Beschlussvorlage - 0932/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Maßnahmenpaket der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen e. V. wird zur Kenntnis genommen. 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

Entfällt

 

Begründung

Seit dem 01.01.2006 wird die Biologische Station UMWELTZENTRUM Hagen gemäß der geänderten Förderrichtlinien für die Biologischen Stationen in NRW (FÖBS) finanziert.

 

Alle Biologischen Stationen in NRW arbeiten seit 2008 nach den vom MKULNV vorgegebenen Schwerpunktsetzungen, die 2011 überarbeitet wurden und zukünftig allen Biologischen Stationen mehr Gestaltungsfreiheiten einräumen.

 

Wie auch 2014 wurden der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen für das neue Maßnahmenpaket 175.882 €  bewilligt. Der Landesanteil von 80 % beträgt insgesamt 140.706 €, der Anteil der Stadt Hagen verbleibt wie auch im Vorjahr bei 20.152 € und der Anteil des Regionalverbandes Ruhr (RVR) bei 10.000 €. Für die Sicherstellung der Co-Finanzierung der zusätzlich beantragten Mittel hat der NABU-Stadtverband Hagen e.V. einen Betrag von 960 € bereitgestellt; den verbleibenden Eigenanteil in Höhe von 4.064 € steuert die Biologische Station Hagen aus Eigenmitteln bei.

 

Innerhalb des aktuell zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmens sind die bisherigen Arbeitsschwerpunkte gem. den Förderrichtlinien des Landes NRW für alle Biologischen Stationen (FÖBS) verbindlich umzusetzen. Die regionalen Besonderheiten der bisherigen Arbeit der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen können und sollen weiterhin berücksichtigt und ausgebaut werden.

 

Als wichtige Aufgabenstellung zur Wahrnehmung von Landesaufgaben wird die Betreuung der Hagener FFH-Gebiete „Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg“ wie auch des Hagener Teils des „Gevelsberger Stadtwaldes“ umgesetzt; auch 2016 werden vertiefende Untersuchungen mit den Schwerpunkten „Erfassung von baumbewohnenden Fledermausarten“ oder dem Monitoring seltener Orchideen- und Reptilienarten durchgeführt. Aus diesen Erkenntnissen heraus werden zeitnah zielgerichtete Schutz- und Pflegemaßnahmen entwickelt.

 

Ein umfangreiches Arbeitsvolumen wird auch weiterhin den Winterquartieren der Fledermäuse gewidmet: Ein Teil der in Hagen zahlreichen unterirdischen Stollen und Bunker wird systematisch in die 2014 begonnene Datenbank aufgenommen, ihre Lage, Struktur und Größe erfasst, sowie die dort lebenden Tierarten bestimmt. Auch hierfür werden mehrere Jahre für die umfassenden Kartierungsarbeiten benötigt. Wie in jedem Jahr werden auch wieder eine Vielzahl von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf über 50 Einzelflächen umgesetzt.

 

Die für Stadt und Region bedeutenden Arbeitsfelder sollen, wie auch 2015, in einem neuen Aufgabenbereich „Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit“ umgesetzt werden, z.B. bei mehreren größeren Veranstaltungen am Standort Haus Busch im Rahmen eines Frühlings- und Herbstfestes mit saisonalen Schwerpunktthemen.

 

Weitere Maßnahmen ergeben sich aus dem  Entwurf des Maßnahmenpaketes, das mit der Bezirksregierung, dem RVR und der Stadt Hagen am 23.09.2015 abgestimmt

 

 

worden ist, und dem  auf der Jahreshauptversammlung des Trägervereins der Biologischen Station am 06.10.2015 zugestimmt worden ist.

 

Zusätzlich soll das bisher landesweite Projekt Gebäudebrüterkonzept fortgesetzt und mit 350 Verrechnungseinheiten (VE) beantragt werden. Die erforderliche Finanzierung von 20 % der Kosten soll über den RVR gesichert werden. Dieser stimmt jedoch einer Förderung nur zu, wenn die Maßnahmen weitgehend innerhalb des Verbandsgebietes erfolgen. Eine Finanzierung durch die Stadt erfolgt nicht.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5540

Bezeichnung:

Natur und Landschaft

Produkt:

1.55.40.08

Bezeichnung:

Biologische Station

 

 

Kostenart

2016

2017

2018

2019

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

531 800

20.152

20.152

20.152

20.152

Eigenanteil

 

20.152

20.152

20.152

20.152

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

gez.

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

04.11.2015 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.11.2015 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen