Beschlussvorlage - 1003/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der Straße

 

Hinter den Gärten

 

(die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück

Gemarkung Delstern, Flur 3, Flurstück 282)

 

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße) zugeordnet.

 

 

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Sachverhalt

 

 

Begründung

 

Die Herstellung der genannten Straße erfolgte auf Grund eines Erschließungsvertags.

Die Übernahme der Straße ist erfolgt.

Die Straße ist im Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) "Wohnbebauung Köhlerweg" als öffentliche Straße festgesetzt und soll nun nach § 6 Abs. 1 StrWG NW gewidmet werden.

 

Durch Eigentumsübergang der Straßenflächen auf die Stadt sind die Voraussetzungen zur Widmung gemäß § 6 Abs. 5 StrWG NW gegeben.

Durch die Widmung erhält die Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des § 2 StrWG NW und es wird damit der Allgemeinheit der Gemeingebrauch an der Straße, d.h. die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften, eröffnet.

Mit der Widmung obliegt die Straßenbaulast nach § 9 StrWG NW der Stadt Hagen.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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02.12.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen