Beschlussvorlage - 0992/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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05.11.2015
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.11.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.11.2015
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Beschlussvorschlag
Die Neufassung der Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Hagen, wie sie als Anlage 1 der Verwaltungsvorlage Drucksachennummer 0992/2015 beigefügt ist, wird mit Wirkung zum 01.01.2016 beschlossen.
Von der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage Drucksachennummer 0992/2015) wird Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2016
Sachverhalt
Kurzfassung
Sh. Begründung
Begründung
Der Gebührentarif für das Tierheim Hagen wurde zuletzt im Jahr 2001 angepasst.
Seit 2001 betragen die Gebühren für die Unterbringung, Ernährung und Pflege jeweils täglich für
Katzen 5,00 €,
Hunde bis 35 cm Widerrist 5,00 €,
Hunde ab 35 cm Widerrist 7,50 €,
Vögel 2,50 €,
anderen Kleintiere 3,50 €.
Zwischenzeitlich wurde das neue Tierheimgebäude im Herbst 2012 in Betrieb genommen. Auf der Grundlage der Kostenberichte für das Haushaltsjahr 2014 wurden die kostendeckenden Tagesgebühren errechnet, die der Anlage 2 zu entnehmen sind:
Hund 22,81 €
Katze 6,60 €
Kleintier 2,66 €
Die Erhebung der kostendeckenden Gebühr für die Hunde ist nicht realisierbar.
Zur Vereinfachung der Abläufe wird auf unterschiedliche Gebühren für Vögel und Kleintiere sowie für große und kleine Hunde verzichtet und alle Beträge auf- oder abgerundet.
Unter Berücksichtigung der Kosten sowie der Tatsache, dass die Gebühr voraussichtlich für die nächsten Jahre Bestand haben wird, werden die Gebühren wie folgt festgesetzt:
Katze 7,00 €
Hund 14,00 €
Kleintiere 3,50 €
Vögel 3,50 €.
Durch die Festsetzung der Gebühren wird eine Mehreinnahme von rd. 3.000 € erwartet.
Erstmalig wird eine Gebühr zur Deckung des Ermittlungs- und Verwaltungsaufwands von Fundtieren erhoben. Der Anteil der Mehreinnahme wird auf 3.000 € geschätzt.
( § 4 Abs. 3 )
Ebenfalls erstmalig soll eine Abgabegebühr erhoben werden. ( § 4 Abs. 5) Diese Gebühr wird bei sog. Abgabetieren fällig. Die Anzahl der Abgabetiere wird restriktiv gehandhabt. (§ 1 Abs. 2)
Durch die Einführung der Abgabegebühr wird eine Mehreinnahme von rd. 5.000 € erwartet.
Dem Tierschutzverein Hagen und Umgebung e.V. wurde vertragsgemäß der Entwurf der Satzung zur Beratung vorgelegt.
Lediglich der Einführung einer Abgabegebühr steht der Tierschutzverein ablehnend gegenüber, da die Befürchtung der gesteigerten Aussetzung von Tieren besteht. Diese Befürchtung wird von der Verwaltung nicht geteilt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1223 | Bezeichnung: | Tierschutz und Verbraucherbereich |
Produkt: | 1.12.23.02 | Bezeichnung: | Tierheim |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
Ertrag (-) | 432100 | - 11.000 € | - 11.000 € | - 11.000 € | - 11.000 € |
Aufwand (+) |
| 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Eigenanteil |
| - 11.000 € | - 11.000 € | - 11.000 € | - 11.000 € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann Beigeordnete
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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9,3 kB
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