Beschlussvorlage - 0098/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuausrichtung der Organisationsstruktur im Vorstandsbereich fürStadtentwicklung und Bauen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Hans-Martin Schaefer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.04.2004
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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27.04.2004
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Erledigt
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Personalausschuss
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Vorberatung
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06.05.2004
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.06.2004
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Beschlussvorschlag
Die Darstellungen für eine Neuorganisation des Vorstandsbereiches für
Stadtentwicklung und Bauen werden zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung der Umstrukturierungen, ggfls. unter Beteiligung der zuständigen politischen Gremien umzusetzen und dabei insbesondere die beabsichtigten Konsolidierungsmaßnahmen und -ergebnisse zu konkretisieren.
Sachverhalt
Mit dem in der Anlage
skizzierten Organisationsmodell (Anlage 2) werden die Überlegungen zu einer
grundlegenden Veränderung der vorhandenen Ämterstruktur (Anlage 1) vom
derzeitigen Ist-Zustand hin zu veränderten Ressortzuschnitten vorgestellt.
Dabei wird vom Grundsatz her ein Modell vorgeschlagen, das den Anforderungen
einer modernen Verwaltung gerecht wird und für die Mitarbeiter adäquate Motivationsanreize
setzt. Den Zielen des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln wird einerseits
mit einer Aufgabenverdichtung und anderseits mit Abbau von Schnittstellen
begegnet. Es wird konsequent die Frage nach hoheitlichen, gesetzlich erforderlichen
Aufgaben oder freiwilligen Aufgaben im Prozeß auszuloten sein. In diesem Zusammenhang
wird der Frage “Wieviel Verwaltung
wünscht der Hagener Bürger ?” adäquat Rechnung getragen.
Das neue
Organisationsmodell (Anlage 2) ist als Zielkonzept gedacht; eine Fortschreibung
und Weiterentwicklung ist darin enthalten bzw. wird bei Bedarf entwickelt.
Folgende Ziele sind zugrunde gelegt:
-
Abbau
von Overhead-Funktionen (im Rahmen der Personalfluktuation – altersbedingtes
Ausscheiden) auf der Funktionsebene der Amtsleitungen durch Zusammenlegung von
Ämtern
- Verzicht auf
Abteilungsleiterfunktionen und - wo möglich – Erweiterung
der
Leitungsspannen bei Amtsleitern
- Synergieeffekte durch Zusammenlegung
gleichartiger Funktionen und Aufgaben
-
kürzere
und sinnvollere Kommunikationswege innerhalb der neuen Organisationseinheiten
- Schnittstellenoptimierung.
Generell
gilt, dass bei allen Neustrukturierungen sukzessive Einsparpotentiale erarbeitet
werden.
Im
einzelnen werden von diesem Entwurf die derzeitigen Ämter
01 –
Koordinierungsstelle für Innenstadt- und Sonderprojekte
12 –
Amt für Statistik und Stadtforschung
60 –
Bauverwaltungsamt
61 –
Stadtplanungsamt
62 –
Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
63 –
Bauordnungsamt
64 –
Amt für Wohnungswesen
65 –
Hochbauamt (unter Berücksichtigung der GWH)
66 –
Straßen- und Brückenbauamt
67 –
Grünflächenamt
erfaßt.
Mit der
Neustrukturierung werden folgende Schwerpunkte gesetzt:
Das
Bauverwaltungsamt, 60, wird als eigenständiges Amt aufgelöst.
Weiterhin wahrzunehmende Aufgaben werden von anderen Organisationseinheiten (s.
dort) im Vorstandsbereich 5 übernommen.
Die
Koordinierungsstelle für Innenstadt- und Sonderprojekte, 01, wird
mit verändertem/reduzierten Aufgabenzuschnitt mit 12, 61 und 64 in einem
Verantwortungsbereich geführt (Anlage 3).
Dabei
werden Aufgaben wie
-
Behördenengineering
-
Projektmanagement/Prozeßsteuerung
(z. B. Bahnhofshinterfahrung, Projekt Ruhrtal)
- Vertragswesen
(z. B.
städtebauliche Verträge, besondere Verträge)
-
Förderung/Zuschußwesen
in Angelegenheiten der Stadterneuerung (von 60)
-
zentrale
Vergabestelle(Submissionen) für die Ämter des Vorstandsbereiches Stadtentwicklung und Bauen (von 60)
weiterhin
wahrgenommen. Dieser Bereich wird wegen seiner besonderen Bedeutung für den
gesamten Vorstandsbereich stabsmäßig organisiert und bei besonders definierten
Projekten Zugriffsrechte erhalten.
Mit dieser
Konzeption wird dem Grundgedanken “Stadtplanung und –entwicklung /
Stadtteilerneuerung” in einem Ämterverbund Rechnung getragen.
Personalwirtschaftlich
ist beabsichtigt, diesen Ämterverbund von der bisherigen Leiterin der
Koordinierungsstelle, Frau Grebe, im Rahmen einer Gesamtleitung und Koordinierung
führen zu lassen. Für den Bereich des Planungsamtes, 61, bleibt die fachliche
Leitung in Person des bisherigen kommisarischen Amtsleiters Herrn Schädel
erhalten.
Die Ämter Amt
für Statistik und Stadtforschung, 12, und Amt für Wohnungswesen, 64,
werden als Ämter-Ressorts dem Gesamtbereich zugeordnet und unterstehen direkt
der Leitung. Im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen (altersbedingtes
Ausscheiden/kw-Vermerke/Umsetzungen) werden hier Zug um Zug Konsolidierungsbeiträge
erreicht werden, um letztlich unter Auflösung der bisherigen Ämter ein neues
Amt nach o. g. Prämissen bilden zu können.
Desweiteren
wird dem Bauordnungsamt, 63, die Untere Denkmalbehörde von 60
zugeordnet. Damit wird eine Schnittstelle im Baugenehmigungsverfahren
optimiert.
Vor dem
Hintergrund diverser personalwirtschaftlicher Maßnahmen und damit realisierbarer
Stellenabbaumöglichkeiten (natürliche Fluktuation) ist beabsichtigt, das Bauordnungsamt
mit dem Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster,62, zu
verschmelzen und unter dem Gedanken “Daten/Genehmigen/Bauen” einen
“Bürgerservice in einem Kundenbüro
Bauen” zu realisieren.
Durch
Bildung des Eigenbetriebes “Gebäudewirtschaft Hagen - GWH”
verbleiben Restaufgaben beim Hochbauamt, 65. Dabei wird das Hochbauamt
als Dienstleister mit der Aufgabe “Planung/Entwurf und/oder Ausführung
von Hochbaumaßnahmen” für die GWH organisiert. Die Leistungsbeziehungen
zwischen der GWH und dem Hochbauamt sollen in einem Kontrakt festgeschrieben
werden.
Es ist
beabsichtigt, verbleibende Aufgaben, wenn die personalwirtschaftlichen Voraussetzungen
vorliegen, dem Bereich “Planen und Bauen” zuzuführen.
Die Ämter Straßen-
und Brückenbauamt, 66 und Grünflächenamt,
67 werden zunächst fiktiv zusammengefaßt und dann in Bereiche “Planen
und Bauen” einerseits und “Unterhaltung/Bauhöfe”
andererseits neu organisiert.
“Planen
und Bauen” (Anlage 4) soll die Leistungen nach HOAI beinhalten und in
der Form eines Ingenieur-Dienstleisters geführt werden, wobei die Funktion
“Ausführung von Projekten” im Vordergrund steht, die auf der Ebene
der Stadtentwicklung eingebracht, politisch beschlossen und mit
Haushaltsmitteln versehen sind. Wahrgenommen werden die Aufgaben aus den
bisherigen Abteilungen/Sachgruppen von 66 und 67 für Planung/Entwurf/Neubau für
öffentliche Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen.
Daraus
ergeben sich dann auch die Zuordnung der Aufgaben “Sondernutzung/Satzungen/Straßenrecht”
sowie der zu übernehmende Bereich “Erschließungsbeiträge/-verträge”
in Gesamtheit von 60.
Nach
personalwirtschaftlicher Konsolidierung im Hochbauamt (s. oben) kann dieser
Teil in den Bereich “Planen und Bauen für Straße, Grün und Hochbau”
integriert werden.
Der
Aufgabenbereich “Zuschußwesen/Förderung” wird aufgrund der
eigenständig abgewickelten Maßnahmen nach dem GVFG ebenfalls hier angesiedelt.
Somit liegt
die Schaffung bzw. grundlegende erstmalige Herrichtung des öffentlichen Raumes
in einer Hand.
“Unterhaltung/Bauhöfe”
(Anlage 5) soll eigenständiger Dienstleister für Straßen- und Grünflächenunterhaltungsarbeiten
und durch Zuordnung behördlicher Aufgaben zum straßenrechtlichen Verwalter (Straßenbaulastträger/Träger
der Verkehrssicherungspflicht) des öffentlichen Raumes für die Stadt Hagen werden.
Damit wird
der von der Fa. real-plan im Rahmen der externen Organisationsuntersuchung beim
Straßen- und Brückenbauamt entwickelte Gedanke eines zentral verwalteten
Bauhofes im Straßen- und Brückenbau aufgegriffen und in Form eines gemeinsamen
“Bauhofes für Straßen und Grün/Friedhöfe” realisiert.
Hier werden
nach erfolgter Zusammenlegung im Echtbetrieb durch Abgleich vorhandener
betriebswirtschaftlicher Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung Erkenntnisse
darüber zu erlangen sein, wie eine zukünftige Organisationsform des zentralen
Betriebshofes aussehen kann. Ziel sollte es sein, aus der derzeitigen vertikalen
Gliederung (manuelle Bereiche gestaffelt nach Straßenunterhaltung – Grünunterhaltung
– Friedhöfe) eine horizontale Teambildung mit den Gewerken Straße –
Grün – Friedhöfe manuell aus einer Hand zu bewerkstelligen. Dabei werden
Konsolidierungsbeiträge erwartet.
Zur
Erreichung dieser weitreichenden Veränderungen wird eine Sachgruppe “Personalmanagement,
Betriebswirtschaft und Organisation” geschaffen, die sich – unberührt
durch den laufenden Betrieb – um eine entsprechende Reorganisation kümmern
kann. Diese Sachgruppe ist, wie auch der gesamte betriebliche Bereich, direkt
dem Amtsleiter unterstellt, so daß es zu keiner Interessenkollision zwischen
Organisation und Betrieb kommen wird.
Dieser
Vorschlag zur Neustrukturierung der städt. Bauhöfe korrespondiert mit einer
1998 durchgeführten Untersuchung.
Seinerzeit
wurden 3 Betriebsmodelle
o zentraler Bauhof als Dienstleister an einem
zentralen Standort
o zentraler Bauhof als Dienstleister mit
dezentralen Stützpunkten
o Konzentration auf das Kerngeschäft –
Bereinigung der Fachlichkeiten
untersucht.
Dabei
wurden in einer Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen zwischen den beiden
erstgenannten Modellen kaum Unterschiede festgestellt.
Insofern
ist die heutige Favoritisierung eines Zentralen Bauhofes nicht abhängig von der
Frage der Organisation des Stützpunktes (zentral oder dezentral).
Weitere
Aussagen zu den letztgenannten Bereichen ergeben sich auch aus der Vorlage “Externes Gutachten zur
Organisationsuntersuchung im Straßen- und Brückenbauamt der Stadt Hagen”.
In
den technischen Ämtern des Vorstandsbereiches für Stadtentwicklung und Bauen
haben sich im Rahmen der Dezentralen Ressourcenverantwortung, je nach Bedürfnissen des Amtes,
unterschiedlich ausgeprägte Bereiche herausgebildet, die Aufgaben aus den
Bereichen Organisation, Personal, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Controlling
wahrnehmen. Anläßlich der Einführung des “Neuen Kommunalen Finanzmanagements” wird die
zukünftige Organisation der bereits wahrgenommenen und zukünftig anfallenden
Aufgaben aufgegriffen.
Die
Frage der dezentralen Steuerung ist noch zu diskutieren.
Beteiligung des Personalrates
Der
Personalrat ist im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit informiert,
erhält nach den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes die Gelegenheit
zur Stellungnahme zu dieser Vorlage für das letztentscheidende Gremium und wird
im weiteren Verlauf der Realisierung nach den einschlägigen Bestimmungen weiter
beteiligt.
Information der Mitarbeiter
Außerdem
ist vorgesehen, im April 2004 durch einen Mitarbeiterbrief und Dienstbesprechungen
die Mitarbeiter ausführlich zu informieren
Konsolidierungspotentiale
Im Rahmen
der hierachischen Abflachung, Zusammenlegung von Ämtern und weiteren
organisatorischen Maßnahmen (s. oben) lassen sich die Konsolidierungspotentiale
nach heutigem Stand im Vorstandsbereich Stadtplanung und Bauen wie folgt
im Konsolidierungszeitrahmen beziffern:
Abbau von
Führungsstellen, Konsolidierungsmaßnahmen
derzeit 7 Stellen 401.300 € VB 5-M01 Ziel: 700.000 €
(erreichbar durch Fortfall
66-M05 Ziel: 131.000
€
unbesetzter Stellen,
66-M06 Ziel: 450.000
€
Anbringung
von kw-Vermerken
und/oder
Umsetzungen,
natürliche
Fluktuation)
Abbau von
anderen Stellen,
derzeit 8 Stellen 335.900 € VB 5-M01 (s. auch oben)
(wie vor)
Abbau von
Stellen im
manuellen
Bereich,
derzeit 10
Stellen 362.000
€ VB 5-M02 Ziel:
750.000 €
(sozialverträglich,
wie vor)
zus.
1.099.200 € zus.
2.031.000 €
Die weiteren
Einsparpotentiale werden sich erschließen.
