Beschlussvorlage - 0357/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 sowie den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2014 fest.

 

  1. Der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung beläuft sich für 2014 auf 47.507.456,55 €. Die Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage nach      § 43 Abs. 3 GemHVO betragen 4.583.028,13 €. Der Gesamtbetrag in Höhe von 52.090.484,68 € wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Die Bilanzposition Ziffer 4. „Nicht durch Eigenkapital abgedeckter Fehlbetrag“ erhöht sich um diesen Betrag auf 84.626.013,40 €.

 

  1. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird dem Oberbürgermeister für die Haushaltsführung im Jahr 2014 Entlastung erteilt.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 09.11.2015 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 16.10.2015 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 beraten und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat keine Beanstandungen ergeben, die einer Entlastung des Oberbürgermeisters entgegen stehen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss 2014 festzustellen und dem Oberbürgermeister für die Haushaltsführung des Jahres 2014 Entlastung zu erteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

Stefan Ciupka

Stellvertretender Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.11.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen