Beschlussvorlage - 0996/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Das „alte“ Straßenerneuerungsprogramm wurde auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 09.11.1988 nach Vorberatung durch den ehemaligen Bau- und Verkehrsausschuss vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen. Es trat an die Stelle des sogenannten Wohnstraßen- und Schulwegsicherungsprogramms.

Nachdem das Straßenerneuerungsprogramm zunächst nur für die Jahre 1990 bis 1994 vorgesehen war, wurde es jedoch auch danach immer fortgeführt. Mit der Umstrukturierung im Baudezernat 2004 und der Zusammenführung der Unterhaltungsbereiche für Straßen und Grün im Fachbereich für Grünanlagen und Straßenbetrieb ging die Verantwortung für das Straßenerneuerungsprogramm auf diesen über. Die bis dahin beschlossene Liste wurde nicht mehr weitergeführt, das Programm schlief quasi ein.

 

Das ursprüngliche Ziel des Straßenerneuerungsprogramms war die verkehrssichere Umgestaltung von Straßen unter dem Aspekt der Verkehrsberuhigung. Hier wurden unter Beteiligung der Politik (Bezirksvertretungen und Stadtentwicklungsausschuss) Straßen ausgewählt, die einerseits technisch erneuerungsbedürftig, andererseits aber auch „optisch“ verbesserungswürdig erschienen.

In jedem Stadtbezirk gab es eine Rangfolgeliste, die zum einem Gesamtprogramm zusammengefasst und von der Politik beschlossen wurde. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgte dann im Wechsel für jeden Stadtbezirk.

 

Finanziert wurde das Straßenerneuerungsprogramm im Investitionshaushalt in einer Haushaltsstelle bzw. in einem PSP-Element, auf dem rd. 1.000.000,00 DM / 600.000,00 EUR jährlich bereitgestellt wurden.

 

Mit der Übertragung der Verantwortung auf den Fachbereich für Grünanlagen und Straßenbetrieb wurde grundsätzlich nur noch der technische Erneuerungsbedarf in den Vordergrund gestellt. Dieses Kriterium erhielt im Zusammenhang mit der Gründung des Wirtschaftsbetriebes Hagen noch einmal mehr Gewicht.

 

Heute erfolgt die Auswahl der Maßnahmen ausschließlich nach den Kriterien:

-         Straßenzustand (Verkehrssicherheit)

-         Erneuerungsbedarf Ver- und Entsorgungsanlagen (Kanal, Gas, Wasser, Strom)

Eine Überplanung und damit auch „Verschönerung“ des gesamten Straßenraumes entfällt nahezu völlig, da nur die technisch unbedingt notwendigen Maßnahmen  ergriffen werden.

Welche Maßnahmen infrage kommen, wird ein- bis zweimal jährlich in Koordinierungsgesprächen zwischen dem Wirtschaftsbetrieb Hagen, der Enervie und der Stadt Hagen festgelegt.

 

 

 

Haben alle Beteiligten das Erfordernis zur Durchführung der Maßnahme, so wird sie in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Prioritär wird immer die Maßnahme  gesehen, bei der bei allen Beteiligten Bedarf besteht.

 

Die Maßnahmen für den aktuell zu planenden Doppelhaushalt 2016 / 2017 wurden Anfang dieses Jahres im Koordinierungsgespräch festgelegt. Es handelt sich hier im Einzelnen um folgende Straßen:

2016Kamannstraße2017Detmolder Straße2018Am Ischeland

Ruhr-/HönnestraßeRandwegWeserstraße

Schlössersbusch

Am Rastebaum

 

Aus dem „alten“ Straßenerneuerungsprogramm geblieben ist das Kriterium der Refinanzierbarkeit der Herstellungskosten über Beiträge nach § 8 Kommunal-abgabengesetz (KAG). Ein entsprechender Ratsbeschluss, dass diese Maßnahmen zwischen den Maßnahmenträgern zu koordinieren und zu planen sind, sowie eine Beschlussfassung der Bezirksvertretungen nach entsprechender Bürgerinformation zu erfolgen hat, wurde bereits am 22.06.2006 gefasst. 

 

Fazit:

 

Das Straßenerneuerungsprogramm mit dem Inhalt Maßnahmen in Wohn- und Anliegerstraßen in Bezug auf Verkehrsberuhigung und optische Aufwertung durchzuführen, gibt es nicht mehr.

Das ist zum Einen auf die Verlagerung der Zuständigkeit in den Unterhaltungsbereich zurückzuführen, zum Anderen stehen die finanziellen Mittel für einen vollständigen Umbau im Bestand nicht mehr zur Verfügung.

 

Die heute durchgeführten Maßnahmen sind alle ausgewählt worden, weil hier mit wirtschaftlichem Aufwand der größtmögliche Nutzen in Bezug auf die Verkehrssicherheit und die Nutzungsdauer der Straße erzielt werden kann.

Die Refinanzierung der Kosten kann über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG erfolgen, ebenso beteiligen sich der Wirtschaftsbetrieb und Enervie kostenmäßig an der Wiederherstellung der Fahrbahn.

 

Die Verwaltung wird zukünftig zu Beginn des Jahres über die im Rahmen der Koordinierung festgelegten Maßnahmen informieren.

Da es sich hierbei jedoch um Maßnahmen handelt, die im Hinblick auf die Verkehrssicherung ohnehin mittelfristig durchgeführt werden müssen, und das gilt sowohl für den Straßenbau als auch für die Ver- und Entsorger, ist die Reihenfolge der Realisierung nur sehr begrenzt flexibel.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Grothe

 

(Technischer Beigeordneter)

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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11.11.2015 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen