Beschlussvorlage - 0939/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbHhier: Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Michael Idel
- Beteiligt:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.11.2015
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Berichtsvorlage 0450/2015 „Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH, hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages“ aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.05.2015 zur Kenntnis und stimmt dem Vorgehen zu.
- Eine Veräußerung der Anteile an der Gesellschaft wird nicht angestrebt.
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Mit Vorlage Drucksachen-Nr. 0450/2015 wurde die Kommission für Beteiligungen sowie der Haupt- und Finanzausschuss über die beschlossenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages für die „Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH“ informiert. Diese Vorlage ist noch einmal als Anlage beigefügt.
Für die Änderung des Gesellschaftsvertrages ist eine Anzeige beim Ministerium für Inneres und Kommunales erforderlich. Nach einer Rückmeldung des Ministeriums für Inneres und Kommunales reicht der Beschluss der Stadt Hagen, der im Haupt- und Finanzausschuss gefasst wurde, für diese Anzeige nicht aus.
Um das Anzeigeverfahren positiv abschließen zu können, sei es vielmehr notwendig, einen Ratsbeschluss herbeiführen. Der Ratsbeschluss ist dem Ministerium für Inneres und Kommunales deshalb wichtig, weil die Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung bei dem Beschluss über die Änderung des Gesellschaftsvertrages überstimmt wurde und der Gesellschafter auch über eine Veräußerung der Anteile nachdenken könnte.
Der Rat sollte daher nach Auffassung des Ministeriums für Inneres und Kommunales nicht nur die Beschlussvorlage des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis nehmen, es sollte vielmehr eine Zustimmung zum Verfahren eingeholt werden.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat daher folgenden Beschlussvorschlag unterbreitet:
„Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Berichtsvorlage 0450/2015 „Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH, hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages“ des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.05.2015 zur Kenntnis und stimmt dem Vorgehen zu. Eine Veräußerung der Anteile an der Gesellschaft wird nicht angestrebt.“
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Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Vertragliche Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5511 | Bezeichnung: | Kleingärten und Naherholungsgebiete |
Produkt: | 1.55.11.05 | Bezeichnung: | Abwicklung Glörtalsperre |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) | 531300 | 10.000 € | 10.000 € | 10.000 € | 10.000 € |
Eigenanteil |
| € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. |
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(Erik O. Schulz, Oberbürgermeister) |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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