Beschlussvorlage - 0680/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Nord beschließt, die in der Gemarkung Garenfeld, Flur 1 gelegene, von der Neisenstraße zwischen den Häusern Nr. 24f und 28, nach Süden abzweigende Verkehrsfläche mit ihren zwei Verästelungen in

 

”  W e i d e g a n g  ”

 

zu benennen.

 

 

Die Verkehrsfläche wird dem Schiedsamtsbezirk 6  zugeordnet.

 

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Sachverhalt

Das im Flächennutzungsplan als MD-Gebiet/ § 34 BauGB i.S. MD ausgewiesene, an der Neisenstraße gelegene Gebiet, wird von einem Privatinvestor mit Wohnhäusern bebaut.

 

Um den Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie er-schließende Verkehrsfläche mit einer Bezeichnung zu versehen.

 

Der vorherrschend ländlichen Umgebung angepasst wird vorgeschlagen, der ersten von voraussichtlich insgesamt 3 Verkehrsflächen den Namen

 

”  W e i d e g a n g  ”

 

zu geben.

 

 

Der in diesem Zusammenhang zur Disposition stehende Name ”Dr. Heinrich Hille” wäre für sich stehend zwar geeignet, jedoch unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände nicht empfehlenswert.

 

 


 
 Für das im Flächennutzungsplan als MD-Gebiet/ § 34 BauGB i.S. MD ausgewiesene Gebiet, für das ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, hat vorab ein Privatinvestor einen Antrag auf Teilung (§ 8 BauO NRW) zum Zweck der künftigen Bebauung gestellt. Diesem Antrag hat das Bauordnungsamt stattgegeben.

Die das Baugebiet  erschließende Verkehrsfläche (erster Ausbauabschnitt)  befindet sich im Privatbesitz. Die Sicherung der Linienführung ist aus Gründen der Rechtssicherheit vorerst durch eine unterschriebene Baulast beim Bauordnungsamt erfolgt, bis das Bauverwaltungsamt einen entsprechenden Erschließungsvertrag abgeschlossen hat.

Für das hieran angrenzende Gelände besteht ein Bebauungsplan-Entwurf, der u.a. 3 zu benennende Verkehrsflächen ausweist.

 

Die in diesem o.g. Gebiet gelegenen Grundstücke  sind schon  vermessen  und  parzelliert.  Für einige  Grundstücke  sind  bereits  Anträge  auf Erteilung einer Baugenehmigung  eingereicht  und  genehmigt  worden. Mit der Bebauung der Grundstücke ist begonnen worden, so dass mit dem Bezug der ersten Wohnhäuser nach Aussage des Investors im Winter 2005/Frühjahr 2006 zu rechnen ist.

 

Eine hausnummernmäßige Zuordnung dieser Vorhaben zur bestehenden Neisenstraße  erscheint aus Mangel an freien Hausnummern und  wegen der Länge und des Umfanges  des Projektes  nicht  zweckmäßig.   Um den Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit jedoch eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die o.g. Verkehrsfläche   mit  einer eigenständigen   Bezeichnung  zu versehen.

 

Eine Ortsbesichtigung am 01.06.2005 hat ergeben, dass die örtlichen Planums-, Absteckungs- und Kanalarbeiten fortgeschritten sind.

 

Unter Berücksichtigung aller relevanten Maßgaben kann somit das Benennungsverfahren  für den ersten Bauabschnitt eingeleitet werden.

 

 

 

Eine für die Benennung der Verkehrsfläche geeignete Gewannenbezeichnung ist in diesem  Gebiet  nicht  vorhanden.

In Anlehnung an die vorher hier bewirtschaftete Hofstätte mit Pferdehaltung wird daher vorgeschlagen, der Verkehrsfläche (im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt)  die Bezeichnung:

 

”   W e i d e g a n g   ”

 

zu geben.

 

Mit dieser Bezeichnung kann ein neues Namenviertel geschaffen werden.

 

 

 

Alternativ hierzu wird der Name ”Reitbahn” vorgeschlagen.

 

Für die Verkehrsflächen der künftigen Bauabschnitte kann danach auf weitere       Begriffe des o.g. Anwesen, z.B. ”Scheune”/”Kammer”/”Futter”/”Sattel” zurückgegriffen werden.

 

 

Gegen die von der Politik bei der Bereisung favorisierte Bezeichnung ”Dr.-Hermann-Hille” bestehen aus ordnungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

Allerdings weise ich darauf hin, dass hierbei der zuvor genannte Aspekt der Namenviertelschaffung erschwert, bzw. unmöglich gemacht wird, da es hierneben an adäquaten Namen mangelt.

 

Wenn der Name jedoch eine Mehrheit findet, sollte aus benutzerfreundlichen Gründen ähnlich ”Mozart”/”Schiller”/”Kant” und dgl. auf Zusatzwörter wie Titel und Vorname verzichtet werden. Die Erfahrung zeigt, dass Zusatzwörter einen gewissen Unwillen beim Benutzer erzeugen. Darüber hinaus tauchen Probleme bei der elektronisch unterstützten Datenerfassung auf, wenn Leerzeichen/Bindestriche/Abkürzungen nicht exakt positioniert worden sind.

Die namenbezogenen Zusatzwörter könnten auf einem Zusatzschild zum Straßenschild  zu lesen sein,  welches auch die Lebzeit  des Begründers des Garenfelder Internates  aufnehmen könnte.

 

 

 

Die Bezirksvertretung Nord wird um einen entsprechenden Beschluss  gebeten.

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

X

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

Die zu benennende Verkehrsfläche befindet sich im Privatbesitz. Folglich hat der Investor die Kosten für die Straßennamenschilder und deren Aufstellung zu tragen.

 


 

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Beschlüsse

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09.11.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen