Anfrage - 1060/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Sitzung vom 24.06.2015 hatte sich die Bezirksvertretung mit der Entwicklung der Hohenlimburger Innenstadt als Versorgungszentrum beschäftigt (Vorlage Nr. 0147/2015). Da wegen der bereits bestehenden Trading-Down-Effekte  eine umfassende Auseinandersetzung mit  diesem Thema erforderlich ist, hatte die Bezirksvertretung die Verwaltung einstimmig beauftragt, Angebote für die Erstellung eines integrierten Handlungskonzepts für die Hohenlimburger Innenstadt einzuholen.

 

1.     Die Verwaltung wird gebeten, einen umfassenden Bericht zum Sachstand zu erstatten. Sofern bereits Angebote eingeholt worden sind, wird auch um Auskunft über die profilbildenden Merkmale gebeten, mit denen das Projekt beschrieben worden ist und die Gegenstand des Auftrags sein werden, z.B. Ziele, zentrale Untersuchungsfragen, notwendige Arbeitsschritte usw.

 

2.     Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten im Bereich Städtebauförderung. Mit dem bundesweiten Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für die Innenstädte und Stadtteilzentren sollen zentrale Versorgungsbereiche durch gezielte und nachhaltige Maßnahmen gestärkt werden. Die Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen sehen integrierte Handlungskonzepte als verpflichtende Grundlage für alle Teilprogramme der Städtebauförderung vor. Ist beabsichtigt, diese Fördermöglichkeiten bei Planung und/oder Umsetzung des ISEK in Anspruch zu nehmen?

 

Die Verwaltung wird um eine ausführliche Stellungnahme/ Auskunft gebeten, welche auch mündlich in der Sitzung erfolgen kann.

 

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Sachverhalt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.11.2015 - Bezirksvertretung Hohenlimburg