Beschlussvorlage - 0899/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
ÖPNV-Direktvergabe an die Busverkehr Rheinland GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Ralf Lellek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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05.11.2015
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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11.11.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.11.2015
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Beschlussvorschlag
- Die Busverkehr Rheinland GmbH wird nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses sowie den dazugehörigen Anlagen mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Sinne des VRR-Finanzierungssystems im Wege der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und Maßgabe des VRR-Finanzierungs-systems auf dem Stadtgebiet Hagens vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2019 betraut.
- Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung der Stadt Hagen geringfügige Änderungen und Anpassungen dieses Beschlusses vorzunehmen, soweit diese ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt Hagen sind.
- Die Beschlüsse des Rates der Stadt Hagen vom 15. Dezember 2005 zur ÖSPV-Finanzierung und zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband VRR vom 16. September 2010 bleiben von den Regelungen dieses Beschlusses unberührt.
- Die Gültigkeit des Direktvergabebeschlusses erfolgt unmittelbar im Anschluss an die im Ratsbeschluss vom 22.06.2006 festgelegten Laufzeit der Bestandsbetrauung bis zum 31.12.2015.
- Die Betrauung der Busverkehr Rheinland GmbH umfasst auch Planung und Aufbau der öffentlichen Personenverkehrsdienstleistung. Die konkrete Ausgestaltung dieser Planung sowie der Betrieb obliegen der Busverkehr Rheinland GmbH auf den ihr genehmigten Linien, sofern sie den Vorgaben des Nahverkehrsplans und den weiteren Vorgaben der Stadt Hagen als Aufgabenträger nach § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW entspricht.
- Die Verwaltung der Stadt Hagen wird angewiesen, diesen Ratsbeschluss der Busverkehrs Rheinland GmbH mit der Bitte um Stellung eines Finanzierungsantrags an den VRR nach Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems zu übermitteln.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Bestandsbetrauung der Busverkehr Rheinland GmbH (BVR) mit der Erbringung von Verkehrsleistungen auf dem Stadtgebiet der Stadt Hagen läuft zum 31.12.2015 aus. Die Stadt Hagen betraut daher gemäß des Beschlusses vom 03.07.2014 (Vorlage: 0621/2014), die BVR im Zuge einer Betrauung im Rahmen einer Direktvergabe gemäß der EU-VO Nr. 1370/2007 Art. 5 Abs. 4 für den Zeitraum 01.01.2016 bis zum 31.12.2019 mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen auf dem Gebiet der Stadt Hagen.
Begründung
Die Stadt Hagen ist in ihrem Gebiet gemäß §3 Abs. 1 Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und gemäß §3 Abs. 2 ÖPNVG NRW in ihrem Wirkungskreis zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. EU Nr. L 315 S. 1) (VO 1370/2007) in der jeweils geltenden Fassung. Ihre Aufgaben sind die Planung, die Organisation und die Ausgestaltung sowie die Finanzierung des ÖPNV im Stadtgebiet Hagen.
Dem VRR wurde mit den Beschlüssen des Rates der Stadt Hagen vom 15. Dezember 2005 und vom 16. September 2010 die Aufgabe der ÖSPV-Finanzierung übertragen. Weiterhin hat die Stadt Hagen mit Beschluss vom 26. März 2015 den VRR mit mandatierenden Aufgaben im Rahmen von Direktvergaben beauftragt und ist der Gruppe „VRR“ beigetreten.
Die Betrauung wird im Wege einer Direktvergabe eines Kleinauftrags gem. Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/20017 erteilt.
1. Gegenstand der Betrauung
Die Busverkehr Rheinland GmbH (BVR) erbringt im Rahmen der bestehenden Konzessionen Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr auf den Buslinien:
Liniennummer | Linienweg |
591 | Wetter Bf. - Wetter-Volmarstein Bf. - Hagen-Vorhalle Mitte - Hagen Hbf. |
594 | Schwerte Bf. - Westhofen - Hagen-Kabel - Hagen-Boele - Hagen-Eckesey - Hagen Hbf. |
Mit Hilfe dieses Direktvergabebeschlusses trifft die Stadt Hagen mit der BVR Regelungen zur Durchführung und Finanzierung des Verkehrsangebots der BVR als Betreiber der obengenannten Verkehrsleistung im Sinne des Art.3 Abs.1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
2. Maßgaben im Rahmen des Direktvergabebeschlusses
2.1 Die BVR betreibt die Verkehrsleistungen als Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Sinne des §42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die wirtschaftliche Selbständigkeit der BVR wird durch den vorliegenden Dienstleistungsauftrag nicht berührt.
2.2 Der Umfang der Verkehrsleistungen ergibt sich aus der Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge gem. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Die BVR hat rechtzeitig Genehmigungsanträge zur Sicherstellung der Durchführung der in diesem Direktvergabebeschluss betrauten Verkehrsleistungen zu stellen. Die Dauer der folgenden Konzessionen sollen auf das Ende der Laufzeit dieser Direktvergabe beschränkt werden.
2.3 Die BVR wendet bei der Erbringung ihrer öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den einbezogenen Linien ausschließlich die auf dem Stadtgebiet Hagens gültigen Tarife und die jeweils geltenden Einnahmeaufteilungsregelungen an. Des Weiteren sind auf dem Stadtgebiet Hagens die jeweils geltenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen und Qualitätsstandards sowie die sonstigen Richtlinien des VRR zu beachten. Die Fahrgeldeinnahmen sowie weitere Einnahmen, insbesondere Ausgleichszahlungen nach § 45 a PBefG sowie nach §§148 SGB IX, stehen der BVR zu. Die BVR schließt die entsprechenden Kooperations- und Einnahmeaufteilungsverträge für die Beteiligung am VRR ab und wendet diese für die Laufzeit dieser Betrauung an.
2.4 Die öffentlichen Personenverkehrsdienste der BVR, die diese im ÖPNV auf dem Gebiet der Stadt Hagen erbringt beziehungsweise erbringen lässt, haben den Vorgaben und Qualitätsstandards des gültigen Nahverkehrsplans der Stadt Hagen sowie den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu entsprechen.
2.5 Änderungen der beschriebenen öffentlichen Personenverkehrsdienste und damit möglicherweise des zulässigen Ausgleichs können sich jährlich auf Grund von Änderungen der Leistungsmenge (Anzahl Nutz-km) oder Änderungen in den definierten Mindestqualitäten ergeben. Werden Änderungen einvernehmlich vorgenommen, werden sich die Stadt Hagen und die BVR über eine entsprechende Anpassung des zulässigen Ausgleichs abstimmen. Rechtzeitig vor jedem Fahrplanwechsel bzw. im Rahmen der von der Stadt Hagen einzuholenden Bestätigung der Betriebsleistung für den jeweils folgenden Verbundetat, werden für den neuen Fahrplan dessen wesentliche Änderungen einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Betriebsleistungen zwischen der BVR und der Stadt Hagen abgestimmt.
Ausgleichsleistung
Die Ausgleichsleistungen erfolgen auf der Grundlage der VRR-Finanzierungsrichtlinie und den lokalen Anhörungsgesprächen gem. Satzung des Zweckverbandes VRR.
- Die Zahlung der Ausgleichsleistung an die BVR erfolgt weiterhin jährlich durch die VRR AöR nach den Mechanismen des VRR-Finanzierungssystems. Die Stadt Hagen leistet ihren Beitrag über die VRR-Umlage. Die Höhe der von der BVR geleisteten Wagenkilometer wird von der Stadt Hagen innerhalb des Verbundetats jährlich bestätigt. Die BVR stellt einen entsprechenden Finanzierungsantrag über die auf Hagener Stadtgebiet erbrachten Kilometerleistungen an den VRR, der dann im Rahmen des Finanzierungssystems des VRR ausgeglichen wird.
- Diese Betrauung im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags wird im Wege einer Direktvergabe eines Kleinauftrags gem. Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vergeben.
- Der VRR ermittelt auf Basis von Verwendungsnachweisen den unternehmensspezifischen, EU-konformen Finanzierungsrahmen. Für den Fall, dass sich im Rahmen der Prüfung der Verwendungsnachweise oder durch Berücksichtigung sonstiger Mittelzuflüsse aus nicht betrauten Bereichen eine Überschreitung des EU-konformen Finanzierungsrahmens in einem Jahr ergeben sollte, gelten die entsprechenden Regelungen in der VRR-Finanzierungsrichtlinie.
Laufzeit
- Die BVR erbringt die Verkehrsleistungen auf Grundlage diese Betrauung vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2019. Die Laufzeit steht somit im Einklang mit der in den meisten Fällen geltenden Dauer der Bestandsbetrauungen innerhalb des VRR-Raumes. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die Betrauung und Finanzierung der BVR nach 2019 im Rahmen einer Gruppe von Behörden VRR-weit geregelt wird.
- Die BVR beantragt die für die Erbringung der Verkehrsleistungen erforderlichen Genehmigungen für den Linienverkehr nach dem PBefG. Die Dauer der Genehmigungen sollen im Sinne einer Harmonisierung der Konzessionsdauer mit der Direktvergabe auf Ende 2019 beschränkt werden. Die Stadt Hagen unterstützt die BVR nach besten Kräften in ihrer Eigenschaft als Aufgabenträger für den ÖPNV.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
gez. | gez. |
(Erik O.Schulz, Oberbürgermeister) | (Thomas Grothe, Technischer Beigeordneter) |
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