Beschlussvorlage - 0693/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erneuerung der Kammannstraße wird zugestimmt. Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbauplan

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Kammannstraße ist eine Erschließungsanlage, die nach über 40 Jahren Nutzungszeit technisch verschlissen ist und erneuert werden soll. Die Erneuerung löst eine Anliegerbeitragspflicht  nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt aus.

 

 

 

Begründung

 

Die Kammannstraße ist nach Ablauf der Nutzungszeit von mehr als 40 Jahren erneuerungsbedürftig. Bei einer Erneuerung ist eine Anliegerbeitragspflicht nach § 8 KAG und der dazu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung zwingend geboten (Beitragserhebungspflicht).

 

Die Fahrbahn soll im vorhandenen Ausmaß mit einer 46 cm Frostschutzschicht, einer 10 cm Tragschicht und einer 4 cm Asphaltdeckschicht erneuert werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 277.600,--€ + 19.050,--€ WBH-Kosten = 296.650,--€..

 

Die Gehwege sollen in Teilbereichen mit folgendem Aufbau erneuert werden:

 

22 cm Schotterschicht, 3 cm Bettung, 5 cm Pflaster. Die Kosten betragen ca. 94.900,--€ + 7.600,--€ WBH-Kosten = 102.500,--€.

 

Für die ebenfalls erforderliche Erneuerung der Straßenbeleuchtung müssen ca. 45.800,--€ + 2.050,--€ WBH-Kosten = 47.850,--€ aufgewendet werden.

 

Das ergibt Gesamtherstellungskosten in Höhe von 447.000,-- €.

 

Auf einer Länge von ca. 130 m muss der vorhandene Mischwasserkanal mit einem Kostenaufwand von ca. 210.000,--€ erneuert werden, wovon 28 % = 58.800,--€  zum beitragsfähigen Aufwand für die Straßenoberflächenentwässerung gehören.

Die Kosten für die Erstellung des Mischwasserkanals trägt der Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH als Eigentümer der Entwässerungsanlagen in Hagen.

Der KAG-Beitragsanteil für die Entwässerung in Höhe von 35.280,--€ wird daher in voller Höhe an den WBH durchgeleitet.

 

Bei der Ermittlung der beitragsfähigen Anteile von Straße und Beleuchtung bleiben die WBH-Kosten unberücksichtigt. Die Beiträge berechnen sich demnach wie folgt:

 

Der Aufwand für die Fahrbahn in Höhe von ca. 277.600,--€, für die Beleuchtung 45.800,--€ und Straßenentwässerung 58.800,--€ = insgesamt 382.200,-- ist zu 60% = 229.320,--€ von den Anliegern zu zahlen.

 

Die Gehwegkosten in Höhe von ca. 94.900,--€ sind zu 70% = 66.430,--€ auf die Anlieger umzulegen.

 

 

 

 

Die gesamten Anliegeranteile in Höhe von ca. 295.750,--€  werden auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Die Maßnahme wurde den Eigentümern in einer Informationsveranstaltung am 10.08.2015 vorgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Produkt:

1.54.10.02

Bezeichnung:

Unterhaltung Gemeindestraßen

Kostenstelle:

56200

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

 

 

Kostenart

2015

2016

2017

2018

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

571550

136.562,00

Eigenanteil

 

136.562,00

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000200

Bezeichnung:

Straßenerneuerung Kammannstraße

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2015

2016

2017

2018

Einzahlung(-)

688200

-295.750,00

-295.750,00

Auszahlung (+)

785200

447.000,00

447.000,00

Auszahlung (+)

781500

35.280,00

35.280,00

Eigenanteil

 

186.530,00

447.000,00

-260.470,00

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der Kammannstraße auf der gesamten Länge von rd. 351 m führt zunächst zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des im Anlagenbestand bilanzierten Restbuchwertes in Höhe von 136.562,00 € (Stichtag: 31.12.2016).

Die im Zuge der Erneuerung anfallenden Ausgaben in Gesamthöhe von 447.000,00 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Hierbei entfallen 399.150,00 € auf die Straße (Fahrbahn 296.650,00 € + Gehwege 102.500,00 €) und 47.850,00 € auf die Beleuchtungsanlage.

Die Straße ist über 55 Jahre, die Beleuchtung über 25 Jahre abzuschreiben.

Somit beträgt der jährliche Abschreibungsaufwand 9.172,00 € (Straße: 399.150,00 € / 55 Jahre = 7.258,00 €; Beleuchtungsanlage: 47.850,00 € / 25 Jahre = 1.914,00 €.

Die Ausgaben für die Erneuerung des Mischwasserkanals in Höhe von 210.000,00 € fallen beim WBH an, da der Kanal nicht im Eigentum der Stadt Hagen steht. Sie werden im Rahmen der Vorlage nur für die Ermittlung und Veranschlagung der Anliegerbeiträge dargestellt.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da es sich bei der Erneuerung der Kammannstraße um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind für die Straße und die Beleuchtungsanlage voraussichtlich Beitragseinnahmen in Höhe von 260.470,00 € als Sonderposten zu passivieren.

Die Auflösung dieser Sonderposten erfolgt analog zur Abschreibung und führt somit zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 5.335,00 € (Straße 4.236,00 € + Beleuchtung 1.099,00 € - Berechnung siehe unten).

 

(Berechnung:

Aufgrund unterschiedlicher Beitragssätze ist bei der Berechnung der ertragswirksamen Sonderpostenauflösung für die Straße eine differenzierte Betrachtung der Fahrbahn und der Gehwege vorzunehmen.

Fahrbahn: AHK 277.600,00 € x 60% Beitrag = 166.560,00 € Sonderposten

Gehwege:  AHK   94.900,00 € x 70% Beitrag =  66.430,00 € Sonderposten

Sonderposten Straße gesamt: 232.990,00 € /55 Jahre Nutzungsdauer = 4.236,00 €

 

Beleuchtung: AHK 45.800,00 € x 60% Beitrag = 27.480,00 € Sonderposten

27.480,00 € / 25 Jahre Nutzungsdauer = 1.099,00 €)

 

 

Der Beitragsanteil für den Mischwasserkanal in Höhe von 35.280,00 € (60% von 58.800,00 €), der im Eigentum des Wirtschaftsbetriebs Hagen steht, wird in voller Höhe an den WBH weitergeleitet.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

2.798,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

6.705,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

9.172,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

18.675,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo)

-5.335,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

13.340,00

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

gez.

 

Thomas Grothe

Beigeordneter VB 5

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.09.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltungsvorlage wird zurückgewiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Tischvorlage in kurzen Worten dargestellten Änderungen in eine neue Vorlage einzuarbeiten und dabei den tatsächlich vorgesehenen Ausbauumfang exakt zu beschreiben und zu begründen.

Die Anlieger sind in geeigneter Weise über die Änderungen zu informieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

AfD

1

 

 

Parteilos

-

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0