Beschlussvorlage - 0930/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erneuerung der Kammannstraße wird zugestimmt. Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbauplan

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kammannstraße ist eine Erschließungsanlage, die nach über 40 Jahren Nutzungszeit technisch verschlissen ist und erneuert werden soll. Die Erneuerung löst eine Anliegerbeitragspflicht  nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt aus.

 

 

 

Begründung

 

Die Kammannstraße ist nach Ablauf der Nutzungszeit von mehr als 40 Jahren erneuerungsbedürftig. Bei einer Erneuerung ist eine Anliegerbeitragspflicht nach § 8 KAG und der dazu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung zwingend geboten (Beitragserhebungspflicht).

Die Fahrbahn soll auf einer Länge von 217 m mit einer 46 cm Frostschutzschicht, einer 10 cm Tragschicht und einer 4 cm Asphaltdeckschicht erneuert werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 174.400,--€ + 12.000,--€ WBH-Kosten = 186.400,--€.

Die Gehwege sollen in Teilbereichen mit folgendem Aufbau erneuert werden:

22 cm Schotterschicht, 3 cm Bettung, 5 cm Pflaster. Die Kosten betragen ca. 86.800,--€ + 7.000,--€ WBH-Kosten = 93.800,--€.

Für die ebenfalls erforderliche Erneuerung der Straßenbeleuchtung müssen ca. 46.500,--€ + 3.000,--€ WBH-Kosten = 49.500,--€ aufgewendet werden.

Das ergibt Gesamtherstellungskosten in Höhe von 329.700,--€.

In diesem Zusammenhang sollte auch auf einer Länge von ca. 130 m der vorhandene Mischwasserkanal mit einem Kostenaufwand von ca. 210.000,--€ erneuert und erweitert werden, da nach Angaben vom WBH Schäden vorliegen würden und eine Querschnittserweiterung erforderlich sei. Von den 210.000,--€ gehören 28 % = 58.800,--€  zum beitragsfähigen Aufwand für die Straßenoberflächenentwässerung.

In der Anliegerinformationsveranstaltung am 10.08.2015 wurde in vielen Wortbeiträgen die Kanalerneuerung in Frage gestellt. Insoweit wird auch auf das beigefügte Protokoll vom 18.08.2015 Bezug genommen. Daraufhin hat der WBH die Erforderlichkeit der Kanalerneuerung überprüft und die Maßnahme zurückgestellt. Die Begründung hierfür ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Stellungnahme.

Da die Kanalerneuerung nicht erfolgt, entfallen die Straßenentwässerungskosten in Höhe von 58.800,--€ und die anteiligen Fahrbahnwiederherstellungskosten in diesem Bereich in Höhe von ca. 100.000,--€. Die Kosten des WBH für die Ausführung der Maßnahme (u.a. Bauleitung) gehören ebenfalls nicht zum beitragsfähigen Aufwand. Somit ergibt sich folgendes Kostengefüge:

Die Fahrbahnkosten in Höhe von ca. 174.400,--€ und die Beleuchtungskosten von 46.500,--€  = insgesamt 220.900,-- sind zu 60% = 132.540,--€ von den Anliegern zu zahlen.

Die Gehwegkosten in Höhe von ca. 86.800,--€ sind zu 70% = 60.760,--€ auf die Anlieger umzulegen.

Die Anliegeranteile in Höhe von 132.540,--€ und 60.760,--€ = insgesamt 193.300,--€ werden auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

Konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Produkt:

1.54.10.02

Bezeichnung:

Unterhaltung Gemeindestraßen

Kostenstelle:

56200

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

 

 

Kostenart

2015

2016

2017

2018

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

571550

 

51.851

 

 

Eigenanteil

 

 

51.851

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000200

Bezeichnung:

Straßenerneuerung Kammannstraße

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2015

2016

2017

2018

Einzahlung(-)

688200

-193.300 €

-193.300

Auszahlung (+)

785200

329.700 €

329.700

Eigenanteil

 

136.400 €

329.700

-193.300

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der Kammannstraße auf einer Länge von ca. 217 m führt zunächst zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des im Anlagenbestand bilanzierten Restbuchwertes in Höhe von 51.851,00 € (Stichtag: 31.12.2016).

Die im Zuge der Erneuerung anfallenden Ausgaben in Gesamthöhe von 329.700,00 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Hierbei entfallen 280.200,00 € auf die Straße (Fahrbahn 186.400,00 € + Gehwege 93.800,00 €) und 49.500,00 € auf die Beleuchtungsanlage.

Die Straße ist über 55 Jahre, die Beleuchtung über 25 Jahre abzuschreiben.

Somit beträgt der jährliche Abschreibungsaufwand 7.075,00 € (Straße: 280.200,00 € / 55 Jahre = 5.095,00 €; Beleuchtungsanlage: 49.500,00 € / 25 Jahre = 1.980,00 €).

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da es sich bei der Erneuerung der Kammannstraße um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind für die Straße und die Beleuchtungsanlage voraussichtlich Beitragseinnahmen in Höhe von 193.300,00 € als Sonderposten zu passivieren.

Die Auflösung dieser Sonderposten erfolgt analog zur Abschreibung und führt somit zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 4.124,00 € (Straße 1.903,00 €+Gehwege 1.104,00 €+Beleuchtung 1.116,00 €)

(Berechnung:

Aufgrund unterschiedlicher Beitragssätze ist bei der Berechnung der ertragswirksamen Sonderpostenauflösung für die Straße eine differenzierte Betrachtung der Fahrbahn und der Gehwege vorzunehmen.

Fahrbahn: AHK 174.400,00 € x 60% Beitrag = 104.640,00 € Sonderposten

Gehwege: AHK   86.800,00 € x 70% Beitrag =   60.760,00 € Sonderposten

Sonderposten gesamt: 165.400,00 € / 55 Jahre Nutzungsdauer = 3.008,00 € jährlich

 

Beleuchtung: AHK 46.500,00 € x 60% Beitrag = 27.900,00 € Sonderposten

27.900,00 € / 25 Jahre Nutzungsdauer = 1.116,00 € jährlich)

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

2.046,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

4.946,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

7.075,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

14.067,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-4.124,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

9.943,00 €

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

Thomas Grothe

Beigeordneter Vorstandsbereich 5

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.11.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen