Beschlussvorlage - 1066/2015
Grunddaten
- Betreff:
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Beteiligung am Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; SZS - Servicezentrum Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.11.2015
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Beteiligung am Bundesprogramm „Sanierung Sport- Jugend- und Kultureinrichtungen“ bietet die Möglichkeit, die in der Vorlage dargestellten Maßnahmen mit einem 10%igen Eigenanteil der Stadt Hagen umzusetzen. Eine Umsetzung der Maßnahmen ohne das Bundesprogramm ist nicht möglich.
Begründung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumforschung beauftragt, ein Zukunftsinvestitionsprogramm im Wege einer Projektförderung für Kommunen umzusetzen.
Dabei stehen 100 Mio. Euro für die Förderung investiver Projekte mit besonderer, auch überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für die soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung. Die Projekte sollen auch einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen.
Die Bundesmittel werden im Wege der Projektförderung an die Kommune bewilligt, stehen in drei Jahresraten 2016 bis 2018 kassenwirksam zur Verfügung und sollen im Jahr 2016 vollständig verpflichtet werden. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 1 bis 4 Mio. Euro liegen und löst eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren aus. Für Kommunen in der Haushaltssicherung beträgt der Förderanteil des Bundes 90%.
Das Programm wird im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms einmalig durchgeführt, eine Fortsetzung ist nicht vorgesehen.
- Martin-Luther Kirche
Zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in der Innenstadt, insbesondere im Bahnhofsviertel, beantragt der Fachbereich Jugend und Soziales Fördermittel für den Umbau der Martin-Luther Kirche zu einer Kindertageseinrichtung. Bei der Martin-Luther Kirche handelt es sich um ein kulturhistorisches Denkmal inmitten des Bahnhofsviertels, das seit 2010 nicht mehr sakral genutzt wird. Die Gemeinde verfügt nicht über ausreichende finanzielle Mittel die Kirche dauerhaft zu erhalten. Vielfältige Optionen das Gebäude anderen Nutzungszwecken zuzuführen, sind an den erheblichen Sanierungs- und Umbaukosten des eingetragenen Denkmals gescheitert. Um den drohenden Abbruch zu vermeiden, besteht durch das Förderprogramm des Bundes nun die einmalige Chance die Quartiersentwicklung an diesem Standort positiv zu entwickeln und soziale Impulse zu initiieren. Neben der Unterbringung einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung, ist die Implementierung aufsuchender Angebote aus dem Bereich der frühen Hilfen wie Sprechzeiten der Familienbegleiterin und der Familienhebamme, aber auch ein Quartiersmanagement im Rahmen des EU- Förderprojektes „Starke Quartiere- starke Menschen“ vorgesehen.
Die Umsetzung des Projektes „Morgenland trifft Abendland“ wäre ein bedeutsamer Baustein in der Gesamtstrategie des Stadtentwicklungskonzeptes für die Innenstadt insgesamt und für das Bahnhofsviertel im Besonderen.
Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel ist der Ankauf der Kirche durch die Stadt Hagen; entsprechende Gespräche wurden bereits aufgenommen.
Das Investitionsvolumen der Maßnahme beläuft sich auf insgesamt 3,75 Mio. Euro. Der 10%ige Eigenanteil der Stadt Hagen steht im Budget der Bildungspauschale zur Verfügung.
- Bezirkssportanlage Boele/Kabel/Helfe
Das Servicezentrum Sport möchte mit dem Projekt „Integration durch Sport und Spaß“ Kinder mit Migrationshintergrund, aber auch Kinder aus anderen sozial benachteiligten Gruppen, schulisch und außerschulisch fördern. Die Bezirkssportanlage Boele/Kabel/Helfe wurde vor über 35 Jahren erbaut. Seitdem fanden keine großen Sanierungsmaßnahmen am Spielfeld, der Tribüne oder den Flutlichtanlage statt.
Das Ziel ist die Inbetriebnahme einer modernen und barrierefreien Kampfstätte, wodurch Integration durch den Sport und Integration in den Sport gefördert werden soll. Durch ein gemeinsames Sporttreiben von Kinder und Jugendlichen sowie Erwachsenen mit und ohne Migrationshintergrund soll die gegenseitige Toleranz und die gesellschaftliche Eingliederung der Zuwanderungs- und Flüchtlingsfamilien unterstützt werden. Zudem sollen mehr Menschen mit Migrationshintergrund für eine aktive Beteiligung auf allen Ebenen des Vereinslebens gewonnen werden.
Da die Bezirkssportanlage Boele/ Kabel/ Helfe als Vereinsgelände und als Element der Bildung der Gesamtschule und Grundschule anzusehen ist, besitzt sie eine wichtige Rolle in der Quartiersentwicklung und in der sozialen Integration.
Durch die einstehende Wettkampfanlage werden soziale und bauliche Aspekte vereint, um eine Grundlage für eine nachhaltige Struktur im Sozialraum zu schaffen. Die Weiterentwicklung des Quartiers und die Verbesserung der Struktur bauen auf Vertrauen und Wertschätzung durch Sport auf. Neben der emotionalen und sozialen Kompetenz ist das Ermöglichen eines geregelten Freizeitverhaltens ein wichtiger Aspekt für die Integration. Die Sportanlage dient dem Training, dem Wettkampfsport, den Sportvereinen, dem Schulsport und dem Freizeitsport sowie der Erholung.
Die Anlage soll grundsätzlich allen Nutzergruppen zur Verfügung stehen, sodass ein großer Impuls an die Gesellschaft und das Quartier ausgeht.
Das Investitionsvolumen der Maßnahme beläuft sich auf insgesamt 2,155 Mio. Euro. Der 10%ige Eigenanteil der Stadt Hagen muss bei Auswahl des Projektes über eine entsprechende Priorisierung in der Sportpauschale gedeckt werden.
Zur Vervollständigung der Antragsunterlagen ist die Einbringung des finanziellen Eigenanteils der Kommune durch Ratsbeschluss bis spätestens 04.Dezember 2015 zu bestätigen und einzureichen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Mit dem Antrag wird das grundsätzliche Interesse der Stadt Hagen zur Beteiligung an dem Bundesprogramm in Form einer Maßnahmenbeschreibung bekundet. Ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan ist erst nach Vorauswahl des BBSR im Rahmen des Zuwendungsantrages zu erstellen.
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann
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| Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
