Beschlussvorlage - 0695/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 102 – Baumwelt Hinnenwiese – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt überwiegend im Stadtbezirk Hagen-Haspe, teilweise im Stadtbezirk Mitte. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem Lageplan zu entnehmen.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist im 4. Quartal 2015 geplant.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Beschluss dieser Verwaltungsvorlage wird ein Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahren eingeleitet, das zum Ziel hat, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Baumwipfelpfades mit Baumhaushotel einschließlich erforderlicher Parkplatzflächen zu schaffen.

 

Begründung

 

Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Wald dar.

 

Ein deutschlandweit agierender Betreiber von Kletterwäldern plant in diesem Bereich einen ca. 1,3 km langen Baumwipfelpfad mit Baumhaushotel. Die Freizeitnutzung soll ggf. um ein Waldtheater ergänzt werden. Die in Anspruch zu nehmenden Forstflächen sollen zu diesem Zweck gepachtet werden. Hierüber besteht zwischen dem Wirtschaftsbetrieb Hagen und dem Investor Einigkeit.

 

Bei einem Baumwipfelpfad handelt es sich um einen mehrere Hundert Meter langen Steg, der sich durch den Wald schlängelt und dabei von Boden- auf Kronenniveau der Bäume ansteigt. Der Baumwipfelpfad ist mit Informationstafeln und Mitmachstationen ausgestattet, die dem Besucher in anschaulicher Weise Informationen über den Wald und seine Bewohner vermitteln.

Baumwipfelpfade sind eine erfolgreiche Idee im Rahmen eines Natur-Tourismus-Konzeptes, die jährlich zwischen 50.000 und 250.000 Besucher anziehen. Das Zielpublikum sind dabei Schulklassen, Familien mit kleinen Kindern und besonders auch Menschen im Rentenalter.

 

Aus Investorensicht sind an dem geplanten Standort in Hagen gute Voraussetzungen für einen Baumwipfelpfad gegeben – ein vitaler, abwechslungsreicher Baumbestand in einem sehenswerten Naturraum und eine lohnenswerte Fernsicht.

 

Die bauliche Umsetzung soll über Türme aus Holz erfolgen, die mit Holzstegen verbunden werden. Die Türme werden baum- und waldbodenschonend mit schmalen, dafür tiefen Punktfundamenten in den Boden verbracht. Die übrige Statik wird durch Seilspannzüge erreicht. So werden flächige Verdichtungen des Waldbodens vermieden. Der jeweilige Wegeverlauf wird in der Örtlichkeit bestimmt und erfolgt weitgehend gehölzschonend in enger Abstimmung mit der zuständigen Forstbehörde und Unterer Landschaftsbehörde.

 

Der Baumwipfelpfad ist auf einer Länge von rund 1.300 m geplant. Hierzu gehören ein Stegverlauf mit unterschiedlichem Höhenniveau (über bzw. unter 10 m Höhe) und Aussichtsplattformen sowie eine über 300 m lange, über einem Siepen verlaufende Hängebrücke mit mehreren Zwischentürmen.

 

Der Baumwipfelpfad wird ergänzt durch ein Baumhaushotel, ebenfalls in Holzbauweise, das sich um ein aufgeständertes zentrales Empfangsgebäude gruppiert und in den Baumbestand integriert ist. In einer weiteren Planungsphase kann das Konzept ggf. um eine in die Stege integrierte Waldtheaterbühne ergänzt werden.

Die Öffnungszeiten beschränken sich auf das Sommerhalbjahr. Mit der Maßnahme werden ca. 20 – 30 Vollarbeitsplätze geschaffen.

 

Für die perspektivischen Besucherzahlen von bis zu 200.000 jährlich soll im Bereich Hinnenwiese ein Besucherparkplatz für rund 450-500 Pkw errichtet werden. Anfahrtmöglichkeiten bestehen von Westen über die L207/Hagener Straße und Im Kettelbach sowie von Osten über die L528/Selbecker Straße und Im Kettelbach.

 

Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Strom/Wasser) sind am Parkplatz an der Hinnenwiese und für das zentrales Empfangsgebäude des geplanten Baumhaushotels südlich des Kaiser-Friedrich-Pfades vorzusehen.

 

Im Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan) ist dieser Bereich als Freiraum -  Waldbereiche – mit den Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung dargestellt.

 

Der Landschaftsplan setzt für diesen Bereich Landschaftsschutzgebiet, lfd. Nr. 1.2.230 „Landschaftsschutzgebiet Selbecke“ fest.

 

Die Teiländerung des Flächennutzungsplans von Wald in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Umweltbildung und Erholung“ ist erforderlich, um die Einrichtung eines Baumwipfelpfades mit Baumhaushotel einschließlich erforderlicher Parkplatzflächen zu ermöglichen.

 

Parallel zu dem FNP-Teiländerungsverfahren wird zur planungsrechtlichen Absicherung ein Bebauungsplan mit entsprechender Zielrichtung aufgestellt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.09.2015 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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16.09.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt

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17.09.2015 - Umweltausschuss - vertagt

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17.09.2015 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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22.09.2015 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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24.09.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

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04.11.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen