Vorschlag zur Tagesordnung - 1112/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit Hilfe einer umfassenden Analyse sollen jene Hagener Stadtteile und Stadtquartiere (z.B. Altenhagen, Wehringhausen) untersucht werden, in denen gesellschaftliche Veränderungsprozesse aufgrund der verstärkten Zuwanderung aus Südosteuropa zu verzeichnen sind. Anhand dieser Analyse sollen Handlungsfelder bestimmt und Maßnahmenpakete erarbeitet werden, um weitere negative Tendenzen zu verhindern. Im Bedarfsfall muss auch Personal aufgestockt werden.

Mit möglichen Projekten - hier sind sämtliche Fördermöglichkeiten zu prüfen - soll dem Abwärtstrend ebenso entgegen gewirkt werden wie mit der konsequenten Anwendung von Ordnungsverfahren und Gesetzen.

Dazu gehört beispielsweise auch die Anwendung des kommunalen Wohnungsaufsichtsgesetztes (WAG), das am 30.4.2014 beschlossen wurde. Es ermöglicht Kommunen das konsequente Vorgehen gegen unhaltbare Zustände in Mietobjekten. Sowohl in Wehringhausen als auch in Altenhagen gibt es deutliche Indizien dafür, dass gegen dieses neu geschaffene Gesetz verstoßen wird. In einzelnen Wohnobjekten weist extreme Vermüllung auf Überbelegung hin. Andere Wohnobjekte sind komplett von jeglicher Versorgung abgebunden, aber dennoch bewohnt.

 

Im Rahmen der Analyse soll die Verwaltung unter anderen folgende Sachverhalte erläutern:

 

  • ob bereits eine Prüfung bzw. Entwürfe für eventuell notwendige Änderungen in den Ordnungen der Stadt Hagen existieren, um die Möglichkeiten des Gesetzes vor Ort zu nutzen
  • ab wann eine Umsetzung erfolgen kann
  • wem vor Ort das Recht zur Initiierung eines Verfahrens gegen säumige Vermieter gegeben werden soll

 

  • welcher Art die Beteiligung der jeweiligen Bezirksvertretung, des zuständigen Fachausschusses und des Rates sein wird
  • wie eine Überprüfung der nun gesetzlich festgeschriebenen Untergrenzen für Wohnraum von 9 m² für Erwachsene und 6 m² für Kinder vor Ort umgesetzt werden soll
  • welche Kosten vermutlich entstehen und wer diese trägt
  • ob und wenn ja, welche Objekte die Stadt bereits für ein solches Vorgehen ausgemacht hat.

 

Darüber hinaus  soll die Verwaltung mitteilen, welche Gebäude schon heute von den Versorgungseinrichtungen (Strom, Gas, Wasser etc.) und der Müllentsorgung abgetrennt sind, wo diese liegen und ob sich Schwerpunkte ausmachen lassen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Siehe Anlage

 

 

Begründung

Siehe Anlage

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.11.2015 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

Mit Hilfe einer umfassenden Analyse sollen jene Hagener Stadtteile und Stadtquartiere (z.B. Altenhagen, Wehringhausen) untersucht werden, in denen gesellschaftliche Veränderungsprozesse aufgrund der verstärkten Zuwanderung aus Südosteuropa zu verzeichnen sind. Anhand dieser Analyse sollen Handlungsfelder bestimmt und Maßnahmenpakete erarbeitet werden, um weitere negative Tendenzen zu verhindern. Im Bedarfsfall muss auch Personal aufgestockt werden.

Mit möglichen Projekten - hier sind sämtliche Fördermöglichkeiten zu prüfen - soll dem Abwärtstrend ebenso entgegen gewirkt werden wie mit der konsequenten Anwendung von Ordnungsverfahren und Gesetzen.

Dazu gehört beispielsweise auch die Anwendung des kommunalen Wohnungsaufsichtsgesetztes (WAG), das am 30.4.2014 beschlossen wurde. Es ermöglicht Kommunen das konsequente Vorgehen gegen unhaltbare Zustände in Mietobjekten. Sowohl in Wehringhausen als auch in Altenhagen gibt es deutliche Indizien dafür, dass gegen dieses neu geschaffene Gesetz verstoßen wird. In einzelnen Wohnobjekten weist extreme Vermüllung auf Überbelegung hin. Andere Wohnobjekte sind komplett von jeglicher Versorgung abgebunden, aber dennoch bewohnt.

 

Im Rahmen der Analyse soll die Verwaltung unter anderen folgende Sachverhalte erläutern:

 

  • ob bereits eine Prüfung bzw. Entwürfe für eventuell notwendige Änderungen in den Ordnungen der Stadt Hagen existieren, um die Möglichkeiten des Gesetzes vor Ort zu nutzen
  • ab wann eine Umsetzung erfolgen kann
  • wem vor Ort das Recht zur Initiierung eines Verfahrens gegen säumige Vermieter gegeben werden soll

 

  • welcher Art die Beteiligung der jeweiligen Bezirksvertretung, des zuständigen Fachausschusses und des Rates sein wird
  • wie eine Überprüfung der nun gesetzlich festgeschriebenen Untergrenzen für Wohnraum von 9 m²r Erwachsene und 6 m²r Kinder vor Ort umgesetzt werden soll
  • welche Kosten vermutlich entstehen und wer diese trägt
  • ob und wenn ja, welche Objekte die Stadt bereits für ein solches Vorgehen ausgemacht hat.

 

Darüber hinaus  soll die Verwaltung mitteilen, welche Gebäude schon heute von den Versorgungseinrichtungen (Strom, Gas, Wasser etc.) und der Müllentsorgung abgetrennt sind, wo diese liegen und ob sich Schwerpunkte ausmachen lassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

Die Verwaltung erarbeitet eine Berichtsvorlage, auf deren Grundlage die weitere Beratung im Sozialausschuss, im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität sowie im Stadtentwicklungsausschuss, erfolgen soll.