Beschlussvorlage - 0680/2005
Grunddaten
- Betreff:
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Straßenbenennung in Garenfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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09.11.2005
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Beschlussvorschlag
Die
Bezirksvertretung Nord beschließt, die in der Gemarkung Garenfeld, Flur 1
gelegene, von der Neisenstraße zwischen den Häusern Nr. 24f und 28, nach Süden
abzweigende Verkehrsfläche mit ihren zwei Verästelungen in
W e i d e g a n g
zu
benennen.
Die
Verkehrsfläche wird dem Schiedsamtsbezirk 6
zugeordnet.
Sachverhalt
Das im Flächennutzungsplan als MD-Gebiet/ § 34 BauGB i.S. MD ausgewiesene, an der Neisenstraße gelegene Gebiet, wird von einem Privatinvestor mit Wohnhäusern bebaut.
Um den Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie er-schließende Verkehrsfläche mit einer Bezeichnung zu versehen.
Der vorherrschend ländlichen Umgebung angepasst
wird vorgeschlagen, der ersten von voraussichtlich insgesamt 3 Verkehrsflächen
den Namen
W e i d
e g a n g
zu geben.
Der in diesem Zusammenhang zur Disposition
stehende Name Dr. Heinrich Hille wäre für sich stehend zwar geeignet, jedoch
unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände nicht empfehlenswert.
Für das im
Flächennutzungsplan als MD-Gebiet/ § 34 BauGB i.S. MD ausgewiesene Gebiet, für
das ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, hat vorab ein Privatinvestor
einen Antrag auf Teilung (§ 8 BauO NRW) zum Zweck der künftigen Bebauung
gestellt. Diesem Antrag hat das Bauordnungsamt stattgegeben.
Die das Baugebiet erschließende Verkehrsfläche (erster Ausbauabschnitt) befindet sich im Privatbesitz. Die Sicherung der Linienführung ist aus Gründen der Rechtssicherheit vorerst durch eine unterschriebene Baulast beim Bauordnungsamt erfolgt, bis das Bauverwaltungsamt einen entsprechenden Erschließungsvertrag abgeschlossen hat.
Für das hieran angrenzende Gelände besteht ein Bebauungsplan-Entwurf, der u.a. 3 zu benennende Verkehrsflächen ausweist.
Die in diesem o.g. Gebiet gelegenen Grundstücke sind schon vermessen und parzelliert. Für einige Grundstücke sind bereits Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht und genehmigt worden. Mit der Bebauung der Grundstücke ist begonnen worden, so dass mit dem Bezug der ersten Wohnhäuser nach Aussage des Investors im Winter 2005/Frühjahr 2006 zu rechnen ist.
Eine hausnummernmäßige Zuordnung dieser Vorhaben zur bestehenden Neisenstraße erscheint aus Mangel an freien Hausnummern und wegen der Länge und des Umfanges des Projektes nicht zweckmäßig. Um den Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit jedoch eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die o.g. Verkehrsfläche mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.
Eine Ortsbesichtigung am 01.06.2005 hat ergeben, dass die örtlichen Planums-, Absteckungs- und Kanalarbeiten fortgeschritten sind.
Unter Berücksichtigung aller relevanten Maßgaben kann somit das Benennungsverfahren für den ersten Bauabschnitt eingeleitet werden.
Eine für die Benennung der Verkehrsfläche geeignete Gewannenbezeichnung ist in diesem Gebiet nicht vorhanden.
In Anlehnung an die vorher hier bewirtschaftete Hofstätte mit Pferdehaltung wird daher vorgeschlagen, der Verkehrsfläche (im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt) die Bezeichnung:
W e i d e g a n g
zu geben.
Mit dieser Bezeichnung kann ein neues Namenviertel geschaffen werden.
Alternativ hierzu wird der Name Reitbahn vorgeschlagen.
Für die Verkehrsflächen der künftigen Bauabschnitte kann danach auf weitere Begriffe des o.g. Anwesen, z.B. Scheune/Kammer/Futter/Sattel zurückgegriffen werden.
Gegen die von der Politik bei der Bereisung favorisierte Bezeichnung Dr.-Hermann-Hille bestehen aus ordnungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.
Allerdings weise ich darauf hin, dass hierbei der zuvor genannte Aspekt der Namenviertelschaffung erschwert, bzw. unmöglich gemacht wird, da es hierneben an adäquaten Namen mangelt.
Wenn der Name jedoch eine Mehrheit findet, sollte aus benutzerfreundlichen Gründen ähnlich Mozart/Schiller/Kant und dgl. auf Zusatzwörter wie Titel und Vorname verzichtet werden. Die Erfahrung zeigt, dass Zusatzwörter einen gewissen Unwillen beim Benutzer erzeugen. Darüber hinaus tauchen Probleme bei der elektronisch unterstützten Datenerfassung auf, wenn Leerzeichen/Bindestriche/Abkürzungen nicht exakt positioniert worden sind.
Die namenbezogenen Zusatzwörter könnten auf einem Zusatzschild zum Straßenschild zu lesen sein, welches auch die Lebzeit des Begründers des Garenfelder Internates aufnehmen könnte.
Die Bezirksvertretung Nord wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Auswirkungen
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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen. |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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Die zu benennende
Verkehrsfläche befindet sich im Privatbesitz. Folglich hat der Investor die
Kosten für die Straßennamenschilder und deren Aufstellung zu tragen. |
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