Beschlussvorlage - 1074/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Nord beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der

 

Hartmannstraße

Von Wortherbruchstraße bis Wendehammer

 

(die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Vorhalle, Flur 4, Flurstück 500)

 

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße) zugeordnet.

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

Begründung

 

Die Hartmannstraße stand ursprünglich im Eigentum der Deutschen Bahn  (DB Netz AG).

Für den Bau der Bahnhofshinterfahrung wurde u.a. ein Bereich des im Eigentum der DB AG stehenden privaten Teils der Plessenstraße in Anspruch genommen. Den Verkauf an die Stadt machte die Eigentümerin davon abhängig, dass die gesamte Plessenstraße sowie die Kirchbergstraße und die Hartmannstraße an die Stadt übergehen.

Der Kaufvertrag wurde 2010 geschlossen und die Straßen wurden anschließend von der Stadt übernommen.

 

Da die tatsächliche Verkehrsübergabe bereits erfolgt ist, muss nunmehr auch die förmliche Widmung  nach § 6 Abs. 1 StrWG NW vollzogen werden.

Durch Eigentumsübergang der Straßenflächen auf die Stadt sind die Voraussetzungen zur Widmung gemäß § 6 Abs. 5 StrWG NW gegeben.

Durch die Widmung erhält die Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des § 2 StrWG NW und es wird damit der Allgemeinheit der Gemeingebrauch an der Straße, d.h. die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften, eröffnet.

Mit der Widmung obliegt der Stadt Hagen die Straßenbaulast nach § 9 StrWG NW.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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02.12.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen