Berichtsvorlage - 0870/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung HSP-Maßnahme 14_VB 4.001 "Kürzung des Zuschussbedarfes im Produktbereich Kultur um 10%" sowie Beantwortung des Fragenkataloges der KWA-Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Bündnis90/Die Grünen, Hagen Aktiv & Die Linke zur Vorlage 0390/2015 "
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- VB4 Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt
- Bearbeitung:
- Michael Fischer
- Beteiligt:
- FB11 - Personal und Organisation; 46 Theater Hagen/Philharmonisches Orchester Hagen; FB48 - Bildung und Kultur; FB49 - Museen und Archive; VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur; VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Kultur- und Weiterbildungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
17.09.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.11.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.11.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Kultur- und Weiterbildungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
03.12.2015
|
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat am 14.11.2013 einen Beschluss über die Kürzung des Zuschussbedarfes im Kulturbereich ab dem Jahr 2018 in Höhe von 2,25 Mio € (etwa 10%) gefasst. Diese Maßnahme wurde daraufhin verbindlicher Bestandteil des Haushaltssanierungsplanes (HSP) 2014/2015 und damit Grundlage der Zahlung des Landes aus dem Stärkungspaktgesetz zur Entlastung des städtischen Haushaltes in Höhe von 36 Mio. €. Mit der Genehmigung des HSP hat die Bezirksregierung die Stadt Hagen aufgefordert, bis zum 30.11.2015 ein Konzept zur Umsetzung dieses Beschlusses vorzulegen.
Der KWA hat in seiner Sitzung am 19.03.2015 die Verwaltung beauftragt, entsprechende Vorschläge aus den Fachbereichen und dem Theater vorzulegen.
Die Umsetzung des Ratsbeschlusses wurde bereits am 05.12.2013 von der Verwaltungsführung mit den Fachbereichen 48, 49 und dem Theater in einem gemeinsamen Gespräch erörtert. Es wurde klar formuliert, dass aus jedem Bereich Vorschläge mit dem Einsparvolumen von 10% des Zuschussbedarfes vorgelegt und gleichzeitig die Auswirkungen der Kürzungen dargestellt werden sollten. Zwingende z.B. vertragliche Hinderungsgründe warum Sparmaßnahmen nicht in der vollen Höhe oder nicht zum eigentlich beschlossenen Zeitpunkt erbracht werden können, sollten ebenfalls beschrieben sowie ein Zeitplan aufgestellt werden, wann mit der vollen Zielerreichung gerechnet werden kann. In Folge fanden auf Arbeitsebene, auch unter Beteiligung der Verwaltungsführung incl. des Oberbürgermeisters, mehrere Abstimmungsgespräche statt.
Die Fachbereiche 48 und 49 haben für Ihre Aufgabenfelder entsprechende Vorschläge vorgelegt. Die Verwaltung hatte beabsichtigt, dass diese teilweise überarbeiteten Vorschläge zusammen mit den Vorschlägen des Theaters als einheitliche Präsentation zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme im Kulturbereich zur Sitzung des KWA am 17.09.2015 vorgelegt werden sollten.
Angesichts der Beschlüsse des Aufsichtsrates der Theater gGmbH vom 18.08.2015 sieht sich die Verwaltung leider nicht in der Lage eine einheitliche Vorlage in den KWA zum beabsichtigten Zeitpunkt einzubringen. Die von der Theater gGmbH zwischenzeitig vorgelegten Maßnahmen verfehlen das Sparziel nicht nur deutlich, es wird auch in keiner Weise für die Stadt Hagen als Eigentümer substanziell belegt, welche weiteren Maßnahmen geprüft und aus welchen Gründen verworfen wurden. Auch werden keinerlei Rahmenbedingungen benannt, die eine sachgerechte Beurteilung der Situation des Theaters ermöglichen.
Die Verwaltung wird daher kurzfristig die Theaterleitung als Vertreter des Eigentümers Stadt Hagen darauf hinweisen, dass es einen gültigen Ratsbeschluss zur Einsparung im Kulturbereich gibt. Die Verwaltung wird dabei die Eigentümerposition gegenüber der Theaterleitung auch hinsichtlich der Informationspflichten klar herausstellen. Neben der Aufforderung entsprechende Varianten zur Erreichung einer Einsparsumme von 10% zu benennen, wird die Verwaltung auch grundlegende Informationen zum Personalbestand, absehbarer Fluktuation und der Mindestausstattung eines selbstbespielten Musiktheaters einfordern.
Erst wenn diese Informationen vorliegen, kann eine einheitliche Vorlage zur Umsetzung des Sparzieles im Kulturbereich vorgelegt werden. Die Verwaltung hält es nicht für zielführend, nun separat die Vorschläge von 48 und 49 im KWA zu diskutieren, da eine einheitliche Beratung für den gesamten Kulturbereich notwendig ist.
Der von den Fraktionen vorgelegte Fragenkatalog (Anlage 0) wird nachfolgend beantwortet, damit die Fraktionen dies in Ihre weiteren Überlegungen einfließen lassen können.
Auszug Fragenkatalog (Vorbemerkung: Seite 1, Absatz 3)
„Im Bereich des Theaters liegen hierzu bereits seit vielen Jahren die Aussagen des Actori-Gutachtens vor – gibt es in Anbetracht der Entwicklungen der letzten Monate und Jahre hier mittlerweile einen erheblichen Anpassungsbedarf?“
Antwort der Theater gGmbH:
Die Stellungnahme des Theaters wird nachgereicht.
Auszug Fragenkatalog (Vorbemerkung: Seite 1, Absatz 4)
„In Anbetracht der ersten Erfolge des Theaters/Philharmonischen Orchesters, die heimische Kulturlandschaft auf die Region Südwestfalen auszuweiten, wird hier eine entsprechende Bewertung der Verwaltung, ggfls. ergänzt durch eine offiziell eingeforderte Stellungnahme der SIHK, erwartet. Die angeforderten Antworten im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit sollen explizit auf das Gebiet Südwestfalen Stellung nehmen. Im Bereich der möglichen Fachbereiche soll dazu eine Prüfung von Einnahmeerhöhung durch angemessene Honorierung von Kultur- Dienstleistungen für die Region Südwestfalen mit möglicherweise festen Kooperationsverträgen vorgenommen werden.“
Antwort der Verwaltung:
Projektbezogene interkommunale Zusammenarbeiten im Bereich von Südwestfalen gab es in der Vergangenheit auf unterschiedlichen Ebenen der Kultur immer wieder. Die Stadt Hagen ist bereits jetzt schon mit einer jährlichen Zahlung an der Kulturregion Südwestfalen beteiligt. Das Servicebüro der Kulturregion Südwestfalen wird durch die Stadt Hagen mitfinanziert. Aufgrund der unterschiedlichen finanziellen Grundlagen und Interessen der Kommunen ist es bisher aber weder der Kulturregion Südwestfalen noch der Stadt Hagen gelungen, eine verlässliche und finanziell abgesicherte interkommunale Zusammenarbeit zu institutionalisieren. Die Verwaltung beurteilt dies auch sehr kritisch, zumal bis heute hierfür keine gesetzlichen Grundlagen, auch nicht im neuen Kulturfördergesetz, geschaffen worden sind.
Die Stellung der Stadt Hagen in der Region Südwestfalen ist bis heute nicht eindeutig geklärt. Als Beispiel wird die „Regionale 2013“ in der Kulturregion Südwestfalen genannt, an der die Stadt Hagen nicht beteiligt war.
Kulturpolitisch ist die Stadt Hagen durch ihre Mitgliedschaft beim RVR stärker an das Ruhrgebiet angebunden. Aktuell erfolgt über Projekte des RVR eine intensivere interkommunale Zusammenarbeit, als mit der Kulturregion von Südwestfalen. Die Einschätzung der SIHK zu der Ausrichtung der Kulturangebote der Stadt Hagen auf das Ruhrgebiet wird seitens der Verwaltung ausdrücklich so nicht geteilt. Seitens der Verwaltung werden aber zukünftige zunehmende interkommunale Kooperationen mit einzelnen Kommunen oder kommunalen Körperschaften in der Kulturregion Südwestfalen als wünschenswert angesehen, wenn die Rahmenbedingungen incl. der finanziellen Beteiligungen an den Kulturangeboten der Stadt Hagen gewährleistet sind. Die Verwaltung sieht im übrigen Teile der Stellungnahme der SIHK als sehr kritisch an, die der politischen Diskussion sicherlich bedürfen.
In Bezug auf die Stellungnahme der SIHK vgl. Anlage 1 „Schreiben der SIHK vom 28.08.2015“
Auszug Fragenkatalog (Vorbemerkung: Seite 1, Absatz 5)
„Abschließend müsste die Darstellung der Verwaltung auch noch einmal eine Terminleiste aufzeigen – zu welchem Zeitpunkt welcher detaillierte Beschluss im Rat der Stadt Hagen (und somit zuvor im Fachausschuss) gefasst werden muss.“
Antwort der Verwaltung:
17.09.2015 Umsetzung HSP-Maßnahme 14_VB 4.001 „Kürzung des Zuschussbedarfes im Produktbereich Kultur um 10%“
Beratung im KWA
?? ggfls. Sondersitzung des KWA
05.11.2015 weitere Beratung im KWA mit Beschlussfassung der Umsetzung
19.11.2015 Beschlussfassung HFA zur Umsetzung
26.11.2015 Beschlussfassung Rat zur Umsetzung der HSP-Maßnahme
30.11.2015 Vorlage des Konzepts bei der Bezirksregierung Arnsberg
Auszug Fragenkatalog (Vorbemerkung: Seite 2, Absatz 1)
„Wir bitten zudem um eine entsprechende abgestimmte Verwaltungsaussage zu den bestehenden Ratsbeschlüssen in den Bereichen Theater (Erhalt des Theaters in seiner aktuellen Sparten-Vielfalt), sowie dem allgemeinen Beschluss zum Themenkomplex der „betriebsbedingten Kündigungen“ (wo würde freigesetztes Personal –z.B. Theatermusiker & Musikpädagogen- stadtintern eine weitere Verwendung finden?)“
Antwort der Verwaltung (Fachbereich 11):
Die Verwaltung hält weiter am Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und Änderungskündigungen fest und beruft sich damit weiterhin auf die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen Politik, Gewerkschaften bzw. Personal-vertretung und Verwaltung.
Der Fachbereich Personal und Organisation (11) wird sich entsprechenden personalwirtschaftlichen Fragestellungen zu jedem Zeitpunkt stellen, wo sie aufgrund von organisatorischen Änderungen oder Konsolidierungsmaßnahmen etc., auftreten.
Jüngst ist dies z. B. beim Übergang des Amtes 46 in die Theater gGmbH, wo nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die gGmbH überführt worden sind, auch erfolgreich gelungen. Bestehende Bedarfe in der Verwaltung konnten so gedeckt werden.
In jedem Einzelfall ist hier für die Zukunft bei z. B. entstehenden Diskussionen um die Schließung der Musikschule oder von Sparten beim Theater, personalwirtschaftlich wie organisatorisch zu prüfen, wie und wo betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung ggf. dann eingesetzt werden können. Für den Bereich der Theater gGmbH ist dies sogar zwingend im Überleitungsvertrag geregelt.
Gleichwohl ist das Aufgabenfeld "Personal" dabei weniger statisch als vielmehr sehr dynamisch zu betrachten: Mitarbeiterinnen wie Mitarbeiter werden bei entsprechendem Verlust ihrer originären Beschäftigung von sich aus Auflösungsverträge anstreben, Verhandlungen über Abfindungsregelungen anstreben, Gehaltseinbußen bei neuen Tätigkeiten akzeptieren, sich neu qualifizieren und fortbilden wollen, um ggf. "dringend benötigte Berufsbilder" bei der Stadt Hagen wie z. B. in den publikumsintensiven Bereichen übernehmen zu können.
Damit kann und sollte auch nicht die Thematik "betriebsbedingte Kündigungen" zu Denkverboten bei jeder Form von Aufgabenkritik im Kulturbereich führen. Weil eben "freigesetztes Personal" nicht anderweitig untergebracht werden kann und damit betriebsbedingt gekündigt werden muss.
Die Verwaltung traut sich auch im Kulturbereich zu, den Konsolidierungsprozess personalwirtschaftlich ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgreich zu unterstützen und umzusetzen. Damit kann vorbehaltlos in eine aufgabenkritische Würdigung aller kulturellen Angebote eingetreten werden.
Auszug Fragenkatalog (Seite 5, Absatz 2):
„Gerade im Bereich der GWH-Beauftragung zeigen sich erhebliche finanzielle Auswirkungen, die „die Kultur“ nicht beeinflussen kann, aber dem internen Haushalt berechnet wird. Hier bitten wir um eine sehr ausführliche Bewertung der städtischen und rechtlichen Auffassung.“
Antwort der Verwaltung (Fachbereich 11)
Seitens der Ämter/FB der Stadtverwaltung besteht eine Abnahmeverpflichtung für die Dienstleistungen der beiden Eigenbetriebe GWH und HABIT.
Beide Eigenbetriebe legen die Kosten für ihre Dienstleistungen auf die Ämter/FB um. Es erfolgt keine Preisbildung am Markt. Insofern zahlen die Abnehmer der Dienstleistungen "vollverrechnete" Kosten. Sofern die Stadt Hagen noch internes Personal vorhält, ist eine Privatisierung unrentabel.
Das Theater Hagen hat nach Änderung der Rechtsform lediglich noch einen Leistungsabnahmevertrag mit dem HABIT geschlossen. Dienstleistungen der GWH werden von dort nicht mehr abgenommen. Eine weitere Abkehr von der Abnahmeverpflichtung der Dienstleistungen der Eigenbetriebe führt zu höheren Kostenverrechnungssätzen bei den verbleibenden Organisationseinheiten und ist daher unter Berücksichtigung gesamtstädtischer Aspekte kontraproduktiv.
Fazit: Strukturelles Sparen im Kulturbereich durch generelle Privatisierung zu Lasten der Eigenbetriebe GWH und HABIT - und damit aufgrund der Vollkostenrechnung auch zu Lasten der Kernverwaltung - ist aus gesamtstädtischer Sicht nicht wirtschaftlich!
Fragen zu den einzelnen Abteilungen der jeweiligen Fachbereiche
VHS
Miet – und Mietnebenkosten
Zuschüsse von Bund und Land
Zuschüsse oder Kosten für Kooperationen mit Partnern oder Dritten
Anzahl der Personen, die reduzierte Teilnahmegebühren entrichten
Interkommunale Vergleichszahlen (vergleichbarer Städte, vergleichbarer Größe)
- Zuschussbedarf pro Teilnehmer
- Anzahl der Veranstaltungen
- Zuschussbedarf gesamt
Welche Personen werden an welcher Stelle wie lange eingesetzt?
Rechtliche Auswirkungen einer Privatisierung / Pflichtaufgaben
Privatisierung von Teilbereichen
Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit
- Synergien bei Zwecksverbandsbildungen
Erfolgskonzepte vergleichbarer Kommunen
Antwort des Fachbereichs Bildung:
Miet- und Mietnebenkosten
Der Mietvertrag mit dem DBB endet am 15.07.2019. Die jährliche Miete beträgt 47.103 € zzgl. einer Betriebskostenvorauszahlung von 7.972 € monatlich und Reinigungs- und Objektbetreuungskosten von 27.300 € jährlich, in der Summe 82.375 € pro Jahr.
Die Abmietung einer Etage 2013 führte zu einer jährlichen Mieteinsparung und Betriebskostenvorauszahlung von rd. 28.000 € jährlich (Vorlage 0221/2013).
Zuschüsse von Bund und Land
Die Zuweisungen im Jahr 2014 betrugen:
Vom Land: 520.600 €, im Einzelnen:
401.500 € pauschale Zuweisung gemäß Weiterbildungsgesetz NRW,
69.500 € für die Durchführung von Schulabschlusskursen,
28.000 € aus dem Europäischen Sozialfonds für die Durchführung von Vorkursen
8.600 € Bildungsberatung (Bildungsscheck)
13.000 € Bildungsberatung (Beratung zur beruflichen Entwicklung)
Vom Bund: 170.300 €, im Einzelnen:
169.000 € vom Bundesministerium für Arbeit, Migration und Flüchtlinge für Integrationskurse
1.300 € für die Bildungsberatung (Bildungsprämie)
Kosten Kooperationen
Die VHS unterhält Kooperationen mit 29 Kooperationspartnern, für die sie jährlich 15.855 € aufwendet, zusammengesetzt aus:
Arbeit und Leben 13.115 € (siehe Punkt interkommunale Zusammenarbeit)
AllerWeltHaus 1.900 €
Sonstige 840 €
Anzahl der Personen mit reduzierten Teilnehmergebühren
115 Personen haben im Jahr 2014 eine Ermäßigung auf Grund der Entgeltordnung der VHS erhalten (AlG II, AlG I, Schüler/Studenten/Azubis und Familienkarte). Dies machte einen Ermäßigungsbetrag von 5.647,83 € aus.
Interkommunale Vergleichszahlen
Die hier genannten Daten basieren auf den Zahlen, die alle Volkshochschulen für die gemeinsame DVV-Statistik melden. Damit ist eine größtmögliche Vergleichbarkeit gewährleistet. Die VHS Oberhausen hat keine Angaben gemacht.
| Zuschuss pro TN | Anzahl Veranstaltungen | Gesamtzuschuss |
Hagen | 26,56 € | 861 | 299.702 € |
Hamm | 55,63 € | 820 | 881.990 € |
Herne | 32,15 € | 1.197 | 480.901 € |
Iserlohn | 57,90 € | 900 | 694.500 € |
Leverkusen | 85,14 € | 792 | 809.195 € |
Mühlheim | 93,87 € | 1.067 | 1.729.036 € |
Oberhausen | k. A. | k. A. | k. A. |
Personal auf welchen Stellen
Eine Übersicht ergibt sich aus beiliegender Organisationsübersicht (Anlage 2).
Rechtliche Auswirkungen einer Privatisierung/Pflichtaufgaben
Nach § 10 des Weiterbildungsgesetzes NRW (WbG) sind Kreisfreie Städte, Große kreisangehörige Städte und Mittlere kreisangehörige Städte verpflichtet, Einrichtungen der Weiterbildung zu errichten und zu unterhalten. Sie können die Einrichtungen auch in einer Rechtsform des privaten Rechts führen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Gemeinde oder der Gemeindeverband die bestimmenden Entscheidungsbefugnisse behält.
Als alternative Organisationformen kommen ein Eigenbetrieb/eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, eine gGmbH und eine AöR in Betracht. Bei keiner dieser Organisationformen wird die Möglichkeit einer gravierenden Senkung des Zuschussbedarfs und damit ein Vorteil im Vergleich zur bestehenden Einbindung in die städtischen Strukturen gesehen.
Privatisierung von Teilbereichen
Finanziell lukrativ wäre eine Privatisierung von Teilbereichen, die einen niedrigen Deckungsgrad aufweisen wie z. B. die politische Bildung oder Alphabetisierungskurse. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich aus inhaltlichen, aber vor allem unternehmerischen Gründen kein privater Anbieter für diese Aufgaben finden wird. Zudem wäre dies bei der politischen Bildung nicht mit dem WbG vereinbar.
In Bereichen mit hohem Deckungsgrad wie z. B. den Fremdsprachen oder dem Gesundheitsbereich gibt es auch private Anbieter (Sprachenschulen, Yogaschulen). Hier wäre es jedoch nicht sinnvoll, sich von diesen profitablen Angeboten zu trennen, weil dies zu erheblichen Einnahmeverlusten führen würde, die auch zur Querfinanzierung von defizitären Kursen, z. B. in der politischen Bildung, und damit zur Senkung des Zuschussbedarfs genutzt werden. Ein kompletter Verzicht auf den Sprachbereich wäre zudem nicht mit dem WbG vereinbar.
Interkommunale Zusammenarbeit
Die VHS Hagen arbeitet seit Jahren auf den verschiedensten Gebieten mit anderen Bildungseinrichtungen erfolgreich zusammen, so zum Beispiel auf dem Gebiet des fachlichen Austauschs (regionale Arbeitsgemeinschaften der einzelnen Fachgebiete wie Fremdsprachen, berufliche Bildung, Gesundheit), aber auch zu übergeordneten Themen wie Dozentenfortbildung, Bildungsberatung etc.
Einen historisch gewachsenen Hintergrund hat die Kooperation von Arbeit und Leben, DGB und VHS. Diese Zusammenarbeit macht insbesondere die erfolgreichen politischen Diskussionsveranstaltungen in der Reihe „Gegen den Strom“ möglich, die mit hochkarätigen Referenten besetzt sind. Hagen arbeitet in diesem Zusammenschluss intensiv mit den Städten Solingen und Wuppertal.
Eine bezüglich der Intensität und des Erfolgs besondere Zusammenarbeit stellt die Akademie Mark dar. Von der grundsätzlichen Zielsetzung her ist der Verbund der VHS Hagen mit den benachbarten Volkshochschulen Iserlohn, Lüdenscheid, Lennetal und Volmetal unter dem gemeinsamen Label Akademie Mark ähnlich initiiert worden, wie weiter unten beim DOME-Verbund dargestellt. Diese fünf VHSen bieten spezielle Angebote im höherpreisigen Segment an, die in allen beteiligten Städten aktiv beworben werden. Die Zusammenarbeit hat sich als positiv und stabil etabliert. Auch die Bildungsberatung wird unter den genannten Städten abgestimmt, so dass Ratsuchende, die z. B. wg. zeitlicher Engpässe an einer Stelle abgewiesen werden müssen, an die anderen verwiesen werden.
Ausgehend von den DOME-Erfahrungen könnte die Arbeit innerhalb der Akademie Mark um z. B. modulare Angebote, gemeinsame Projektakquisition und Mitarbeiterfortbildungen ausgeweitet werden.
Zweckverbände
In NRW existieren 42 VHS-Zweckverbände. Größtenteils sind dies sowohl Zusammenschlüsse kleinerer Kommunen im ländlichen Bereich als auch Fusionen von kreisangehörigen Gemeinden. Für eine großstädtische Volkshochschule wie Hagen stellt dies keine Option dar. Eher ist eine Zusammenarbeit mit Volkshochschulen, die ähnliche Voraussetzungen mitbringen, eine überdenkenswerte Möglichkeit. Eines der wenigen vergleichbaren Konstrukte stellt der Zweckverband der bergischen VHS (Solingen und Wuppertal) dar, der 2005 gegründet wurde. In den ursprünglichen Überlegungen hatte auch Remscheid Interesse gezeigt, der Gedanke wurde aber aus Gründen der mangelnden finanziellen Attraktivität nicht realisiert. Die Stadt Solingen hat 160.000 Einwohner, Wuppertal 360.000 EW, die Städte liegen ca. 16 km voneinander entfernt.
Resümee der bergischen VHS nach 10 Jahren:
Die finanziellen Freiheiten werden als positiv angesehen: Beide Städte legen einen für 5 Jahre verbindlichen Zuschuss fest, mit dem die VHS wirtschaften kann und bisher auch ausgekommen ist.
Der Vorteil ist, dass eine verlässliche mittelfristige Finanzplanung erstellt werden kann, da die VHS autonom wirtschaften kann und z. B. nicht mehr an städtische Vorgaben wie Haushaltssperren gebunden ist.
Personelle Auswirkungen: In den 10 Jahren wurden eine Leiterstelle, eine Verwaltungsleiterstelle und vier bis fünf Querschnittsstellen der Verwaltung abgebaut. Es wurde kein pädagogisches Personal abgebaut (1/2 Stelle lediglich aus dem Bereich der Familienbildungsstätten, die – anders als in Hagen - zu den VHSen gehören). Hintergrund ist, dass die Bezirksregierung zugesichert hat, dass die Förderung der Studienleitungen nicht verringert wird. Auch das Verwaltungspersonal, das den Pädagogen zuarbeitet, wurde in voller Stärke erhalten.
Auswirkungen auf das Angebot: Die Fusion hat keine nennenswerten Synergien bei den Teilnehmernachfragen und damit Angeboten geschaffen. Tendenziell besuchen Wuppertaler Bürger die VHS Wuppertal und die Solinger nehmen die Angebote ihrer Stadt wahr (fahren sogar eher nach Düsseldorf oder Köln).
Beurteilung der Fusion
Positiv wird die Autonomie in finanzieller Hinsicht gesehen.
Negativ wird die Antwort auf die Frage gesehen, wie eine VHS es hinbekommen kann, zwei Städten zu dienen. Eine der Aufgaben einer VHS-Leitung ist, sich mit der Stadt und ihren Gegebenheiten auseinander zu setzen, politische Verhältnisse und Personen z. B. auch in der Verwaltung zu kennen. Dies tut die Leitung der bergischen VHS realistisch jedoch nur in Wuppertal, während Solingen vernachlässigt werden muss. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass die Stadt, aus der die VHS-Leitung gestellt wird, im Fokus steht.
Unter finanziellen Aspekten wird negativ gesehen, dass es kaum Synergieeffekte gibt, z. B. bezüglich des Angebots (s. o.), aber auch teilweise in personeller Hinsicht. Alle hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter und deren zugeordnete Verwaltungsmitarbeiter sind auch nach der Fusion geblieben. Auch z. B. Querschnittsaufgaben wie die Öffentlichkeitsarbeit werden größtenteils getrennt erledigt, weil es in den Städten eigene Zeitungen gibt.
Einschätzung eines Hagener Zweckverbands
Weder die Einbindung in einen bestehenden Zweckverband wie Witten/Wetter/Herdecke oder im Märkischen Kreis, noch eine Neubildung zusammen mit einer anderen kreisfreien Stadt wie z. B. Dortmund wird als realistisch angesehen, da es vermutlich für diese keineswegs von Interesse sein wird, mit einer finanziell schwachen Stadt wie Hagen zu fusionieren. Synergieeffekte im Bereich des Programmangebots sind ohnehin bei regional so autarken Städten nicht absehbar. Darüber hinaus sind die VHSen teilweise auch inhaltlich anders ausgerichtet
Personell wurde die VHS Hagen im Zuge der bisherigen Konsolidierung so stark dezimiert, dass sich kaum Einsparpotential ergibt. Die Querschnittsaufgaben sind mit der Gründung des Fachbereichs Bildung auf die Fachbereichsebene verlagert worden, die Stelle einer Verwaltungsleitung und eines Vorzimmers wurden dabei eingespart. Bei der Bildung eines Zweckverbandes könnte lediglich die Leitungsstelle eingespart werden.
Insgesamt wäre eine Zweckverbandslösung im Hinblick auf den städtischen Zuschuss voraussichtlich sogar teurer. Die potentiellen Partner hätten im Hinblick auf die Hagener Beteiligung höhere Erwartungshaltungen als die Ausstattung es jetzt hergibt und einmal vertraglich festgelegte Zuschusshöhen ermöglichen keinen Eingriff seitens der Stadt mehr. Daher hat seinerzeit Remscheid die Entscheidung gegen einen Beitritt zu einem Zweckverband getroffen.
Eine Nachfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg ergab, dass im Falle der Bildung eines Zweckverbandes die Landesförderung zudem voraussichtlich sinken würde. Hagen erhält aufgrund einer auf Basis der Einwohnerzahl des Jahres 1999 festgelegten Pauschale einen Förderhöchstbetrag von sechs Stellen. Diese Pauschale ist – gemäß geltender Rechtsprechung – rechnerisch festgelegt, auch wenn die Einwohnerzahl faktisch gesunken ist. Im Falle einer Änderung der bestehenden Rechtsform würde die geltende Einwohnerzahl zu Grunde gelegt und damit voraussichtlich die Förderung auf nur noch fünf Stellen abgesenkt.
Erfolgskonzepte vergleichbarer Kommunen
Ein Erfolgskonzept stellt der Volkshochschulverbund DOME dar. Der seit 15 Jahren aus den Städten Duisburg, Oberhausen, Mülheim und Essen bestehende Verbund hat zum Ziel, über die interkommunale Zusammenarbeit effektivere und effizientere Strukturen und Bildungsangebote in dieser Teilregion der Metropole Ruhr zu entwickeln.
DOME wurde im Jahr 2014 von der Gesellschaft für Empirische Arbeitsforschung und Beratung mbH evaluiert. Aus dem Bericht sind hier die wichtigsten Punkte genannt.
Zielsetzung der Zusammenarbeit war:
- Die strategische Weiterentwicklung (Innovationsplattform),
- Die operationale Weiterentwicklung nach außen (zusätzliche regionale Angebote, gemeinsame Projekte),
- Die operationale Weiterentwicklung nach innen (gemeinsame Organisations- und Personalentwicklung).
Bezüglich der Außenwirkung wurden drei Angebotsgruppen festgelegt:
- Die Grundversorgung (grundsätzliche Erreichbarkeit der Angebote für alle Einwohner der Städte möglich)
- Durch besondere (Nischen-)Angebote, die nicht in allen VHSen, mindestens aber an einer vorgehalten werden, soll die Angebotsvielfalt gewährleistet werden
- Gemeinsame zusätzliche Sonderveranstaltungen, z. B. die Sommerakademie.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass das erste Ziel zwar durch die gute Erreichbarkeit aller Städte mit dem ÖPNV grundsätzlich möglich ist, aber faktisch nur 1-6 % der Bürger einer Stadt eine andere VHS des Verbunds besuchen.
Die Vielfalt des Gesamtangebotes konnte hingegen durch die Verbundarbeit um über 30 % gesteigert werden. Damit können deutlich mehr Themenfelder abgedeckt werden, als es an einzelnen Volkshochschulen möglich wäre.
Ein von seiner Strahlkraft herausragendes gemeinsames Projekt ist die seit 2006 durchgeführte Sommerakademie mit gut nachgefragten Angeboten aus dem künstlerischen Bereich, das die Teilnehmer auch veranlasst, Volkshochschulen der anderen Städte zu besuchen.
Ebenfalls werden Bildungsberatungen (Bildungsscheck) Städte übergreifend angeboten.
Auch die internen Faktoren wie die Organisation- und Personalentwicklung werden positiv gesehen. So führen gemeinsam durchgeführte Mitarbeiterfortbildungen auf der einen Seite zu weniger Kosten, andererseits zu einem höheren Qualifikationsniveau beispielsweise von Dozenten.
Neben den positiven Effekten wird in dem Evaluationsbericht immer wieder darauf hingewiesen, dass die Selbständigkeit der einzelnen Volkshochschulen unabdingbar für ein solches Konstrukt sei. Die finanziellen Einsparpotenziale werden als nur schwer benennbar bezeichnet, eher qualitative Effekte seien erkennbar. Grundsätzlich sei die DOME-Lösung positiv, aber mit Entwicklungsmöglichkeiten zu werten.
Osthaus Museum
Fragen: Wie schlüsselt sich der Honoraraufwand vom 39.100 Euro auf?
Welche Einsparungen ließen sich durch eine private Vergabe der Aufsichtsdienste erreichen?
Aufschlüsselung der Kosten für Sach- und Dienstleistungen
- GWH Aufsichtsdienst
- GWH Wachdienst
- GWH Servicekosten und Gebäudeunterhaltung
- HAMIT, Telekommunikation
- Post
- Büromaterial
Welche Personen werden an welcher Stelle wie lange eingesetzt?
Lassen sich durch Privatisierung von GWH-Leistungen Kosten einsparen?
Bündelung der Kunstquartier-Leitung
Antwort des Fachbereichs Kultur:
Wie schlüsselt sich der Honoraraufwand von 39.100 Euro auf?
Der Honoraraufwand für den Teilplan 2520 ist für öffentliche und gebuchte Führungen im Osthaus Museum, im Hohenhof, im Kunstquartier, im Jungen Museum und im Emil Schumacher Museum (Plandaten für das Jahr 2015). Der Betrag korrespondiert mit den Einnahmen der Führungsentgelte für die Führungen und Veranstaltungen. Ertrag und Aufwand sollen sich ausgleichen.
Vgl. Jahres-Ist-Beträge 2013:
Aufwand: Dienstaufwendungen für Honorare 33.301,00 €
Ertrag: Führungsentgelte von 37.151,50 €.
Welche Einsparungen ließen sich durch eine private Vergabe der Aufsichtsdienste erreichen?
In 2014 wurden im Emil Schumacher Museum, Osthaus Museum Hagen und Hohenhof insgesamt 14.373 Stunden an internem Aufsichtsdienst bei der GWH eingekauft.
Jahr | Anzahl Aufsichtsstunden | Aufwand GWH | Summe Aufwand GWH interner Aufsichtsdienst | Bemerkung |
2014 | 14.373 | Std./32,27 € insgesamt | 463.816,71 | Internes städtisches Personal |
Fachbereich Kultur |
| 21,00 €/Std |
|
|
Fachbereich Personal |
| 11,27 €/Std |
|
|
Der Fachbereich trägt 2/3 der Kosten für den Aufsichtsdienst für die regulären Öffnungszeiten. Ein Drittel wird durch den Fachbereich Personal an den Fachbereich Kultur erstattet, um den Fachbereich Kultur durch gesamtstädtische Personal-maßnahmen nicht zusätzlich zu belasten.
Von verschiedenen privaten Dienstleistern werden unterschiedliche Preise von 20,00 €/Std - 25,00 €/Std. angeboten. Dies hängt von den abgefragten Leistungen an den privaten Dienstleister ab und variiert stark.
Allein für den Fachbereich Kultur ergäbe sich keine Einsparung! Der Zuschussbedarf würde sich nicht verändern.
Für den gesamtstädtischen Haushalt würde eine Einsparung erzielt werden, wenn das städtisches Personal aus dem Dienst der Stadt Hagen ausgeschieden ist (mittelfristig).
Aufschlüsselung der Sach- und Dienstleistungen für den Fachbereich Kultur:
(Osthaus Museum Hagen, Hohenhof, Historisches Centrum, Wasserschloß Werdringen, Kulturbüro)
Jahresrechnung 2014
| Betrag in € | Bemerkung |
Post | 19.566,65 | Jahresrechnung 2014 incl. Werbepost |
Büromaterial | 3.289,33 | Jahresrechnung 2014 |
Habit- und Telekommunikationskosten | 179.646,45 | Jahresrechnung 2014 |
GWH:
GWH, Grundmiete, Betriebskosten und Servicekosten für die Objekte des Fachbereichs Kultur
Grundlage für die Darstellung der Kosten sind die Objektblätter der jeweiligen Gebäude, die von der GWH aus der Jahresrechnung 2014 zur Verfügung gestellt worden sind
Gebäude | Grundmiete (incl. Instandhaltung, Aufwand für technische und verwaltungsmäßige Abwicklung der GWH oder bei angemieteten Räumen die Kaltmiete) | Betriebs-kosten | Servicekosten (incl. Wach, Aufsicht- und Hausmeisterdienste) | Gesamt-kosten | Interne und externe Aufsichts- und Wachdienstkosten (aus den Servicekosten) |
Bürogebäude Museumsplatz 3 | 63.371,04 (1,42 €/m²) | 40.203,01 (0,90 €/m²) | 142.207,76 (0,86 €/m²) | 245.781,81 |
|
Hohenhof Stirnband 10 (Sparmaßnahme 45_006 S) | 48.455,65 (1,97 €‘/m²) | 25.815,95 (1,05€/m²) | 103.366,80 (4,20 €/m²) | 177.638,40 | 48.637,33 |
Wasserschloß Werdringen Werdringen 1 | 997,10 (0,07€/m²) | 47.013,12 (3,40 €/m²) | 146.604,86 (10,60 €/m²) | 194.615,08 | 121.809,60
|
Stadtmuseum Eilper Str. 71-75 (Sparmaßnahme 47.002) | 118.533,06 (6,15 €/m²) | 72.092,62 (3,74 €/m²) | 124.853,21 (6,47 €/m²) | 315.478,89 | 98.100,81 |
Emil Schumacher Museum Museumsplatz 1 | 621.389,18 (11,76 €/m²) | 126.786,81 (2,40 €/m²) | 222.420,58 (4,21 €/m²) | 970.596,57 | 164.251,22 |
Osthaus Museum Hagen Museumsplatz 1 | 39.842,61 (1,02 €/m²) | 136.322,60 (3,48 €/m²) | 373.235,70 (9,54 €/m²) | 549.400,91 | 289.955,74 |
Welche Personen werden an welcher Stelle im Fachbereich Kultur eingesetzt:
Siehe beigefügtes Organigramm des Fachbereichs Kultur (Anlage 3)
Bündelung der Kunstquartiersleitung
Der Vertrag, den die Stadt Hagen mit der Emil Schumacher Stiftung am 24.06.2005 unterschrieben hat, sieht in § 5 folgendes vor:
(1) Konzeptionell und inhaltlich werden Emil Schumacher Museum und Karl Ernst Osthaus Museum voneinander unabhängig nach Maßgabe ihrer jeweils eigenen Zielsetzungen betrieben...
(2) Die Leitungen der Museen sehen sich wechselseitig verpflichtet, den Betrieb der Häuser organisatorisch aufeinander abzustimmen...
Dieser Paragraf geht von zwei getrennten Leitungen aus. Solange dieser Vertrag, der für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen ist, nicht angetastet wird, gilt die Regelung der beiden getrennten Leitungen.
Historisches Centrum Hagen (HCH)
Miet – und Mietnebenkosten
Laufzeit Mietvertrag
ggf. besondere Bedingungen im Mietvertrag
Zuschüsse von Bund und Land
Zuschüsse oder Kosten für Kooperationen mit Partnern oder Dritten
Bindefristen von Zuschüssen
ggf. Rückzahlungsverpflichtungen der Zuschüsse
Interkommunale Vergleichszahlen (vergleichbarer Städte, vergleichbarer Größe)
- Zuschussbedarf pro Teilnehmer
- Anzahl der Veranstaltungen
- Zuschussbedarf gesamt
Welche Personen werden an welcher Stelle wie lange eingesetzt?
GWH Servicekosten und Gebäudeunterhaltung
Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit
Erfolgskonzepte vergleichbarer Kommunen
Antwort des Fachbereichs Kultur:
Stadtmuseum
Das in den 1920er Jahren gegründete, auf eine mehr als 200-jährige örtliche Sammlungstradition fußende Stadtmuseum Hagen zählt von seinen umfangreichen Beständen an Kulturgut in NRW zu den herausragenden kulturgeschichtlichen Museen in kommunaler Trägerschaft. Die Konzeption der 2005 eröffneten Dauerausstellung war Vorbild für mehrere stadtgeschichtliche Museen, zum Beispiel in Duisburg und Attendorn. Am Standort in der Eilper Straße sind derzeit die Dauerausstellung mit der Schausammlung sowie ein Teil des Depots untergebracht.
Die beim Historischen Centrum Hagen früh einsetzenden Sparmaßnahmen seit 2002 haben dazu geführt, dass große und jeweils von bis zu 20.000 Besuchern frequentierte Wechselausstellungen, wie sie am Standort in Eilpe bis dahin z.B. mit „Marlene Dietrich“, „Augsburger Puppenkiste“, „Lego“ und „Bionic“ gezeigt wurden, nicht mehr präsentiert werden konnten. Die letzten besucherstarken Ausstellungen waren „Jugend im Nationalsozialismus“ und „Glaubenssache“; sie konnten nur aufgrund von Drittmitteln durchgeführt werden. Des Weiteren fehlen am Standort Eilpe aus Kostengründen ein Marketing-Konzept sowie infrastrukturelle Maßnahmen, beispielsweise eine verkehrsführende Ausschilderung im Stadtgebiet.
Der Rat der Stadt hat 2012 eine Verlagerung des Stadtmuseums zum innerstädtischen Museumsplatz beschlossen, was aufgrund der dortigen ausgezeichneten Lage begrüßenswert sowie für eine weitere Entwicklung sowie Erschließung neuer und weiterer Zielgruppen auch für die Kunstmuseen sinnvoll ist.
Laufzeit Mietvertrag, besondere Bedingungen
Der Mietvertrag für das Gesamtobjekt HCH (Stadtmuseum und Stadtarchiv) läuft bis zum 28.02.2018. Aufgrund der vom Rat beschlossenen Konsolidierungsmaßnahme 12_47.002 „Standortverlagerung HCH“ beabsichtigt die Verwaltung, dass Stadtmuseum in das Osthaus Museum zu verlagern und das Stadtarchiv in der Wippermann-Passage zu belassen. Vor diesem Hintergrund laufen zurzeit Gespräche mit dem Vermieter hinsichtlich eines neu auszuhandelnden Mietvertrages für das Stadtarchiv.
Zuschüsse
Die bauseitige Einrichtung in der Wippermann-Passage (Eilper Str. 71 -75) wurde mit dem Verwendungsnachweis vom 09.11.1998 durch das Westfälische Museumsamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) mit 980.000 DM (501.066,04 €) gefördert. Diese Zuwendung wurde unter der Voraussetzung bewilligt, dass die mit diesen Mitteln geförderte Maßnahme mindestens 25 Jahre bereitgehalten und genutzt wird. Bei Fortfall der Zweckbindung vor dem 09.11.2023 behält sich der LWL die Rückforderung der Zuwendung einschließlich einer entsprechenden Verzinsung vor. Nach intensiven Verhandlungen mit dem LWL wird unter der Prämisse, dass die Aufgabe des Museumsbetriebs am derzeitigen Standort Eilper Str. mit Ablauf des 31.12.2015 erfolgt, sich der Rückforderungsbetrag für die erhaltene Bauförderung auf 163.613,40 € belaufen. Auf die Rückforderung von Zinsen wird verzichtet.
Für Einrichtungsmaßnahmen ist vom LWL eine Zuwendung von rd. 218.000 € gewährt worden, deren Zweckbindung noch bis zum 22.12.2016 läuft. In diesem Fall hat die Stadt Hagen von einer Rückforderung in Höhe von 21.765 € auszugehen. Der Betrag könnte sich noch in dem Umfang verringern, als von der Einrichtungsförderung betroffene Gegenstände, wie Vitrinen, Präsentationsmittel, Beleuchtungssysteme usw., für die Neugestaltung des Stadtmuseums am Standort Museumsplatz genutzt werden und dort nach Bestätigung des LWL-Museumsamtes für die ursprünglichen Zwecke weiterhin Verwendung finden.
Interkommunale Vergleichszahlen
Vergleichende Angaben über Zuschussbedarfe etc. können aufgrund fehlender Quellen bzw. bereitgestellter Erhebungen in andern Kommunen nicht getroffen werden.
Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit
Das Stadtmuseum Hagen ist mit Leihgaben regelmäßig an regionalen und überregionalen, gelegentlich auch internationalen Wechselausstellungen und Projekten auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene beteiligt. Die große Bedeutung der Sammlung des Stadtmuseums Hagen unterstreichen auch zahlreiche Leihgaben, die beispielsweise im Ruhr Museum auf Zollverein in Essen ausgestellt sind und dort der Stadt Hagen eine besondere Rolle für die Region zuweisen. Durch die vorhandene und weiter auszubauende Schwerpunktbildung auf die Themen Nationalsozialismus und Krieg sowie Flucht und Vertreibung erfüllt das Stadtmuseum seit Jahrzehnten eine deutlich überregionale Funktion.
Diese auch vom LWL anerkannte Position kann zukünftig durch eine thematische Konzentration in einer neu gestalteten Dauerausstellung sowie durch gezielte Angebote für andere Kommunen ausgebaut werden. Beispielhaft dafür waren die vom Stadtmuseum konzipierten Ausstellungen „Zwangsarbeit in Rheinland und Westfalen“ (2002-2005) und „Jugend im Nationalsozialismus“ (2010-2012). Sie wurden als Wanderausstellung in NRW, deutschlandweit und auch im benachbarten Ausland gezeigt. Durch die Mitwirkung an universitären und schulischen Projekten auf Landes- und Bundesebene erschließen sich weitere interkommunale Funktionen für das Stadtmuseum, die nach einer konzeptionellen Neugestaltung und inhaltlichen Ausrichtung am neuen Standort Museumsplatz noch intensiver genutzt werden können.
Erfolgskonzepte vergleichbarer Kommunen
Die Themen Nationalsozialismus und Krieg sowie Flucht / Migration und Rechtsextremismus sind wichtige Elemente einer schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit. Sie werden von Kommunen in der Region um Hagen in Dortmund (Steinwache), Krefeld (NS-Dokumentationszentrum) und Duisburg (NS-Dokumentationszentrum, ab 2016) und Köln (ElDE-Haus) mit unterschiedlicher Ausprägung und Inhalten angeboten. Alle diese Einrichtungen werden von Schulen und anderen Bildungsträgern stark frequentiert.
Die umfangreichen Bestände des Stadtmuseums und Stadtarchivs in Hagen bieten in diesem Bereich sehr gute Möglichkeiten für ein Konzept mit einem thematischen und inhaltlichen Alleinstellungscharakter und überregionaler Ausstrahlung. Eine Verlagerung des bisherigen Standorts in Eilpe zum innerstädtischen Museumsplatz wird am neuen Standort die Besucherfrequentierung deutlich erweitern. Gleichzeitig bieten sich für ein thematisch vielfältig strukturiertes Museumsquartier neue Möglichkeiten des Marketings an. Die stark frequentierte Online-Präsenz stadt-, regional- und kulturgeschichtlicher Themen sollte sich dann auch auf den Standort niederschlagen.
Ein „Hagen.Museum“, um einen griffigen Arbeitstitel zu nennen, wäre für die Stadt und die Region auch ein Alleinstellungsmerkmal und wird in der regionalen Museumslandschaft auch Defizite und Lücken in der Vermittlungs- und Bildungsarbeit schließen. Die vermehrten innenpolitischen und gesellschaftlichen Probleme, wie sie durch einen Anstieg rechtsextremer Präsenz sowie einem Wandel innerhalb der Gesellschaftsstruktur entstanden sind, verdeutlichen die Wichtigkeit dieser Themen und der Arbeit eines Stadtmuseums als Bildungs- und Vermittlungsort in der Stadt Hagen, die das Oberzentrum für die Region ist.
Durch die Kooperation mit verschiedenen Organisationen, Universitäten, Bildungsträgern und anderen Einrichtungen, wie beispielsweise mit dem neu akkreditierten Studiengang Public History an der Ruhr Universität Bochum sowie mit der Fachhochschule Südwestfalen, sollen bereits in der Neugestaltungsphase des Stadtmuseums besondere Akzente gesetzt werden. Über eine Schwerpunktbildung und Kooperationen können auch Drittmittel akquiriert werden.
Museum Wasserschloss Werdringen
Das Wasserschloss Werdringen befindet sich im städtischen Eigentum. Die aus dem Mittelalter stammende Anlage wurde in den 1990er Jahren mit städtischen Haushaltsmitteln sowie Landes- und Stiftungsgeldern aufwändig restauriert. Das im November 2004 eröffnete Museum mit seiner bis in das frühe 19. Jahrhundert zurückreichenden Sammlungs- und Museumsgeschichte ist das einzige geologisch-archäologische Fachmuseum in Südwestfalen. Von der Bedeutung und Qualität seiner Bestände steht es in Westfalen an zweiter Stelle hinter dem Landesmuseum für Archäologie.
Das Museum Wasserschloss Werdringen arbeitet mit verschiedenen universitären und außeruniversitären Einrichtungen und Museen zusammen. Zudem ist es ein wichtiger Kooperationspartner des LWL-Landesmuseums für Archäologie in Herne und der LWL-Archäologie für Westfalen, was sich unter anderem in der Beteiligung an wissenschaftlichen Grabungen und Untersuchungen sowie Ausstellungs-, Publikations- und Forschungsprojekten zeigt. Dieser hohe fachliche Standard der Museumsarbeit kommt vor allem auch der überregionalen Außendarstellung der Stadt Hagen und der Reputation des Fachbereichs Kultur zugute.
Als Präsentationsort und öffentlich zugängliche Sammlung von Bodendenkmälern erfüllt das Museum eine im Sinne des Denkmalschutzgesetzes pflichtige kommunale Aufgabe. Dazu zählt auch eine der Bedeutung der Funde angemessene Ausstellung der international bekannten Menschenreste aus der Hagener Blätterhöhle. Hier gibt es seit 2005 vertragliche Verpflichtungen mit dem RVR und LWL zur Präsentation und Behandlung der Funde.
Sollten diese Verpflichtungen sowie die Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes und einer professionellen Behandlung der Funde gemäß der Empfehlungen des Internationalen Museumsrats für den Umgang mit menschlichen Überresten von Seiten der Stadt Hagen nicht mehr gewährleistet werden, erhält der LWL das Recht, alle Funde aus der Blätterhöhle in seinen eigenen Museen zu präsentieren und zu vermarkten. Dies wäre ein unwiederbringlicher Verlust für die Stadt Hagen und ein kultureller Tiefschlag für das überregionale Image der Kommune, nicht nur in Fachkreisen und in der Museumslandschaft.
Zuschüsse
Für das Museum Wasserschloss Werdringen sind keine laufenden Zuschüsse und Zuschussfolgen vom LWL bzw. anderen Gebern vorhanden.
Interkommunale Vergleichszahlen
Vergleichende Angaben über Zuschussbedarfe etc. können aufgrund fehlender Quellen bzw. bereitgestellter Erhebungen in andern Kommunen nicht getroffen werden.
Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit
Durch die Zurverfügungstellung von Leihgaben und die fachliche Unterstützung arbeitet das Museum Wasserschloss Werdringen mit Kommunen und anderen Museumsträgern zusammen. Exponate aus dem Museumsbestand sind regelmäßig in auch überregionalen Ausstellungen als Leihgaben vertreten. 2015/2016 beispielsweise in den bedeutenden Ausstellungen „Entstehung des Ruhrgebiets“ (Ruhr Museum, Zollverein Essen) und „Revolution Jungsteinzeit – Archäologische Landesausstellung Nordrhein-Westfalen“ (LVR-Landesmuseum Bonn, ab 5.9.2015).
Weitere Perspektiven ab 2016 ergeben sich durch neue Kooperationen, wie z. B. mit dem Neanderthal-Museum in Mettmann, einer Neuausrichtung der Museums-pädagogik und konzeptionellen Neugestaltung der Dauerausstellung. Hierzu sind derzeit bereits erste Maßnahmen ergriffen worden, die auch dem gesamten Standort zugute kommen werden.
Da die dem Wasserschloss Werdringen in Blickweite benachbarten Städte Wetter und Herdecke über keine eigenen Museen sowie eine nur rudimentäre Erschließung ihrer reichen Vergangenheit (z. B. mittelalterliche Burgen in Wetter und Volmarstein, Gaubefehlsstelle auf dem Harkortberg, Herdecke mit Klostergeschichte seit dem 9./10. Jahrhundert, Industriedenkmal Koepchenwerk) verfügen, könnte ein gemeinsames Marketing- und Veranstaltungskonzept für die kulturelle, museale und touristische Nutzung der Seenplatte im Norden von Hagen mit Werdringen als Mittelpunkt entwickelt werden. Die Kündigung der Nutzung des Haupthauses durch den Schlossverein bietet neue Perspektiven, um die Attraktivität und Frequentierung des Museums- und Veranstaltungsortes zu steigern.
Erfolgskonzepte vergleichbarer Kommunen
Die Lage des Wasserschlosses in einer überregional bedeutenden Geschichtslandschaft und in einem Naherholungsgebiet sowie die im Museum vertretenen Themen Geologie und Archäologie sind Bereiche, die in anderen Kommunen und Regionen gerade in den letzten Jahren stark aufgewertet und genutzt werden. Durch zielgerichtete Angebote im Veranstaltungs- und Eventbereich sowie über eine Neugestaltung des Museums kann die Bedeutung sowie auch die überregionale Ausstrahlung des Standortes wesentlich erweitert werden. Ein fundiertes Marketingkonzept für das Wasserschloss, wie es in anderen vergleichbaren Standorten üblich ist, könnte darüber hinaus die Attraktivität des Museums und des Wasserschlosses stärken.
Kulturbüro
Miet – und Mietnebenkosten
Zuschüsse von Bund und Land
Zuschüsse oder Kosten für Kooperationen mit Partnern oder Dritten
Personal- & Aufgabenverteilung
Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit
Erfolgskonzepte vergleichbarer Kommunen
Prüfung von Einnahmeerhöhung durch angemessene Honorierung von Kultur- Dienstleistungen für die Region Südwestfalen mit möglicherweise festen Kooperationsverträgen
Antwort des Fachbereichs Kultur:
Zuschüsse von Bund und Land
Zuschüsse werden projektbezogen gezahlt. Zum Beispiel erhält das Kulturbüro Fördermittel für den Projektzyklus von 3 Jahren vom Land über das NRW Kultur-sekretariat Wuppertal für die ‚Kulturstrolche‘. Für das Projekt ‚Kultur und Schule‘ wird jährlich ein direkter Landeszuschuss gewährt.
Zuschüsse oder Kosten für Kooperationen mit Partnern oder Dritten
Das NRW Kultursekretariat Wuppertal erhält jährlich eine Umlage. Die Umlage war bis 2008 mit 17.000 € konstant. Ab 2009 wurde von der Vollversammlung festgelegt, einen stadtindividuellen Aufschlag in Höhe von bis zu 5 % auf die gesamten über die Beitragshöhe von 17.000 € hinausgehenden Jahresprojektmittel einzuführen. Die Höhe der Umlage variiert von Jahr zu Jahr. In 2014 betrug die Umlage 17.685 €. Der Anteil des Kulturbüros beträgt fest 7.000 € und erhöhte sich in 2015 um 868 € nach Verteilung der Restsumme. Die Restsumme wird lt. KOMA Maßnahme 41-M-01 vom 06.02.2004 auf die in einem Jahr beteiligten städtischen Bereiche (Kulturbüro, Theater, Osthaus Museum Hagen, Musikschule, Kultopia, Schulen) umgelegt. Abrechnungsgrundlage ist die Zuschussverteilung des Vorjahres.
Die Kulturregion Südwestfalen erhält jährlich einen Betrag auf der Basis des Kooperationsvertrages in Höhe von 5.800 €, der das Servicebüro der Kulturregion Südwestfalen anteilig mitfinanziert. Jährlich erfolgt eine Anpassung des Betrages. Im Jahr 2015 beträgt der Zuschuss 6.081,12 €.
Alle zwei Jahre schließt das Kulturbüro einen Kooperationsvertrag mit der Festivalleitung ‚Mord am Hellweg‘, das ist das Westfälische Literaturbüro Unna e.V. und die Kreisstadt Unna mit dem Bereich Kultur. Mord am Hellweg ist ein Projekt der Kulturregion Hellweg in Kooperation mit ca. 20 Kommunen und findet alle 2 Jahre statt. Der Kooperationsbeitrag beträgt 5.670 €.
Das Kulturbüro zahlt an die esw (Evangelische Schülerinnen- und Schülerarbeit in Westfalen e.V.) jährlich eine Zuwendung für das Music-Office-Hagen in Höhe von 5.373 €. Dieser Zuschuss vom Kulturbüro wird komplett über den Jugendförderplan bei 55 abgewickelt.
Zur Förderung der bildenden Kunst zahlt das Kulturbüro an den Hagenring und die Kooperative K einen jährlichen Mietkostenzuschuss in Höhe von jeweils 920 €.
Für Kulturschaffende stellt das Kulturbüro antrags- und projektbezogen einen Betrag von jährlich 10.400 € zur Verfügung.
Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit
Das Kulturbüro nutzt bereits Effekte der interkommunalen Zusammenarbeit. Für die Zusammenstellung des Hagener Kultursommers ‚Muschelsalat‘ nimmt das Kulturbüro an den Sommerprogrammsitzungen des Kultursekretariat Gütersloh teil und kann so Verträge mit günstigeren Honoraren und geringeren Fahrtkosten mit den Künstlern schließen.
Innerhalb des Muschelsalat findet mit ‚funkhaus europa : odyssee‘ eine Kooperation mit dem Kulturzentrum Pelmke für Hagen, Bahnhof Langendreer für Bochum, Ringlogschuppen für Mühlheim und der Stadt Recklinghausen statt.
Eine weitere Kooperation besteht – wie oben bereits dargestellt – durch das Festival ‚Mord am Hellweg‘ mit der Kulturregion Hellweg.
Erfolgsrezepte vergleichbarer Kommunen
Prüfung von Einnahmeerhöhung durch angemessene Honorierung von Kultur-Dienstleistungen für die Region Südwestfalen mit möglicherweise festen Kooperationsverträgen
Andere Kommunen führen ähnlich wie das Kulturbüro Hagen in eigener Regie Festivals durch und profitieren – wie oben dargestellt – von der interkommunalen Zusammenarbeit.
Beispielhaft : Kunstsommer Siegen – Internationales Musik- und Theaterfestival KulturPur, Hilchenbach – Kinder- und Gauklerfest Attendorn – Kulturfestival Lampenfieber, Halver
Microfestival Dortmund – Summertime Unna – Beckumer Sommer – Dülmener Sommer – Kunst-Dünger, Hamm – Welttheater der Straße, Schwerte
Kulturzentren
Gibt es neben den ausgewiesenen Zuschüssen und der Stelle beim Kulturzentrum in Hohenlimburg weitere Personal-, Sach-, Dienst- oder Unterstützungsleistungen der Verwaltung oder städtischen Unternehmen an die freien Kulturzentren, die im Haushalt nicht erfasst sind?
Wenn ja, welche?
Antwort der Verwaltung (Fachbereich Kultur):
Es fließen einzelfallbezogen über andere städtische Bereiche Gelder, z.B. über den Fachbereich „Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen“ in Mittel der Städtebau-förderung; diese werden wie alle anderen Einnahmen bzw. Ausgaben zwingend im Haushalt dargestellt.
Schloss gGmbH
Welche Möglichkeiten bestehen, den erst kürzlich unterzeichneten Zuschussvertrag zu kündigen, wenn die Schloss gGmbH die bislang zugesagten Leistungen (Veranstaltungen) nicht erbringt?
Antwort der Verwaltung (Fachbereich Kultur):
Bekannter Weise liegt ein Ratsbeschluss vom 11.12.2014 vor. Danach ist der Vertrag bis zum 31.12.2019 verlängert worden.
Nach einer Stellungnahme des Rechtsamtes auf die Anfrage von Hagen Aktiv vom 02.07.2015 kommt eine fristlose Kündigung des Vertrages erst in dem Augenblick in Betracht, in dem sich definitiv abzeichnet, dass der Betreiber seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Stadt Hagen nicht mehr erfüllen kann bzw. erfüllen will.
Max-Reger-Musikschule
Miet – und Mietnebenkosten
Laufzeit Mietvertrag
Zuschüsse von Bund und Land
Zuschüsse oder Kosten für Kooperationen mit Partnern oder Dritten
Bindefristen von Zuschüssen
Interkommunale Vergleichszahlen (vergleichbarer Städte, vergleichbarer Größe)
- Zuschussbedarf pro Teilnehmer
- Anzahl der Veranstaltungen
- Zuschussbedarf gesamt
Aufschlüsselung Honorarkräfte / Festangestellte
Welche Personen werden an welcher Stelle wie lange eingesetzt?
Anzahl von Schülern und Jugendlichen nach Altersgruppen
- bis 14 Jahre
- 14 - 18 Jahre
- ältere.
Anzahl derer, die keine oder geminderte Beiträge zahlen
GWH Servicekosten und Gebäudeunterhaltung
Rechtliche Auswirkungen einer Privatisierung
Privatisierung von Teilbereichen
Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit
Erfolgskonzepte vergleichbarer Kommunen
Antwort der Verwaltung (Fachbereich Bildung):
Miet- und Mietnebenkosten/Laufzeit des Mietvertrags
Der Mietvertrag für die Dödterstr. 10 wurde zum 01.0.2009 mit einer festen Laufzeit von 10 Jahren bis zum 31.08.2019 geschlossen. Laut Mietvertrag beträgt die jährliche Miete 99.960 €. Hinzu kommen eine Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 35.232 € und Reinigung sowie Objektbetreuung in Höhe von 34.509,96 €, insgesamt somit 169.701,96 € pro Jahr.
Zuschüsse von Bund und Land
Bund: Keine.
Land: 10.923 €. Als Zuschuss für Personalkosten im Bereich Sonderpädagogik eingesetzt. Zum Bereich JeKi/JeKits nächster Absatz.
Zuschüsse oder Kosten für Kooperationen mit Partnern oder Dritten
Die Landesförderung für JeKi (und ab dem Schuljahr 2015/16 JeKits) wird über eine Stiftung abgewickelt. Im Jahr 2014 zahlte die Stiftung für den JeKi-Unterricht, die Verwaltung und die Ermäßigung für Geschwister und sozial Schwache 87.683 €. Die Gesamtkosten für JeKi, betrugen 2014 rund 257.000 €. Über Gebühren wurden unter Projekte/JeKi rund 115.000 € verbucht; der rechnerische kommunale Eigenanteil betrug somit 54.000 €.
Bindefristen von Zuschüssen
Die Zweckbindungsfrist für Im Rahmen von JeKi beschaffte Instrumente beträgt 5 Jahre.
Interkommunale Vergleichszahlen
Eine Umfrage bei den auch in den anderen Bereichen genannten Kommunen hatte keinen Erfolg. Daher wurden die Durchschnittszahlen der VdM-Statistik mit den Hagener Zahlen verglichen.
- Zuschussbedarf pro Teilnehmer
Durchschnitt: 275 €; Hagen: 267 € (Zuschuss HHplan 2015 1.042.000 € : 3.900 Belegungen)
- Anzahl der Veranstaltungen
Durchschnitt 160; Hagen: 140 (Bericht im KWA 06/15)
- Zuschussbedarf gesamt
Durchschnitt: 1.032.857 €; Hagen: 1.042.000 €
Aufschlüsselung Honorarkräfte / Festangestellte
41 Festangestellte auf 17,5 Stellen. 22 Honorarkräfte. Rund 72% des Unterrichts werden durch Festangestellte und 28% durch Honorarkräfte erteilt.
Welche Personen werden an welcher Stelle wie lange eingesetzt?
Es werden Angebote für alle Altersgruppen von der musikalischen Früherziehung bis zu Kursen für Senioren vorgehalten. Im Instrumentalunterricht werden alle vom VdM vorgesehenen Instrumentengruppen angeboten: Streichinstrumente, Zupf-instrumente, Holzblasinstrumente, Blechblasinstrumente, Schlaginstrumente, Tasteninstrumente und Gesang. Hinzu kommen Tanz und Ensemblearbeit sowie JeKi. Der Bereich Sonderpädagogik hat bei der Max-Reger-Musikschule eine lange, erfolgreiche Tradition.
s. auch anliegendes Organigramm (Anlage 2)
Anzahl von Schülern und Jugendlichen nach Altersgruppen
- Bis 16 Jahre: 1.500
- 17 – 19 Jahre: 165
- Älter: 267
- Keine Angabe: 682
Anzahl derer, die keine oder geminderte Beiträge zahlen
Ermäßigungsfälle: 80
Bildungs- und Teilhabepaket: 76
GWH Servicekosten und Gebäudeunterhaltung
Anders als bei den anderen Mietobjekten besteht hier die Besonderheit, dass über den Mietvertrag die Serviceleistungen abgerechnet werden (s.o.) und keine Leistungen der GWH erbracht werden. Die Serviceleistungen belaufen sich auf 34.509,96 €. Die o. g. Betriebskostenvorauszahlung belief sich auf 35.232 €. Von GWH in Rechnung gestellt wurden in 2014 93.552 €. Damit betragen die Gesamtkosten 2014 228.774 €.
Rechtliche Auswirkungen einer Privatisierung
Grundsätzlich ist eine Privatisierung rechtlich möglich. Zu unterscheiden ist zwischen der Überführung in eine private Rechtsform unter Wahrung des Einflusses der Kommune und des Verzichts der Kommune auf diese Aufgabe in der Hoffnung, die am Markt agierenden Anbieter könnten die Lücke füllen.
Für die erste Alternative gibt es zahlreiche Beispiele, z. B. die Gründung von kommunal beherrschten Vereinen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn mehrere Kommunen eine Musikschule gemeinsam betreiben. Da diese aber i. d. R. auch nach Kommunaltarif zahlen, sind Senkungen der Personalkosten nicht zu erwarten. Theoretisch denkbar wäre, ob – wie im Zusammenhang mit der Gründung der Theater gGmbH diskutiert - signifikante Einsparungen durch den Verzicht auf städtische Dienstleistungen, z. B. von HABIT und GWH zu erreichen sind. Im Lichte der Erfahrungen der Theater gGmbH sollte dies nach deren erstem Geschäftsjahr geprüft werden.
Für die zweite Alternative gibt es keine funktionierenden Beispiele. Kein am Markt agierender Anbieter kann das gesamte Spektrum der Max-Reger-Musikschule anbieten. Dies gilt nicht nur für Bereiche mit äußerst geringem Deckungsbeitrag wie der Sonderpädagogik, sondern z. B. auch für das differenzierte Angebot im Ensemblebereich oder die Arbeit an Grundschulen. Hinzu kommt, dass am Markt agierende Anbieter keine Sozialermäßigungen gewähren könnten.
Privatisierung von Teilbereichen
Grundsätzlich ist eine Privatisierung von Teilbereichen rechtlich möglich. Für am Markt agierende Anbieter wäre die Übernahme von Angeboten mit hohem Deckungsbeitrag wirtschaftlich interessant. Damit entfiele für die Musikschule jedoch die Möglichkeit der internen Quersubventionierung; der Zuschussbedarf würde nicht trotz, sondern wegen des sinkenden Angebots steigen.
Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit
Interkommunale Zusammenarbeit als Zweckverband oder Verein ist vor allem im Bereich der kreisangehörigen Gemeinden anzutreffen. Ob dies im Vergleich zum Betrieb einer Musikschule im Gefüge der Stadtverwaltung den Zuschussbedarf mindern könnte, käme auf die konkrete Vertragsgestaltung an. In der Nachbarschaft bestehende Vereine wie die Musikschulen Volmetal und Lennetal kommen für einen Beitritt der Stadt Hagen wg. ihrer gänzlich anderen räumlichen Struktur (kleine kreisangehörige Kommunen) nicht in Betracht. Es wurden aber Gespräche aufgenommen, um – wie schon seit Jahren im VHS-Bereich – konkrete gemeinsame Projekte anzugehen.
Erfolgskonzepte vergleichbarer Kommunen
Bereits zum 1.9.2015 wird das Projekt „10er-Karte“ umgesetzt, welches in einigen anderen Musikschulen bereits erfolgreich läuft. Geprüft wird ferner, ob durch eine Steigerung des Instrumentenverleihs in Kombination mit deutlicher Erhöhung der entsprechenden Gebühren nennenswerte Mehreinnahmen erzielt werden können. Ebenfalls erwägenswert ist eine Sondergebühr für in der Musikschule genutzte Instrumente, z. B. Klaviere.
Stadtbücherei
Miet – und Mietnebenkosten
Laufzeit Mietvertrag
Zuschüsse von Bund und Land
Zuschüsse oder Kosten für Kooperationen mit Partnern oder Dritten
Bindefristen von Zuschüssen
Zahl der ausgeliehenen Medien nach Kategorien
- Bücher
- E-Books
- Audiotitel
- Videotitel
- Spiele
Aufschlüsselung Festangestellte / Ehrenamtliche
Anzahl der Aufsichtskräfte in den Büchereien - aufgeschlüsselt nach Standorten
Welche Personen werden an welcher Stelle wie lange eingesetzt?
Darstellung der Vorgänge Selbstverbuchung/Verbuchung durch Personal (Ausleihe/ Rückgabe)
Möglichkeiten der Ausweitung von Selbstverbuchung / Personalabbau
Interkommunale Vergleichszahlen (vergleichbarer Städte, vergleichbarer Größe)
- Zahl der Mitarbeiter je Standort
- Zuschussbedarf pro Mitarbeiter
- Anzahl von Veranstaltungen
- Zuschussbedarf gesamt
Welche Personen werden an welcher Stelle wie lange eingesetzt?
Anzahl der Personalstunden, die außerhalb des eigentlichen Auftrags erbracht und durch Gleitzeitausgleich rückvergütet wird
Kosten der Veranstaltungen
Anteil der Veranstaltungsteilnehmer an der Gesamtnutzerzahl
GWH Servicekosten und Gebäudeunterhaltung
Rechtliche Auswirkungen einer Privatisierung
Privatisierung von Teilbereichen
Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit
Erfolgskonzepte vergleichbarer Kommunen
Antwort der Verwaltung (Fachbereich Bildung):
Miet- und Mietnebenkosten / Laufzeit Mietvertrag
Die Miet- und Mietnebenkosten stehen in engem Zusammenhang mit den unter GWH Servicekosten genannten Positionen; sollten also im Zusammenhang betrachtet werden.
Laut Objektdatenblatt der GWH auf der Berechnungsgrundlage des Jahres 2014 werden der Stadtbücherei für das Objekt Springe 1 eine Grundmiete von 427.220,08 € , Betriebskosten in Höhe von 126.119,16 € und Serviceleistungen in Höhe von 93.524,12 € , in Summe 646.863,36 in Rechnung gestellt. Die genaue Abrechnung der Betriebskosten und Serviceleistungen erfolgt dann jeweils zum Jahresende.
Für das Objekt Stennertstr. 3-6 (Hohenlimburg) sind im Mietvertrag eine jährliche Miete von 40.070 € und eine Betriebskostenvorauszahlung von 15.373 € vereinbart. Hinzu kommen nach Einschätzung der GWH 14.000 € für Serviceleistungen; insgesamt 69.442 € pro Jahr.
Der Mietvertrag für das Torhaus in Haspe weist eine jährliche Grundmiete in Höhe von 52.752 € aus, eine Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 4.484 € und eine Summe von 6.864 € für Serviceleistungen, insgesamt 64.464 € pro Jahr aus.
Durch Abmietung der bisherigen Zweigstelle Haspe wird ab 2015 eine strukturelle Mieteinsparung in Höhe von 36.000€ erzielt.
Im Saldo der Abmietung der von der Bücherei genutzten Flächen in der Langenkampstr. 14 und Neuanmietung der Stennertstr. ergibt sich ab 2015 eine strukturelle Einsparung von insgesamt 132.000 €/Jahr.
Zuschüsse von Bund und Land / Bindefristen
Zuschüsse des Bundes erhält die Bücherei nicht. Laut § 10 Kulturfördergesetz NRW fördert das Land die öffentlichen Bibliotheken in ihrer Funktion als Orte des lebenslangen Lernens, der Information, der Kommunikation und der Kultur. Die Förderung erfolgt nicht institutions- sondern projektbezogen. Der Regelfördersatz beträgt 60 %. Bei Kommunen im HSK kann der Fördersatz angehoben werden. Der Höchstfördersatz beträgt 80 %. Die Stadtbücherei versucht, über diese Projekt-förderung Vorhaben zu finanzieren, die die Stadt Hagen allein nicht stemmen könnte.
So wurde die Umstellung der Stadtbücherei Hagen auf Selbstverbuchung mit RFID in den Jahren 2013/2014 vom Land wie folgt gefördert:
Projektinhalt: Die Stadtbücherei auf der Springe und die Stadtteilbüchereien in Haspe und Hohenlimburg wurden mit Selbstverbuchungsstationen ausgestattet, auf der Springe wurde außerdem ein Kassenautomat aufgestellt.
Projektziel: Entlastung des Personals im Ausleihbereich von Routinetätigkeiten, um den bereits in den Vorjahren erfolgten Personalabbau zu kompensieren.
Projektfinanzierung: Das Land förderte die Gesamtmaßnahme mit 74,25 % = 125.000 Euro. Der Eigenanteil der Stadt Hagen betrug 25,75 % = 43.420 Euro. Für die Aufwendungen beim Eigenanteil der Stadt wird eine weitere Stelle bei der Stadtbücherei abgebaut.
Die Bindefristen der Zuschüsse sind projektbezogen. Im o. g. Projekt beträgt sie 20 Jahre.
Zahl der ausgeliehenen Medien nach Kategorien
- Bücher
- E-Books
- Audiotitel
- Videotitel
- Spiele
s.gesondertes Blatt „Jahresstatistik: Entleihungen 2014“ (Anlage 4)
Aufschlüsselung Festangestellte / Ehrenamtliche
zu den Ehrenamtlichen s. gesondertes Blatt „Ehrenamtliche Mitarbeiter 2014“ (Anlage 5)
Bei den Hauptamtlichen beträgt die Zahl der Planstellen bei der Stadtbücherei Hagen 29. Diese Planstellen werden von 34 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt. Außerdem bildet die Stadtbücherei zur Zeit zwei Auszubildende für den Beruf der Fachangestellten für Medien und Informationsdienste aus. Seit 2000 wurden 12 Planstellen abgebaut.
Anzahl der Aufsichtskräfte in den Büchereien - aufgeschlüsselt nach Standorten
Die Bücherei beschäftigt keine Aufsichtskräfte.
Welche Personen werden an welcher Stelle wie lange eingesetzt?
s. gesondertes Blatt Organigramm (Anlage 6)
Darstellung der Vorgänge von Selbstverbuchung/Verbuchung durch Personal (Ausleihe/Rückgabe)
Springe:
- Kundinnen und Kunden verbuchen Ausleihen und Rückgaben selbst
- Kundinnen und Kunden sortieren die zurückgegebenen Medien grob vor
- Kundinnen und Kunden erledigen alle Kassengeschäfte am Kassenautomaten
- Fachpersonal berät bei der Benutzung aller Geräte
- Fachpersonal klärt Fragen aller Art
- Fachpersonal macht weiterhin Anmeldungen
- Fachpersonal kontrolliert (Teilbestände) und sortiert die Medien, damit sie in den Bestand zurückgestellt werden können
An technischer Ausstattung werden hierfür ein Kassenautomat und fünf Selbstverbuchungsplätze benötigt.
Stadtteilbüchereien Haspe und Hohenlimburg:
- Fachpersonal und Ehrenamtler verbuchen Rückgaben wie bisher an Mitarbeiterplätzen der Verbuchungstheke
- Fachpersonal und Ehrenamtler erledigen alle Kassengeschäfte
- Kundinnen und Kunden verbuchen Ausleihen selbst
- Fachpersonal und Ehrenamtler erledigen alle weiteren Aufgaben wie bisher (Anmeldung, Sortieren, Einstellen etc.)
An technischer Ausstattung werden hierfür je zwei Mitarbeiterplätze an den Verbuchungstheken und je ein Selbstverbuchungsplatz benötigt.
Vor Einführung der Selbstverbuchung erfolgten in der Hauptstelle und den Stadtteilbüchereien Ausleihe, Rückgabe und Kassengeschäfte durch Personal.
Möglichkeiten der Ausweitung von Selbstverbuchung/Stellenabbau
Die Zielvorgabe aus der Politik (Selbstverbuchungsquote von 95 %) wird aktuell bereits fast erreicht. An der Springe liegt die Selbstverbuchungsquote bei durchschnittlich 90 %, d.h. die Kundinnen und Kunden erledigen weitestgehend alle Verbuchungsvorgänge selbst. In diesem Zusammenhang wird eine Stelle eingespart. Eine Ausweitung der Selbstverbuchung und weitere Stelleneinsparungen können daher auf der Springe nicht mehr erfolgen.
Die beiden Stadtteilbüchereien werden im Modell Hauptamt/Ehrenamt geführt. Das bedeutet: Eine hauptamtliche Fachkraft steht während der Ausleihzeiten der Stadtteilbüchereien den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zur Seite.
Bisher erfolgt in den Stadtteilbüchereien nur die Ausleihe von Medien über die Selbstverbuchungsgeräte (jeweils 1 in Haspe und Hohenlimburg). Mit der Aufstellung eines weiteren Selbstverbuchungsgeräts könnten auch die Rückgaben über Automaten erfolgen. Dann könnte ein Mitarbeiterplatz an der Verbuchungstheke entfallen.
Das wäre aber nicht mit der Möglichkeit weiteren Personalabbaus verbunden, da ja nur eine hauptamtliche Kraft in Haspe und Hohenlimburg vor Ort ist. Die Forderung nach weiterem Personalabbau in den Stadtteilbüchereien würde neue konzeptionelle Überlegungen zum Betrieb dieser Büchereien bedingen (rein ehrenamtlich?).
Interkommunale Vergleichszahlen
Vgl. hierzu Anlage 7
Anzahl der Personalstunden, die außerhalb des eigentlichen Auftrags erbracht und durch Gleitzeitausgleich rückvergütet werden
Null
Kosten der Veranstaltungen
Von den 173 Veranstaltungen im ersten Halbjahr 2015 in der Stadtbücherei fanden zwei Drittel (121) für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche statt. 75 Veranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich fanden unter Beteiligung von Ehrenamtlichen statt. Alle Veranstaltungen verursachten keine Kosten.
52 Veranstaltungen wurden im 1.Halbjahr 2015 für Erwachsene angeboten. Auch bei diesen Veranstaltungen wirkten bei 20 Veranstaltungen Ehrenamtliche mit. Während die überwiegende Zahl der Veranstaltungen keine externen Kosten, z. B. für Honorare erfordert, ist dies bei publikumswirksamen Großveranstaltungen wie den Literaturtagen anders. Im Zeitraum 17.04. bis 26.04.2015 fanden in der Stadt-bücherei auf der Springe die ersten „Literaturtage“ statt. Ziel der Literaturtage war, mit attraktiven Lesungen und anderen Aktionen auf die Stadtbücherei und ihre Angebote aufmerksam zu machen, was auch hervorragend gelang. Die Literaturtage konnten in dieser Form (Verpflichtung namhafter, bekannter Autoren) nur mit finanzieller Unterstützung von Sponsoren durchgeführt werden. Im Saldo der Kosten und Erträge unter Einbeziehung der Sponsorengelder konnte ein Überschuss von rund 350 Euro erwirtschaftet werden.
Anteil der Veranstaltungsteilnehmer an der Gesamtnutzerzahl
Dieser lässt sich für 2014 nicht darstellen, da keine Gesamtbesucherzahlen ermittelt werden konnten (Abbau der Zählschranken in allen Büchereieinheiten im Rahmen der Umstellung auf Selbstverbuchung). Im ersten Halbjahr 2015 kamen rund 5 % der Büchereibesucher als Veranstaltungsteilnehmer.
GWH Servicekosten und Gebäudeunterhaltung
Vgl. hierzu die Ausführungen zu Miet- und Mietnebenkosten. Eine Auswertung der Endabrechnung ist nach dem ersten kompletten Betriebsjahr im Frühjahr 2016 möglich.
Rechtliche Auswirkungen einer Privatisierung
Rechtlich wäre eine Privatisierung der Bücherei grundsätzlich möglich. Es gibt hierfür jedoch nur wenige Beispiele. Am bekanntesten ist die von der Stadt Gütersloh und der Bertelsmann-Stiftung gemeinsam betriebene Bücherei, deren Kosten sich die Betreiber hälftig teilen. Dies ist leider auf Hagen nicht übertragbar, da deren Voraus-setzung die massive finanzielle Unterstützung der Bücherei durch einen Dritten ist. Eine Privatisierung scheitert somit bereits daran, dass es keinen finanzstarken privaten Interessenten für die Übernahme der bildungs- und kulturpolitisch hochwichtigen, finanziell aber zwingend auf Zuschüsse angewiesenen Bücherei gibt.
Privatisierung von Teilbereichen
Die o.g. Ausführungen gelten auch für eine Privatisierung von Teilbereichen.
Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit
Diese werden genutzt, z.B. bei der Onleihe: Die Stadtbücherei ist seit 2012 Mitglied im Verbund Onleihe24 (Zusammenschluss von 37 Bibliotheken im Umkreis), um den Kundinnen und Kunden der Stadtbücherei Hagen die Ausleihe von E-Medien ermöglichen zu können. Die Einführung der Onleihe in Hagen erfolgte im Rahmen eines Landesprojektes. Durch die Onleihe24 kann den Leserinnen und Lesern der Stadtbücherei ein zukunftsträchtiges Angebot gemacht werden, das alleine nicht zu stemmen gewesen wäre.
Erfolgskonzepte vergleichbarer Kommunen
An zwei Beispielen wird verdeutlicht, dass die Stadtbücherei Hagen die guten Vernetzungen der Bibliotheken untereinander nutzt, um Erfolgsrezepte anderer Kommunen auch in Hagen zu implementieren. So ist sie 2015 bereits zum 8. Mal beim SommerLeseClub rund um die Sommerferien dabei.
Auch die Zentralisierung der fachlichen Beratung (eine gemeinsame Theke für Bibliothekare und Fachangestellte für Medien- und Informationsdienst) und damit die Schaffung einer Anlaufstelle für die Kundinnen und Kunden, die 2014 im Rahmen der Einführung der Selbstverbuchung realisiert wurde, folgt einem externen Beispiel.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
46,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
70,5 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
33,8 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
30,9 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
50,1 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
38,7 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
25,2 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
28,9 kB
|
