Beschlussvorlage - 0748/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

  1. Der Rat nimmt den Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 sowie den eingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und stellt den Gesamtabschluss 2010 in der vom Kämmerer am 27.08.2015 aufgestellten und vom Oberbürgermeister am selben Tag bestätigten Fassung fest.

 

  1. Der sich ergebende Jahresfehlbetrag wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.

 

  1. Nach Prüfung des Gesamtabschlusses wird dem Oberbürgermeister für die Haushaltsführung im Jahr 2010 Entlastung erteilt.

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

 

Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Hagen für jedes Haushaltsjahr zum Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Hagen sind dem Rat mit der Vorlage 1059/2014 am 13.11.2014 in die Beratungen eingebracht und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung nach § 116 Abs. 6 GO NRW zugeleitet worden.

 

Für die Prüfung der Gesamtabschlüsse ist gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, der sich zur Durchführung dieser Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes bedient. Nach § 103 Abs. 5 GO NRW kann sich die örtliche Rechnungsprüfung mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen. Mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde die BDO AG mit der Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 nebst Lagebericht der Stadt Hagen beauftragt.

 

Mit Datum vom 27.08.2015 legte die BDO AG die Bescheinigung über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 vor, die in den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes übernommen wurde.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.09.2015 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 27.08.2015 über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 beraten und erteilt auf dieser Grundlage einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Im Jahresabschluss 2010 der Stadt Hagen, der wesentlicher Bestandteil des Gesamtabschlusses der Stadt Hagen ist, sind die Korrekturen zur Eröffnungsbilanz noch nicht erfolgt. Damit sind zahlreiche Vermögensgegenstände und Schulden im Jahresabschluss 2010 noch nicht erfasst bzw. noch nicht vollständig erfasst, bewertet und bilanziert worden.

 

Die nicht bilanzierten Posten waren nach Einschätzung der örtlichen Prüfung aufgrund allgemeiner Erfahrung als bedeutsam anzusehen. Der Bestätigungsvermerk über die Prüfung der Eröffnungsbilanz war daher einzuschränken. Entsprechend wurde beim Einzelabschluss der Stadt Hagen 2008 verfahren.

 

Die erforderlichen Korrekturen sind erst im Jahre 2011 und 2012 vorgenommen worden. 2011 führten sie zu einer Veränderung des städtischen Eigenkapitals von rd.

51 Mio €. Im Ergebnis kann damit auch für den Gesamtabschluss 2010 nur ein Bestätigungsvermerk mit Einschränkungen erteilt werden.

 

Ungeachtet dessen hat die Prüfung des Gesamtabschlusses keine Beanstandungen ergeben, die einer Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen.

 

Der sich ergebende Jahresfehlbetrag wird über eine Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Gesamtabschluss 2010 festzustellen und dem Oberbürgermeister für die Haushaltsführung des Jahres 2010 Entlastung zu erteilen.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

 

Claus Rudel

Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.11.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen