Beschlussvorlage - 0939/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Berichtsvorlage 0450/2015 „Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH, hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages“ aus der Sitzung  des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.05.2015 zur Kenntnis und stimmt dem Vorgehen zu.
  2. Eine Veräußerung der Anteile an der Gesellschaft wird nicht angestrebt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

Mit Vorlage Drucksachen-Nr. 0450/2015 wurde die Kommission für Beteiligungen sowie der Haupt- und Finanzausschuss über die beschlossenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages für die „Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH“ informiert. Diese Vorlage ist noch einmal als Anlage beigefügt.

 

Für die Änderung des Gesellschaftsvertrages ist eine Anzeige beim Ministerium für Inneres und Kommunales   erforderlich. Nach einer Rückmeldung des Ministeriums für Inneres und Kommunales reicht der Beschluss der Stadt Hagen, der im Haupt- und Finanzausschuss gefasst wurde, für diese  Anzeige nicht aus.

 

Um das Anzeigeverfahren positiv abschließen zu können, sei es vielmehr notwendig, einen  Ratsbeschluss herbeiführen. Der Ratsbeschluss ist dem Ministerium für Inneres und Kommunales deshalb wichtig, weil die Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung bei dem Beschluss über die Änderung des Gesellschaftsvertrages überstimmt wurde  und der Gesellschafter auch über eine Veräußerung  der Anteile nachdenken könnte.

 

Der Rat sollte daher nach Auffassung des Ministeriums für Inneres und Kommunales nicht nur die Beschlussvorlage des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis nehmen, es sollte vielmehr eine Zustimmung zum Verfahren eingeholt werden.

 

Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat daher folgenden Beschlussvorschlag unterbreitet:

 

„Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Berichtsvorlage 0450/2015 „Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH, hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages“ des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.05.2015 zur Kenntnis und stimmt dem Vorgehen zu. Eine Veräußerung der Anteile an der Gesellschaft wird nicht angestrebt.“

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Vertragliche Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5511

Bezeichnung:

Kleingärten und Naherholungsgebiete

Produkt:

1.55.11.05

Bezeichnung:

Abwicklung Glörtalsperre

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

531300

10.000

10.000

10.000

10.000

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

gez.

 

(Erik O. Schulz, Oberbürgermeister)

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.11.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen