Beschlussvorlage - 0895-1/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Sportpauschale für Kunstrasenplätze Dahl, Haspe, Boele/Kabel/Helfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Zekeriya Tekin
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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03.11.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.11.2015
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Sachverhalt
Kurzfassung
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Begründung
Die Fraktionen CDU, Bündnis90/Die Grüne, FDP und Die Linke haben den beigefügten Antrag für die Sitzung des Rates vom 24.09.2015 gestellt. Dieser Antrag wurde zur weiteren Diskussion und Beschlussfassung an den Sport- und Freizeitausschuss überwiesen.
Die Verwaltung berichtet hier daher zur derzeitigen Sachlage.
Der Sportplatz Dahl ist mit einer sogenannten Rotgrand-Decke ausgestattet. In Hagen gibt es noch 20 weitere Sportplätze in dieser Ausstattung.
Der Sportplatz Dahl ist wie viele andere vergleichbare Anlagen in den 70er Jahren
fertiggestellt worden. Durch die sehr waldige Umgebung liegt der Platz zum großen Teil im Schatten. Dadurch trocknet der Platz nach Regenfällen nicht so gut ab, und es ist dadurch außerdem erhöhter Grünbewuchs zu verzeichnen. Dieser Platz ist grundsätzlich in einem Pflegezustand, der mit dem anderer Hartplätze vergleichbar ist.
Die Verwaltung hat durch Auftrag des Sport- und Freizeitausschusses (SFA) mit der
Drucksache 0991/2011 verschiedene Infrastrukturmaßnahmen bewertet und eine
Priorisierung vorgeschlagen. Der Sportplatz Dahl war hier nicht enthalten, da die Bedarfslage sportfachlich nicht dazu ausreichte.
Der Rat hat mit Beschluss vom 15.12.2011 den Sportplatz Dahl mit aufgenommen; dieser Platz sowie der zweite Platz in Haspe waren für 2014 vorgesehen. Eine Grundlage der Finanzierung war eine vorgesehene Sparkassenspende von ca. 579.000 € und der Eigenanteil des Vereins von 100.000 € ausgewiesen durch die Fortschreibung der Sportpauschale 2012.
Mit diesem Beschluss wurde der Sinn und Zweck verfolgt, in jedem Stadtbezirk zunächst einen städtischen Kunstrasenplatz schaffen zu wollen.
Die Möglichkeit der Einbeziehung der Sparkassenspende entfiel dann leider. Der
vorgesehene Anteil am Verkaufserlös des aufgegebenen Sportplatzes Quambusch konnte ebenfalls nicht realisiert werden.
Diesen Sachverhalt hat die Verwaltung dann mit der Drucksache 0533/2013 dem SFA mitgeteilt und darauf hingewiesen, dass die Projekte nun nicht abgearbeitet werden können.
Seit 2011 hat sich die Sachlage jedoch weiter entwickelt. Eine erneute sportfachliche
Bewertung ist nun unbedingt notwendig. Folgerichtig würde die Verwaltung nach
Berücksichtigung der aktuellen Bedarfe die Ausstattung eines zweiten Platzes in Haspe mit Kunstrasen nicht vorschlagen, da der Bedarf derzeit dort nicht gegeben ist. Dieser Platz stand in Kombination mit der Aufgabe des Sportplatzes Klutert. Diese Absicht hat sich bisher nicht realisieren lassen.
Andererseits möchten die Vereine SG Boelerheide und Boele-Kabel fusionieren. Sinnvoll erscheint damit die Aufgabe der Anlage Boelerheide, woraus dann die Aufgabe erfolgt, die Infrastruktur in Boele/Kabel/Helfe zu verbessern.
Die Anlage in Dahl wird derzeit von 6 Mannschaften (2 Senioren- und 4 Jugendteams) genutzt und hat einen eher geringen Schulsportbedarf. So werden lediglich die Bundesjugendspiele der örtlichen Grundschule dort durchgeführt.
Die in Boelerheide und Helfe vorhandenen Vereine haben insgesamt 12 Senioren- und 13 Jugendmannschaften. Daneben ist hier in beiden Fällen auch hoher Schulsportbedarf vorhanden. Diese Daten basieren auf den von den Vereinen beim Fußballkreis Hagen registrierten Zahlen.
Aus der Diskussion des Rates in seiner Sitzung vom 24.09.2015 ist zu entnehmen, dass offensichtlich an der Beschlussfassung von 2011 festgehalten werden soll.
Eigentlich müsste allerdings nach Überzeugung der Fachverwaltung nach dieser Zeit und sich veränderten Sachverhalte eine erneute sportfachliche Bewertung und Beschlussfassung vorgenommen werden.
Die Verwaltung macht deutlich, dass zum damaligen Finanzbedarf von ca. 745.000 Euro noch die Preissteigerungsrate und die Personalkosten der WBH hinzukommen. Der genaue Finanzbedarf muss daher erneut ermittelt werden.
Als weitere Anlage liegen die Planungsdaten der Sportpauschale mit allen bis heute bekannten Maßnahmen bei. Enthalten ist der Eigenanteil der Maßnahmen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz aus dem Sportbereich; jedoch ohne die vorgesehene Bestandsaufnahme der Sportanlagen und deren Auswirkung.
In die Verwendung der Sportpauschale hat die Verwaltung die notwendigen Rücklagenbildungen hinsichtlich der kommenden Sanierungen der bereits bestehenden Kunstrasenplätze eingearbeitet.
Zu dem Themenkomplex hat die Finanzverwaltung das folgende mitgeteilt:
A. Maßnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetz, deren Finanzierung ursprünglich aus Mitteln der Sportpauschale vorgenommen werden sollte:
Dacherneuerung Sporthalle Otto – Densch
Erneuerung Lüftungsanlage Sporthalle Mittelstadt
B. Maßnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes deren Finanzierung nicht aus Mitteln der Sportpauschale vorgesehen war:
Sporthalle Mittelstadt Dachsanierung
Sporthalle Dahmsheide Fenstererneuerung/Dachsanierung
Sporthalle GS Kuhlerkamp Einbau Deckenstrahlheizung
Sporthalle GS Vincke Fenstererneuerung/Dachsanierung
C. Im Planungszeitraum 2016 – 2021 wird weiterhin ein Pauschalansatz in Höhe von jeweils 250.000 EURO für die Finanzierung von notwendigen und unvorhersehbaren Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bauunterhaltung durch Mittel der Sportpauschale bereitgehalten.
Aus den Planungsdaten sind die jeweils noch nicht verplanten Mittel ersichtlich.
Grundsätzlich kann die Sportpauschale kapitalisiert werden. Es könnte überlegt werden, ob ein Teil der Sportpauschale für ein oder mehrere Projekte Kunstrasen als kreditfinanzierte Zins- und Tilgungsleistung verwendet werden kann. Dies müsste dann jedoch noch genau von der Finanzverwaltung verifiziert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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10,7 kB
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