Beschlussvorlage - 0696/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Ausbau der Straße Schlösserbusch wird zugestimmt. Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbauplan..

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Straße Schlössersbusch ist eine Erschließungsanlage, die -mit Ausnahme des Teilstücks von Hohle Straße bis Schlössersbusch 19/20- nur provisorisch ausgebaut ist und nunmehr endgültig hergestellt werden soll. Die endgültige Herstellung der Straße löst eine Erschließungsbeitragspflicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB), wonach die Anlieger 90% der beitragsfähigen Ausbaukosten zu tragen haben.

 

Begründung

 

Die erste Bebauung an der Straße Schlössersbusch erfolgte Mitte des letzten Jahrhunderts. Im Zuge der Bebauung erhielt die Straße eine provisorische Befestigung mit einer Schwarzdecke und eine provisorische Straßenentwässerung mit Anschluss der Sinkkästen an einen privaten Anschlusskanal.

 

Der Bereich zwischen Hohle Straße und Schlössersbusch 19/20 wurde im Jahr 1985 mit einem Kostenaufwand von 71.787,17 DM (36.704,20€) komplett ausgebaut.

 

Der geplante Ausbau soll sich daran anschließen und zwar als gepflasterte, höhengleiche Mischfläche in einer Breite zwischen 8 und 10m. Die vorgesehen öffentlichen Parkstreifen werden mit anthrazitfarbenen Pflaster optisch abgesetzt. Die Straßenfläche erhält eine 47 cm starke Schotterschicht, 3 cm Bettung und 10 cm Pflasterung. Die Ausbaukosten hierfür belaufen sich auf ca. 362.000,- € + 37.700,- € WBH-Kosten = 399.700,- €, insgesamt mit den alten Kosten von 36.704,20 € auf 436.404,20 €. Die KAG-fähigen Kosten betragen: 362.000,- € + 36.704,20 € = 398.704,20 €.

 

Im Bereich zwischen Riegerbusch und Hohle Straße ist ein Mischwasserkanal aus dem Jahre 1984 vorhanden. Die alten Kanalbaukosten betragen für 2 Haltungen 67.346,- €.

 

Zur ordnungsgemäßen Ableitung des Straßenoberflächenwassers ist zusätzlich ein neuer Kanal auf einer Länge von ca. 90 m mit einem Durchmesser von DN 300 erforderlich. Die Baukosten belaufen sich auf ca. 150.000,- €.

 

Von den gesamten Kanalbaukosten in Höhe von ca. 217.346,- € gehören 28 % = 60.856,88 € zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand. Der Beitragsanteil für den Straßenentwässerungskanal beträgt 54.771,00 € (90% von 60.856,88 €). Davon sind 37.800,00 € an den WBH weiterzuleiten, da sich diese auf den beim WBH zu bilanzierenden neuen Mischwasserkanal beziehen. Der Differenzbetrag in Höhe von 16.971,00 € ist der Straße Schlössersbusch als Sonderposten zuzuordnen, da der alte Straßenoberflächenentwässerungskanal in der Straßenbewertung Schlössersbusch bereits enthalten ist.

 

Im Jahre 1985 ist eine Straßenleuchte für umgerechnet 1.413,03 € angebracht worden. Für die zusätzliche Straßenbeleuchtung entstehen Aufwendungen in Höhe von ca. 23.800,-  € + 2.500,- € WBH-Kosten = 26.300,- €, somit insgesamt 27.713,03 €. Die KAG-fähigen Kosten betragen: 23.800,- € + 1.413,03 € = 25.213,03 €.

 

 

Bei der Ermittlung der beitragsfähigen Anteile von Straße und Beleuchtung bleiben die WBH-Kosten unberücksichtigt. Die Beiträge berechnen sich demnach wie folgt:

 

Straßenbaukosten (alt und neu)                                                         = 398.704,20 €

Straßenentwässerungskosten (alt und neu)                             =   60.856,88 €

Straßenbeleuchtungskosten (alt und neu)                             =   25.213,03 €

                                                                                                  ----------------------------

                                                        insgesamt                                           = 484.774,11 €.

 

Von den 484.774,11 € werden 90 % = 436.296,70 € auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Die Maßnahme wurde den Eigentümern in einer Informationsveranstaltung am 17.08.2015 vorgestellt.                                         

 

Außerplanmäßige Abschreibungen fallen nicht an, da die geplante Ausbaumaßnahme zur Verlängerung der Restnutzungsdauer der Straße auf 55 Jahre führt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Produkt:

1.54.10.02

Bezeichnung:

Unterhaltung Gemeindestraßen

Kostenstelle:

56200

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000202

Bezeichnung:

Straßenerneuerung Schlössersbusch

 

 

Finanz-pos.

Gesamt

2015

2016

2017

2018

Einzahlung(-)

688100

-436.297

-436.297

Auszahlung (+)

785200

426.000 €

 

426.000 €

 

 

Auszahlung (+)

781500

37.800

37.800

Eigenanteil

 

27.503

426.000

-398.497

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Das Teilstück Straße Schlössersbusch (ca. 230 m Länge) ist in der Bilanz zum 31.12.2015 mit einem Restbuchwert von 71.358,00 € und einer durchschnittlichen Restnutzungsdauer von 24 Jahren bilanziert. Die Beleuchtungsanlagen sind bereits vollständig abgeschrieben. Die geplante Ausbaumaßnahme führt zur Verlängerung der Restnutzungsdauer der Straße auf 55 Jahre, da die Voraussetzungen des § 33 GemHVO vorliegen und die Straße nach Ausbau einen neuwertigen Zustand aufweist.

Die im Zuge des Ausbaus anfallenden Ausgaben in Gesamthöhe von 426.000,00 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktiveren. Hierbei entfallen 399.700,00 € auf die Straße und 26.300,00 € auf die Beleuchtung.

Unter Berücksichtigung der derzeit bilanzierten Restbuchwerte belaufen sich diese nach Ausbauende auf einen Gesamtwert in Höhe von 497.358,00 €.

Die Straße ist über 55 Jahre, die Beleuchtung über 25 Jahre abzuschreiben.

Somit beträgt der jährliche Abschreibungsaufwand 9.617,00 € (Straße: Restbuchwert 71.358,00 € + AHK 399.700,00 € = 471.058,00 €, 471.058,00 € / 55 Jahre = 8.565,00 €; Beleuchtung: AHK 26.300,00 € / 25 Jahre = 1.052,00 €).

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Für das von der Ausbaumaßnahme betroffene Teilstück Schlössersbusch sind zum Stichtag 31.12.2015 Sonderposten aus Zuwendungen in Höhe von 32.640,00 € bilanziert. Da es sich bei dem Ausbau der Straße Schlössersbusch um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, sind die voraussichtlichen Beitragseinnahmen für die Straße und für die Beleuchtung in Gesamthöhe von 381.526,00 € (Straße: 90% von 398.704,20 € = 358.834,00 € + Beleuchtung: 90% von 25.213,03 € = 22.692,00 €) ebenfalls als Sonderposten zu passivieren.

Der Beitragsanteil für den Straßenentwässerungskanal beträgt 54.771,00 € (90% von 60.856,88 €). Davon sind 37.800,00 € an den WBH weiterzuleiten, da sich diese auf den beim WBH bilanzierten Mischwasserkanal beziehen.

Der Differenzbetrag in Höhe von 16.971,00 € ist der Straße Schlössersbusch als Sonderposten zuzuordnen, da der Straßenoberflächenentwässerungskanal in der Straßenbewertung Schlössersbusch enthalten ist.

Die Auflösung der Sonderposten analog zur Abschreibung führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 8.334,00 € (Straße: Restbuchwert 32.640,00 € + 358.834,00 € + 16.971,00 € = 408.445,00 €, 408.445,00 € / 55 Jahre = 7.426,00 €; Beleuchtung: 22.692,00 € / 25 Jahre = 908,00 €).

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanz.anteil (1,5%)

413,-

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

6.390,-

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

9.617,-

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

16.420,-

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo)

-8.334,-

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

8.086,-

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.10.2015 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen