur Wehringhauser Straße abfallend, entsteht ein Höhensprung an der S-Bahntrasse von ca. 80 cm, der zu einer klaren Begrenzung beiträgt. Eine barrierefreie Rampe mit einem Gefälle von 5% erleichtert die Begehbarkeit des Tunnels zur Augustastraße. Ausgleichsstufen führen auf das benachbarte Platz- bzw. Gehwegniveau und ermöglichen den Verzicht auf eine Verlängerung der Tunnelwände.

 

2. Brunnen

Das Zentrum des Platzes stellt der Drei-Kaiser-Brunnen dar, der durch eine Heckenpflanzung gefasst wird. Es entsteht ein intimer Bereich, der ein Sitzen rund um den Brunnen ermöglicht. Die Heckenpflanzung ist ca. 90cm hoch, sodass ein Rückenschutz gegeben ist und gleichzeitig die Übersichtlichkeit und die Sichtbeziehung zum Platz bestehen bleibt. Die historische Pflanzung rund um den Brunnen wird neu interpretiert. Blumenrabatten unterstreichen den repräsentativen Charakters des Brunnens. So wird ein Aufenthaltsbereich geschaffen, der Ruhe und Entspannung ermöglicht und gleichzeitig ein Ort des Treffens und Kommunizierens darstellt. Die Rahmung, der Brunnensockel und der umliegende Brunnenbereich werden aus dem vorhandenen Kleinsteinmaterial hergestellt. Die heute unvollständige Schmuckpflasterung um den Brunnensockel wird wieder instandgesetzt. Die Höhendifferenz des Brunnens zum geplanten Platzniveau von max. ca. 45 cm wird in der umlaufenden ca.1 m breiten Heckenpflanzung ausgeglichen, die den Brunnenbereich einrahmt. Trotz der Höhendifferenz zum Platz ist es möglich, dass 2 der insgesamt 4 Zugänge zum Brunnenensemble barrierefrei sein werden.

Die Einfassungen der bestehenden Bäume im südlichen Bereich des Platzes durch Hochbette berücksichtigen das jeweilige Wurzelniveau. Die Hochbeete sind groß genug dimensioniert um einen Erhalt der Bäume zu gewährleisten. Sie erhalten integrierte Sitzauflagen, zum Teil mit Lehnen, um den nötigen Sitzkomfort zu bieten. Eine standortgerechte Unterpflanzung der Bäume, erfolgt beispielsweise durch schattenverträgliche Bodendecker.

 

3. Urban Gardening

Die südliche Platzfläche bietet auf ca. 300 m² Platz für das Projekt „Gartenreich“ und ausreichend Fläche, um Obst und Gemüse anzubauen. Im nördlichen Bereich entsteht durch die Einfassung der Bestandsbäume und zusätzlichen Sitzwürfeln aus Holz ein Aufenthaltsort zum Treffen und Diskutieren. Zwei neue Apfelbäume unterstützen den gärtnerischen Charakter. Eine ca. 2m hohe Heckenpflanzung aus Hainbuche trennt den Bereich von der Bahntrasse. Der vorhandene Zaun wird in die Hecke integriert, sodass der nötige Schutz zur Bahnfläche gewährleistet ist.

 

4. Spielbereich

Vier unterschiedlich gestaltete Spielkreise bilden ein vielfältiges Spielangebot für Kinder bis 6 Jahren. Ein großzügiges Holzpodest integriert den Bestandsbaum ins Spiel und spendet im Sommer ausreichend Schatten. Das Holzpodest bietet viel Platz zum Toben, Spielen und Rutschen. Die anliegenden Tartankreise halten unterschiedliche Spielgeräte bereit, wie Wackelkisten, in die Kinder hineinklettern oder hineingesetzt werden und wippen können, Holzbalken an denen Kleinkinder das Laufen lernen oder Größere Klettern und Balancieren üben können und zwei große Holzkisten, die als Versteck, kleine Einkaufsläden oder Tribünen genutzt werden können. Am Rande des großen Spielbereichs erhebt sich eine kleine Insel aus dem Platzbereich und könnte beispielsweise durch Kletterseil/ -griffe oder kleine Tunnel ausgestattet werden. Eine detaillierte Ausarbeitung des Spielbereiches erfolgt in weiterer Bearbeitung in Abstimmung mit der Stadt und unter Einbeziehung der Wünsche von Kindern. Die nahe Verortung zum Urban Gardening-Bereich soll Kinder animieren am Projekt „Gartenreich“ mitzuwirken und die Natur zu entdecken. Grundsätzlich bietet die komplette Platzfläche Raum zum Spielen, Toben und Erleben.

 

5. Ausstattung und Beleuchtung

Die Sitzgelegenheiten des Bodelschwinghplatzes sind in einem Duktus vorgesehen. Ein Betonelement bietet das Grundgerüst, das durch eine Holzauflage versehen werden kann. In Flucht der zwei Platanen an der Wehringhauser Straße sind sieben Fahrradständer vorgesehen, um die Möglichkeit des sicheren Abstellens von Fahrrädern zu ermöglichen. Durch die Aufstellung von drei Mastleuchten (Typ Trilux 9821) wird die Verbindung des Tunnels Augustastraße / Wehringhauser Straße gestärkt und bietet zudem mehr Sicherheitsgefühl bei der Durchquerung des Platzes bei Dunkelheit. Vier Bodenleuchten illuminieren den Brunnen in der Nacht. Durch eine asymmetrische Lichtverteilung wird das historische Bauwerk besonders inszeniert.

 

6. Feuerwehrflächen

Die erforderlichen Feuerwehrflächen im Bereich der Platzfläche sind in der Planung berücksichtigt. Parallel zu beiden Platzkanten wird ein insgesamt 5,5 Meter breiter Bereich freigehalten. Geringfügige Einschnürungen im Bereich der bestehenden 3er-Baumgruppe sowie die Führung im Bereich der Tunnelrampe wurden mit der Feuerwehr abgestimmt.

 

7. Wehringhauser Straße

Die Wehringhauser Straße wird auf eine 6m breite Fahrbahn reduziert. Die bestehende Asphaltfläche wird in die Planung integriert. Der Platz wird im Bereich der Straße visuell vergrößert, indem die Materialien der Platzfläche fortgeführt werden. Das Pflaster wird im Fahrbahnbereich um 90°gedreht, um die Befahrbarkeit zu gewährleisten. Der durchgehende Oberstreifen entlang der Gebäude am Bodelschwinghplatz, wird die Straße querend als Schwelle fortgeführt. Die Verbindung zur Grünfläche Bohne durch die Straße „In der Beike“ soll mit dem gleichen Material wie die Rahmung des Platzes erfolgen, sodass eine optische Zugehörigkeit entsteht.

 

Westlich des Bodelschwinghplatzes werden entlang der Wehringhauser Straße zukünftig 20 Stellplätze als Längsparker ausgewiesen, die durch Farbmarkierungen kenntlich gemacht werden. Dabei wird die Reduzierung der Straße auf 2 Fahrspuren genutzt, um beidseitig der Straße Stellplätze anzuordnen.  Östlich des Bodelschwinghplatzes sind unter Mitnutzung des südlichen Gehweges (aufgeschultertes Parken)  5 Stellplätze vorhanden, die zusammen mit dem Gehweg erhalten werden. Auf der gegenüberliegenden Seite vor den Häusern Wehringhauser Straße 56 – 58 werden zusätzlich 4 Stellplätze durch Farbmarkierungen ausgewiesen. Die Kosten für die zu markierenden Stellplätze sind nicht förderfähig und werden aus der Fördermaßnahme herausgerechnet. Die Straße erhält eine dem Straßenquerschnitt angemessene Straßenbegrünung, in Form einer einreihigen, säulenförmigen Baumpflanzung.

 

Die Entwurfsplanung wurde am 12.11.2015 in einer weiteren Sitzung im Lenkungskreis vorgestellt und einstimmig beschlossen. Auf dieser Grundlage sowie vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Mitte wird zum 01.12.2015 die Förderung der Maßnahme bei der Bezirksregierung beantragt. Nach einer Bewilligung voraussichtlich bis Ende 2016 ist die Durchführung der Baumaßnahme ab Frühjahr 2017 geplant.

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden ca. 1.128.620 € betragen. Diese setzen sich zusammen aus den Baukosten, den Kosten für die Instandsetzung der Brunnentechnik, dem Architektenhonorar sowie den Aufwendungen für die Leistungen des WBH.

 

Gesamtmaßnahme Umgestaltung

Bodelschwinghplatz u. Wehringhauser Straße

 

Honorarkosten f. Planung, Ausschreibung u. Bauleitung

   158.350 €

Oberbauleitung WBH

     17.250 €

Kosten WBH f. Ausschreibung u. Bauleitung Stellplätze

       2.000 €

Baukosten

 

- Platz, Wege, Straßenfläche

   469.819 €

- Stellplätze

     42.070 €

- Mauern, Wände, Blockstufen

     56.109 €

- Spielanlagen

     73.386€

- Ausstattung

   109.547 €

- Sitzmauern

     81.829 €

- Beleuchtung

     11.690 €

- Vegetation

     37.615€

- Außenanlagen

     31.955 €

Summe Baukosten

   914.020 €

Instandsetzung der Brunnentechnik

     37.000 €

Gesamtaufwendungen

1.128.620 €

 

 

Das Architektenhonorar sowie die Baukosten ohne Brunnentechnik und Stellplätze sind förderfähig. Die Aufwendungen der WBH-Leistungen sind nicht förderfähig und müssen aus dem laufenden Haushalt 2017 aufgebracht werden. Die Aufwendungen der Oberbauleitung wurden wie folgt berechnet: 30 % des Nettohonorars für Ausschreibung und Bauleitung, Leistungsphasen 6-9  nach Honorarzone IV, HOAI 2013.

Die ebenfalls nicht förderfähigen Kosten für die Herstellung bzw. Markierung von Stellplätzen entlang der Wehringhauser Straße werden aus der Stellplatzablöse finanziert. Die Aufwendungen für die Instandsetzung der Brunnentechnik sind im Haushaltsplan 2016/2017 berücksichtigt.

 

Die Baukosten abzüglich der Kosten für Stellplätze und Brunnentechnik  sowie das Architektenhonorar in Höhe von insgesamt 1.030.300 € sind förderfähig und  werden zu 80 % aus der Zuwendung Soziale Stadt Wehringhausen und zu 10% aus der Sparkassenspende gefördert. Der Eigenanteil der Stadt beträgt demnach 10%.

 

Förderfähige Bausumme brutto                                          871.950 €

Honorar Architektenleistungen                                          158.350 €

Förderfähige Gesamtsumme                                   1.030.300 €

 

Eigenanteil der Fördermaßnahme                            103.030 €

Zuzüglich nicht förderfähiger Eigenanteil                98.320 €

Eigenanteil gesamt                                                                      201.350 €

 

Im Jahr 2015 wurden Honoraraufwendungen der Leistungsphase 1-3 (Entwurfs-planung) in Höhe von 49.350 € fällig. Im Haushaltsjahr 2016 wird die Ausführungsplanung und die Ausschreibung erstellt, wofür 53.700 € veranschlagt sind. Im Haushaltsjahr 2017/2018 soll die Maßnahme gebaut werden. Dafür  wird der Betrag von 1.025.570 € fällig.

 

Die investiven Kosten betragen 1.091.620 € und setzen sich zusammen aus den Gesamtbaukosten einschließlich der Stellplätze in Höhe von 914.020 € , dem Architektenhonorar in Höhe von 158.350 € und den nicht förderfähigen Kosten für die WBH-Leistungen in Höhe von 19.250 €. Die konsumtiven Kosten betragen 37.000 € und entfallen auf die Instandsetzung der Brunnentechnik.

 

Parallel zu den Planungen zur Umgestaltung des Bodelschwinghplatzes wurde die HSP-Maßnahme 16_60.001 „Einstellung Brunnenbetrieb/Sponsoring“ generiert. Sollte diese Maßnahme im Rat beschlossen werden, würde der Beschluss dazu führen, dass der Brunnen auf dem Bodelschwinghplatz nicht wieder in Betrieb genommen wird, wenn kein Sponsor gefunden wird. Die Kosten von 37.000 € würden dann nicht entstehen. Die Entscheidung über die genannte HSP-Maßnahme bleibt abzuwarten.

 

Folgekosten (Ziffer 4 der finanziellen Auswirkungen)

4b) Unterhaltungsaufwand pro Jahr

Die voraussichtlichen Mehrkosten für die Unterhaltung wurden pauschal mit 1% der Baukosten = 11.286 € ermittelt. Dieser Ansatz berücksichtigt, dass die Anlage bereits besteht und unterhalten wird.

 

 

4 d) Abschreibung

Die Ausbaufläche hat einen Restbuchwert von 117.104 € der außerplanmäßig abgeschrieben wird. Für die investiven Ausbauten und Ausstattungen entstehen zukünftig jährlichen Abschreibungen von 43.180 €.

 

Die Durchführung der Maßnahme kann erst nach Bewilligung der Fördermittel erfolgen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Kostenstelle:

56200

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

 

 

Kostenart

2015

2016

2017

2018

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

571550

 

 

 

117.104,00

 

Teilplan:

5113

Bezeichnung:

Projekt: Soziale Stadt

Produkt:

1.51.13.02

Bezeichnung:

Soziale Stadt Wehringhausen

 

 

Kostenart

2015

2016

2017

2018

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

524104

 

 

37.000

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000231

Bezeichnung:

Stadtteil Wehringhausen Projekt Soz. Stadt

 

 

 

Finanz-pos.

Gesamt

2015

2016

2017

2018

Einzahlung(-)

681100

-824.240 €

-39.480

-42.960

-606.344

-135.456

Einzahlung (-)

681600

-103.030 €

-4.935 €

-5.370 €

-75.793 €

-16.932 €

Auszahlung (+)

785200

1.091.620 €

49.350

53.700

800.000

188.570 €

Eigenanteil

 

164.350 €

4.935

5.370

117.863

36.182

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

Aktiva:

Der Umbau des Bodelschwinghplatzes führt zunächst zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des im Anlagenbestand bilanzierten Restbuchwertes in Höhe von 117.104,00 € (Stichtag: 31.12.2018)

Die Kosten für den Umbau des Bodelschwinghplatzes und der Wehringhauser Straße in Höhe von 1.091.620,00 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Die im Rahmen der Baumaßnahme angeschafften Vermögensgegenstände sind unter Berück-sichtigung der entsprechenden Nutzungsdauern abzuschreiben. Der jährliche Abschreibungs-aufwand beträgt 43.180,00 € und ergibt sich wie folgt:

Straßen/Wege/Plätze              562.293,00 € / 55 Jahre                     =     10.224,00 € / jährlich

Stellplätze                                  44.070,00 € / 55 Jahre                                801,00 € / jährlich

Mauern/Wände                          67.708,00 € / 37 Jahre                     =      1.830,00 € / jährlich

Sitzmauern                                98.744,00 € / 15 Jahre                     =      6.583,00 € / jährlich

Spielanlagen                             88.556,00 € / 10 Jahre                     =      8.856,00 € / jährlich

Ausstattung                             132.192,00 € / 15 Jahre                    =      8.813,00 € / jährlich

Beleuchtung                              14.106,00 € / 25 Jahre                    =         564,00 € / jährlich

Vegetation                                 45.390,00 €                                               keine Abschreibung

Aussenanlagen                         38.561,00 € / 7 Jahre                      =       5.509,00 € / jährlich

Gesamtkosten =  1.091.620,00 €      Abschreibung = 43.180,00 € / jährlich

 

Passiva:

Die Kosten für die Umgestaltung des Bodelschwinghplatzes und der Wehringhauser Straße werden zu 80% aus Zuwendungen der Maßnahme „Soziale Stadt Wehringhausen“ und zu 10% aus der Sparkassenspende refinanziert, die als Sonderposten in der Bilanz abzubilden sind. Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt analog zur Abschreibung der Vermögensgegenstände auf der Aktivseite und führt zu einem jährlichen Ertrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von 37.512,00 €

Straßen/Wege/Plätze              497.730,00 € / 55 Jahre                     =     9.050,00 € / jährlich

Mauern/Wände                        59.933,00 € / 37 Jahre                     =      1.620,00 € / jährlich

Sitzmauern                                87.406,00 € / 15 Jahre                   =       5.827,00 € / jährlich

Spielanlagen                             78.388,00 € / 10 Jahre                     =     7.839,00 € / jährlich

Ausstattung                             117.014,00 € / 15 Jahre                    =     7.801,00 € / jährlich

Beleuchtung                              12.487,00 € / 25 Jahre                    =         499,00 € / jährlich

Vegetation                                  40.179,00 €                                               kein Sonderposten

Aussenanlagen                          34.134,00 € / 7 Jahre                     =      4.876,00 € / jährlich

 

Gesamtzuschuss = 927.271 €      Auflösung Sonderposten = 37.512,00 € / jährlich

Die Kosten für die Errichtung der Stellplätze in Höhe von 44.070 € wird aus der Stellplatzablöse

finanziert und als Sonderposten in der Bilanz abgebildet. Die jährliche Auflösung des Sonderpostens beträgt 801,00 €.

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

3.020,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,0% der Gesamtkosten)

11.286,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen, siehe oben)

43.180,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

57.486,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-38.313,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

19.173,00 €

 

 

gez.Thomas Grothe

gez.Christoph Gerbersmann

(Technischer Beigeordneter))

(Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer)

 

 

gez. Margarita Kaufmann

 

(Beigeordnete)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.01.2016 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen