Beschlussvorlage - 0992/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Neufassung der Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Hagen, wie sie als Anlage 1 der Verwaltungsvorlage Drucksachennummer 0992/2015  beigefügt ist, wird mit Wirkung zum 01.01.2016 beschlossen.

 

Von der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage Drucksachennummer 0992/2015) wird Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2016

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Sh. Begründung

 

 

Begründung

 

Der Gebührentarif für das Tierheim Hagen wurde zuletzt im Jahr 2001 angepasst.

 

Seit 2001 betragen die Gebühren für die Unterbringung, Ernährung und Pflege jeweils täglich für

 

Katzen                                                         5,00  €, 

Hunde  bis 35 cm Widerrist               5,00  €,

Hunde ab 35 cm Widerrist               7,50  €,

Vögel                                                                       2,50  €,

anderen Kleintiere                                          3,50  €.

 

Zwischenzeitlich wurde das neue Tierheimgebäude  im Herbst 2012  in Betrieb genommen.  Auf der Grundlage der Kostenberichte für das Haushaltsjahr  2014 wurden die  kostendeckenden Tagesgebühren errechnet, die der Anlage 2 zu entnehmen sind:

 

Hund                            22,81 €

Katze                       6,60 €

Kleintier                   2,66 €

 

Die Erhebung der kostendeckenden Gebühr für die Hunde  ist nicht realisierbar.

 

Zur Vereinfachung der Abläufe wird auf unterschiedliche Gebühren für Vögel und Kleintiere  sowie für große und kleine Hunde verzichtet und  alle  Beträge auf- oder abgerundet.

 

Unter Berücksichtigung der Kosten  sowie  der Tatsache, dass die Gebühr voraussichtlich für die nächsten Jahre Bestand haben wird,  werden die Gebühren wie folgt festgesetzt:

 

Katze         7,00 €

Hund        14,00 €

Kleintiere    3,50 €

Vögel         3,50 €.

 

Durch die Festsetzung der Gebühren wird eine Mehreinnahme von rd. 3.000 € erwartet.

 

Erstmalig wird eine Gebühr zur Deckung des Ermittlungs- und Verwaltungsaufwands von Fundtieren erhoben. Der Anteil der Mehreinnahme wird auf 3.000 € geschätzt.
( § 4 Abs. 3 )

 

Ebenfalls erstmalig soll eine Abgabegebühr  erhoben werden. ( § 4 Abs. 5) Diese Gebühr wird  bei sog. Abgabetieren fällig. Die Anzahl der Abgabetiere wird restriktiv gehandhabt.  (§ 1 Abs. 2)

 

Durch die  Einführung der Abgabegebühr wird eine Mehreinnahme von rd. 5.000 € erwartet.

 

Dem Tierschutzverein Hagen und Umgebung e.V. wurde vertragsgemäß der Entwurf der Satzung zur Beratung vorgelegt.

 

Lediglich der  Einführung einer Abgabegebühr steht  der Tierschutzverein ablehnend gegenüber, da die Befürchtung der gesteigerten Aussetzung von Tieren besteht. Diese Befürchtung wird von der Verwaltung nicht geteilt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1223

Bezeichnung:

Tierschutz und Verbraucherbereich

Produkt:

1.12.23.02

Bezeichnung:

Tierheim

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2016

2017

2018

2019

Ertrag (-)

432100

- 11.000

- 11.000

- 11.000

- 11.000

Aufwand (+)

 

0

0

0

0

Eigenanteil

 

- 11.000

- 11.000

- 11.000

- 11.000

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

05.11.2015 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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19.11.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.11.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen