Beschlussvorlage - 1016/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
XVII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.11.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.12.2015
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Beschlussvorschlag
Der XVII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1016/2015) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2016
Sachverhalt
Kurzfassung
Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben. Der Gebührensatz steigt von 3,38 € je Liter in 2015 (konstant zum Gebührensatz in 2014) auf nunmehr 3,56 € je Liter in 2016. Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.
Begründung
Gebührenbedarfsberechnung
1. Anlass der Gebührenüberprüfung
Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2016 die Benutzungsgebühren entsprechend angepasst.
2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation
2.1. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten
2.1.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Entsorgungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Entsorgung der jeweils ihrer Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.
Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.
Für 2016 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 20.820.220 € (2015: 20.028.435; vgl. Zeile 29 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2016).
2.1.2. Städtische Aufwendungen
Hier werden z.B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung, mit der Überwachung der Abfallvorschriften im zentralen Außendienst oder mit der Abfallberatung im Bereich des Umweltamtes beschäftigt sind. Ebenso gehören dazu Erstattungen an die Verbraucherzentrale für den Bereich Abfallberatung sowie anteilige Overheadkosten des städtischen Finanzdezernates.
Für das Jahr 2016 sind insgesamt Kosten in Höhe von 417.601 € (2015: 402.169; vgl. Zeile 30 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2016) zu berücksichtigen.
2.2. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen
Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen.
Darum und um eine höhere Steigerung bei der Abfallgebühr für den Gebührenzahler zu vermeiden, wurde eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich für die Mitfinanzierung der Abfallbeseitigungskosten in Höhe von 750.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 1).
3. Gebührenmaßstab
Die Gebührenkalkulation 2016 erfolgt auf Grundlage der Entwicklung des Behältervolumens in den letzten Jahren und trägt gleichzeitig der voraussichtlich zukünftigen Entwicklung Rechnung. Der Gebührenmaßstab wird auf 5.760.000 Veranlagungsliter festgesetzt.
Anlagen:
1) Kalkulation der Abfallgebühr 2016
2) Ermittlung des Gebührensatzes 2016
3) Gebührenbedarf nach Gefäßen
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X
| Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5370 | Bezeichnung: | Abfallsammlung |
Produkt: | 1.53.70.01 | Bezeichnung: | Abfallsammlung u. -transport |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kosten-art | Bezeichnung | Lfd. Jahr | 2016 | Folge-jahr 2 |
Ertrag (-) | 432103 | Abfallbeseitigungsgebühr | € | 20.487.821 € | € |
Ertrag (-) | 432106 | Vollservice Restabfallbehälter | € | 108.000 € | € |
Ertrag (-) | 432107 | Vollservice Altpapierbehälter | € | 17.000 € | € |
Ertrag (-) | 438100 | Auflösung Sonderposten für Gebührenausgleich | € | 750.000 € | € |
Summe Erträge (-) |
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| € | 21.362.821 € | € |
Aufwand (+) | 523500 | Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen | € | 20.945.220 € | € |
Aufwand (+) |
| Städtischer Aufwand |
| 417.601 € |
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Summe Aufwand (+) |
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| € | 21.362.821 € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2016 gesichert. |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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