Beschlussvorlage - 0932/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Biologische Station Umweltzentrum Hagen e. V.hier: Maßnahmenpaket 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Anhörung
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04.11.2015
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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05.11.2015
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Seit dem 01.01.2006 wird die Biologische Station UMWELTZENTRUM Hagen gemäß der geänderten Förderrichtlinien für die Biologischen Stationen in NRW (FÖBS) finanziert.
Alle Biologischen Stationen in NRW arbeiten seit 2008 nach den vom MKULNV vorgegebenen Schwerpunktsetzungen, die 2011 überarbeitet wurden und zukünftig allen Biologischen Stationen mehr Gestaltungsfreiheiten einräumen.
Wie auch 2014 wurden der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen für das neue Maßnahmenpaket 175.882 € bewilligt. Der Landesanteil von 80 % beträgt insgesamt 140.706 €, der Anteil der Stadt Hagen verbleibt wie auch im Vorjahr bei 20.152 € und der Anteil des Regionalverbandes Ruhr (RVR) bei 10.000 €. Für die Sicherstellung der Co-Finanzierung der zusätzlich beantragten Mittel hat der NABU-Stadtverband Hagen e.V. einen Betrag von 960 € bereitgestellt; den verbleibenden Eigenanteil in Höhe von 4.064 € steuert die Biologische Station Hagen aus Eigenmitteln bei.
Innerhalb des aktuell zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmens sind die bisherigen Arbeitsschwerpunkte gem. den Förderrichtlinien des Landes NRW für alle Biologischen Stationen (FÖBS) verbindlich umzusetzen. Die regionalen Besonderheiten der bisherigen Arbeit der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen können und sollen weiterhin berücksichtigt und ausgebaut werden.
Als wichtige Aufgabenstellung zur Wahrnehmung von Landesaufgaben wird die Betreuung der Hagener FFH-Gebiete „Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg“ wie auch des Hagener Teils des „Gevelsberger Stadtwaldes“ umgesetzt; auch 2016 werden vertiefende Untersuchungen mit den Schwerpunkten „Erfassung von baumbewohnenden Fledermausarten“ oder dem Monitoring seltener Orchideen- und Reptilienarten durchgeführt. Aus diesen Erkenntnissen heraus werden zeitnah zielgerichtete Schutz- und Pflegemaßnahmen entwickelt.
Ein umfangreiches Arbeitsvolumen wird auch weiterhin den Winterquartieren der Fledermäuse gewidmet: Ein Teil der in Hagen zahlreichen unterirdischen Stollen und Bunker wird systematisch in die 2014 begonnene Datenbank aufgenommen, ihre Lage, Struktur und Größe erfasst, sowie die dort lebenden Tierarten bestimmt. Auch hierfür werden mehrere Jahre für die umfassenden Kartierungsarbeiten benötigt. Wie in jedem Jahr werden auch wieder eine Vielzahl von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf über 50 Einzelflächen umgesetzt.
Die für Stadt und Region bedeutenden Arbeitsfelder sollen, wie auch 2015, in einem neuen Aufgabenbereich „Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit“ umgesetzt werden, z.B. bei mehreren größeren Veranstaltungen am Standort Haus Busch im Rahmen eines Frühlings- und Herbstfestes mit saisonalen Schwerpunktthemen.
Weitere Maßnahmen ergeben sich aus dem Entwurf des Maßnahmenpaketes, das mit der Bezirksregierung, dem RVR und der Stadt Hagen am 23.09.2015 abgestimmt
worden ist, und dem auf der Jahreshauptversammlung des Trägervereins der Biologischen Station am 06.10.2015 zugestimmt worden ist.
Zusätzlich soll das bisher landesweite Projekt Gebäudebrüterkonzept fortgesetzt und mit 350 Verrechnungseinheiten (VE) beantragt werden. Die erforderliche Finanzierung von 20 % der Kosten soll über den RVR gesichert werden. Dieser stimmt jedoch einer Förderung nur zu, wenn die Maßnahmen weitgehend innerhalb des Verbandsgebietes erfolgen. Eine Finanzierung durch die Stadt erfolgt nicht.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5540 | Bezeichnung: | Natur und Landschaft |
Produkt: | 1.55.40.08 | Bezeichnung: | Biologische Station |
| Kostenart | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 531 800 | 20.152€ | 20.152€ | 20.152€ | 20.152€ |
Eigenanteil |
| 20.152€ | 20.152€ | 20.152€ | 20.152€ |
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Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Margarita Kaufmann Beigeordnete | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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73,2 kB
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