Berichtsvorlage - 0862/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt

 

Begründung

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 10.06.2015 informierte Herr Grothe darüber, dass der Möbelmarktbetreiber „XXXLutz“ vorsieht, an der Haßleyer Insel einen großen Möbelmarkt zu errichten. Des Weiteren berichtete er, dass für den Standort ehemals „Max Bahr“ an der Eckeseyer Straße von dem gleichen Betreiber schon greifbarere Pläne vorliegen. So soll dort ein Möbel-Mitnahmemarkt entstehen, der in dieser Form bisher nur in Süddeutschland angesiedelt sei. Er soll den Namen „MÖMAX“ tragen.

 

Das Grundstück an der Eckeseyer Straße liegt im Geltungsbereich des seit dem 08.02.2013 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3/12 Gewerbe- und Sondergebiet Eckeseyer Straße/Fuhrparkstraße. Dieser setzt für den betreffenden Bereich ein Sonstiges Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel mit der Zweckbestimmung Bau- und Gartenmarkt fest.

 

Für die Nutzung als Möbelmarkt ist es notwendig, das Planungsrecht durch eine entsprechende Bauleitplanung an dieser Stelle den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

 

Mit Datum vom 03.08.2015 liegt der Verwaltung ein Schreiben der Geschäftsleitung  der XXXLutz KG vor, welches zum Inhalt hat, dass neben der Errichtung eines XXXL Einrichtungshauses auf der Haßleyer Straße auch der Möbelmitnahmemarkt „MÖMAX“ an der Eckeseyer Straße umgesetzt werden soll. Die Firma verpflichtet sich, mit dem Bau des Einrichtungshauses auf der Haßleyer Insel spätestens Ende 2018/Anfang 2019 zu beginnen, betont aber auch, dass beide Vorhaben in Abhängigkeit zueinander stehen.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Entfallen

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.09.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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22.09.2015 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt unter Verzicht auf ein Bebauungsplanänderungsverfahren für die Eckeseyer Straße mit dem Investor mit dem Ziel zu verhandeln, eine Festlegung hinsichtlich des Baubeginns für die Haßleyer Insel zu treffen. Für den Fall eines Fristversäumnisses ist eine verbindliche Verkaufsverpflichtung zu Gunsten der Stadt Hagen vertraglich zu begründen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0