Beschlussvorlage - 0877/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Mitgliedern in den neu zu bildenden Aufsichtsrat der 'Kongress und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beteiligt:
- HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.11.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.11.2015
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende Vertreter/Vertreterinnen in den Aufsichtsrat der ‘Kongress und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH‘ zu entsenden:
1. Christoph Gerbersmann________
(als Vertreter der Gemeinde nach § 113 (2) GO NW)
2. ___________________________
3. ___________________________
4. ___________________________
5. ___________________________
6. ___________________________
7. ___________________________
8. ___________________________
9 ___________________________
10. ___________________________
11. ___________________________
(als Arbeitnehmervertreter gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages)
II. a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt ferner, Herrn Markus Menzen als Vertreter der HVG in den Aufsichtsrat der ‘Kongress und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH‘ zu entsenden.
b) Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der HVG zu II.a) im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz i. V. m. § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der HVG zu fassen.
III. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle Handlungen vorzunehmen, die zur Umsetzung der Beschlüsse zu I. und II. rechtlich notwendig oder sachgerecht sind.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Rat der Stadt Hagen hat am 20.06.2015 den neuen Gesellschaftsvertrag ‘Kongress und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH‘ beschlossen. Der neue Gesellschaftsvertrag sieht auch die Bildung eines Aufsichtsrates vor.
Begründung
Nach § 8 des Gesellschaftsvertrages entsendet die Stadt Hagen 11 der 13 stimmberechtigten Aufsichtsratsmitglieder. Zu diesen elf von der Stadt Hagen zu entsendenden Aufsichtsratsmitgliedern zählen
- als ‘geborenes Mitglied‘ der Oberbürgermeister der Stadt Hagen oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde (§ 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW),
- nach § 8 des Gesellschaftsvertrages ein Arbeitnehmervertreter/eine Arbeitnehmervertreterin, auf dessen/deren Wahl § 108a Abs. 1 bis 8 GO NW Anwendung findet (eine Vorschlagsliste der Arbeitnehmer der ‘Kongress und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH‘ ist Anlage dieser Vorlage) und
- neun weitere vom Rat der Stadt Hagen zu bestimmende Vertreter. Nach § 50 Abs. 4 GO NRW ist das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW anzuwenden, wenn der Rat zwei oder mehr Vertreter im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen hat. Nach der Vorschrift der § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss des Rates ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt dieser nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind dann noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Außerdem wird nach § 8 des Gesellschaftsvertrages ein stimmberechtigtes Mitglied von der Gesellschafterversammlung der HVG entsandt. Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Markus Menzen zu entsenden. Die Entsendung durch die HVG bedarf jedoch nach § 13 Abs. 5 Nr. 12 des Gesellschaftsvertrages der HVG zuvor noch einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung der HVG. Aus Gründen der Verfahrenseffizienz wird dem Rat der Stadt Hagen gemäß § 48 GmbH-Gesetz i. V. m. § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der HVG ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen. Dies erfordert, dass die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der HVG zuvor einen entsprechenden Ratsbeschluss fasst, der eine Umsetzung mittels eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses ermöglicht.
Das verbleibende stimmberechtigte Mitglied im Aufsichtsrat der ‘Kongress und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH‘ wird von den übrigen Anteilseignern bestimmt.
Die Amtsdauer endet mit Ablauf der Wahlperiode des Rates.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,7 kB
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