Beschlussvorlage - 1027/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der XII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 1027/2015) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

 

Realisierungstermin: 01.01.2016

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

Der Gebührensatz im Bereich Straßenreinigung verändert sich nunmehr wie folgt:

 

 

 

 

Gebühr je lfd. Meter

 

2015

 

2016

 

Wohnstraßen (W)

2,74 €

3,44 €

Innerörtliche Straßen (I)

2,34 €

3,02 €

Überörtliche Straßen (U)

1,94 €

2,60 €

 

Der wesentliche Grund für die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr im Vergleich zum Vorjahr ist der niedrige Bestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich.

 

 

Die Auswirkungen im Bereich Winterdienst werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

 

 

 

Gebühr je lfd. Meter

 

2015

 

2016

 

Stufe A

3,52 €

3,27 €

Stufe B

1,77 €

1,42 €

Stufe C

0,29 €

0,18 €

 

Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.

 

 

Begründung

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

1. Anlass der Gebührenüberprüfung

 

Für die von der Stadt Hagen durchgeführte Straßenreinigung der öffentlichen Straßen und für den Winterdienst werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2016 die Benutzungsgebühren entsprechend angepasst.

 

 

 

2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation

 

2.1. Anteile Stadt/ Gebührenzahler

 

Die gebührenpflichtigen Anlieger dürfen im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes nicht mit Kosten belastet werden, die nicht ihnen, sondern dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes zuzurechnen sind.

 

Der Allgemeininteressenanteil in der Straßenreinigung wird unverändert nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung für Wohnstraßen auf 15 %, für innerörtliche Straßen auf 25 % und für  überörtliche Straßen auf 35 % festgesetzt. Wohnstraßen sind Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Innerörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr und überörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Durch die Winterdienststufen A, B und C wird die Reihenfolge des Winterdienstes festgelegt.

 

 

2.2. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten

 

2.2.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb

 

Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Straßenreinigungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Durchführung der städtischen Pflichtaufgaben nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.

Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Pflichtreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz, Verkehrssicherungsaufgaben, Sonderreinigungen und Aufstellung, Unterhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe) und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.

Für 2016 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH für die Straßenreinigung auf 4.431.303 € (2015: 4.358.654 €; vgl. Zeile 25 in Anlage 1 – Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2016). Für den Winterdienst beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 2.009.951 € (2015: 1.946.604 €; vgl. Zeile 21 in Anlage 3 – Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2016).

 

 

2.2.2. Städtische Aufwendungen

 

Hier werden z.B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung bzw. der Gebührenkalkulation beschäftigt sind. Ebenso gehören dazu anteilige Overheadkosten des städtischen Finanzdezernates.

Für das Jahr 2016 sind bei der Straßenreinigung insgesamt Kosten in Höhe von 263.150 € (2015: 123.832 €; vgl. Zeile 26 in Anlage 1 – Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2016) sowie beim Winterdienst 172.823 € (2015: 126.066 €; vgl. Zeile 22 in Anlage 3 – Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2016) zu berücksichtigen. 

 

 

2.3. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen

 

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Darum und um eine höhere Steigerung bei der Straßenreinigungsgebühr für den Gebührenzahler zu vermeiden, wurde eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich für die Mitfinanzierung der Straßenreinigungskosten in Höhe von 134.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 1). Im Vergleich dazu wurde im Vorjahr noch eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 750.000 € eingeplant. Ohne diese hohe Entnahme wären die Straßenreinigungsgebühren bereits in 2015 stark gestiegen. Gleichzeitig wurde im Rahmen des Winterdienstes eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 200.000 Euro einkalkuliert.

 

 

3. Gebührenmaßstab

 

3.1. Straßenreinigung

 

Die Gebührenkalkulation 2016 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Reinigungsfrontmeter.

 

Nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung ergeben sich folgende Veranlagungsmeter:

 

a)      Wohnstraßen                                           777.600

b)      Innerörtliche Straßen                             251.500

c)      Überörtliche Straßen                               91.500

d)      Summe:                                              1.120.600

 

Im Vergleich dazu wurden in 2015 folgende Veranlagungsmeter festgesetzt:

 

a)      Wohnstraßen                                          775.850

b)      Innerörtliche Straßen                             250.250

c)      Überörtliche Straßen                               91.350

d)      Summe                                                  1.117.450

 

 

3.2. Winterdienst

 

Die Gebührenkalkulation 2016 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Veranlagungsmeter in der jeweiligen Winterdienststufe:

 

a)      Winterdienststufe A                             366.000

b)      Winterdienststufe B                                          133.500 

c)      Winterdienststufe C                             279.000

d)      Summe                                                        778.500

 

Im Vergleich dazu wurden in 2015 folgende Veranlagungsmeter festgesetzt:

 

a)      Winterdienststufe A                             366.000

b)      Winterdienststufe B                                          133.500 

c)      Winterdienststufe C                             277.700

d)      Summe                                                        777.200

 

 

 

4. Erläuterung zu der Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr

 

Der Gesamtaufwand im Bereich der Straßenreinigung hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 4,7 % erhöht (vgl. Zeile 27 in Anlage 1 – Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2016). Der wesentliche Grund für die Erhöhung der Gebühr ist der niedrige Bestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich. Dieser ist nach der Entnahme von 134.000 € aufgebraucht.

 

 

 

5. Auswirkungen der Veränderungen durch die Gebührenkalkulation im Jahresvergleich 2015/2016 in den Bereichen Straßenreinigung und Winterdienst

 

Zur Verdeutlichung der Auswirkungen wird nachfolgend eine Beispielrechnung zur Ermittlung der Straßenreinigungsgebühr (Sommerreinigung und Winterdienst) durchgeführt. Dabei wird die Gebühr für ein Grundstück mit einer Straßenfront von 25 m bei zweimaliger Straßenreinigung in den drei Straßenklassen errechnet, bezogen auf eine häufige Einordnung in eine bestimmte Winterdienststufe. Außerdem wird die anteilige Gebühr sowohl für ein Zwei-Parteien-Objekt als auch für ein Vier-Parteien-Objekt ermittelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beispiel A: Straßenklasse W und Winterdienststufe C

 

Bisher:

Beispiel

Straßenklasse W/ Winterdienststufe C

 

Gebühr 2015

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter                      25,00

Sommerreinigung           137,00 €

Winter                                 7,25 €

Gebühr insgesamt                                    144,25 €

 

 

72,13 €

36,06 €

 

Neu:

 

 

 

Beispiel

Straßenklasse W/ Winterdienststufe C

 

Gebühr 2016

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter                      25,00  

Sommerreinigung

172,00 €

 

 

 

Winter

     4,50 €

 

 

 

Gebühr insgesamt

 

          176,50 €

88,25 €

44,13 €

 

Differenz 2015/2016

 

      +32,25 €

+16,12 €

+8,07 €

 

 

 

Beispiel B: Straßenklasse I und Winterdienststufe A

 

Bisher:

Beispiel

Straßenklasse I/ Winterdienststufe A

 

Gebühr 2015

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter                      25,00

Sommerreinigung           117,00 €

Winter                               88,00 €

Gebühr insgesamt                                    205,00 €

 

 

102,50 €

51,25 €

 

Neu:

 

 

 

Beispiel

Straßenklasse I/ Winterdienststufe A

 

Gebühr 2015

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter                      25,00  

Sommerreinigung

151,00 €

 

 

 

Winter

   81,75 €

 

 

 

Gebühr insgesamt

 

           232,75 €

   116,38 €

58,19 €

 

Differenz 2015/2016

 

        +27,75 €

+13,88 €

+6,94 €

 

 

 

 

 

 

 

Beispiel C: Straßenklasse U und Winterdienststufe A

 

Bisher:

Beispiel

Straßenklasse U/ Winterdienststufe A

 

Gebühr 2015

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter                      25,00

Sommerreinigung           97,00 €

Winter                             88,00 €

Gebühr insgesamt                                    185,00 €

 

 

92,50 €

46,25 €

 

Neu:

 

 

 

Beispiel

Straßenklasse U/ Winterdienststufe A

 

Gebühr 2016

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter                      25,00  

Sommerreinigung

130,00 €

 

 

 

Winter

  81,75 €

 

 

 

Gebühr insgesamt

 

          211,75 €

105,88 €

52,94 €

 

 

 

 

Differenz 2015/2016

 

      +26,75 €

+13,38 €

+6,69 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

1) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2016

2) Berechnung des Gebührensatzes pro Meter

3) Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2016

4) Ermittlung der Gebührensätze für die Winterdienstgebühr 2016

5) Erläuterung zu der Berechnung der Winterdienstgebühr

 

 

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Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5450

Bezeichnung:

Straßenreinigung

Produkt:

1.54.50.01

Bezeichnung:

Straßenreinigung (Gebührenhaushalt)

Produkt:

1.54.50.02

Bezeichnung:

Winterdienst (Gebührenhaushalt)

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kosten-art

Bezeichnung

Lfd. Jahr

2016

Folge-

jahr 2

Ertrag (-)

432102

Straßenreinigungsgebühr

3.674.264

Ertrag (-)

432105

Winterdienstgebühr

 

1.437.081 €

 

Ertrag (-)

438100

Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich

 

334.000 €

 

Summe

Erträge (-)

 

 

 

5.445.345 €

 

Aufwand (+)

523500

Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen

6.441.254

Abzgl.

Nachrichtlich

 

Allgemeininteressenanteil

 

 

1.431.882 €

 

Aufwand (+)

 

Städtischer Aufwand

 

435.973 €

 

Summe

Aufwand (+)

 

5.445.345

 

Kurzbegründung:

X

Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2016 gesichert.

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

19.11.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.12.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen