Beschlussvorlage - 0207/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr.7/98 ( 496) -Reichsbahnstraße/Revelstraße-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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27.04.2004
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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29.04.2004
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt
die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 7/98 (496)
Reichsbahnstraße/Revelstraße-.
Die Satzung über die
Verlängerung der Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als
Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Sachverhalt
Der Rat der Stadt hat in
seiner Sitzung am 6.6.2002 die Satzung über die Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 7/98 (496)
Reichsbahnstraße/Revelstraße- beschlossen.
Dieser Beschluß wurde am
21.6.2002 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.
Nach § 4 der Satzung tritt
die Veränderungssperre am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Nach § 17 Abs.
1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.
Begründung zum
Bebauungsplanverfahren:
Das Bebauungsplanverfahren
7/98 (496) Reichsbahnstraße/Revelstraße-
soll zur Regelung der städtebaulichen Ordnung und zur Sicherung der
gewerblichen Bauflächen in diesem Bereich dienen.
Die Bürgeranhörung nach § 3
Abs. 1 BauGB wurde am 24.7.2003 durchgeführt.
Die Offenlage nach § 3 Abs. 2
BauGB wurde in der Zeit vom 12.1.-13.2.2004 durchgeführt.
Die Ergebnisse der Offenlage
und auch die Altlastenproblematik in einem Teilbereich des Planes werden z.Z.
noch bearbeitet.
Die Geltungsdauer der
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes
Nr. 7/98 (496)
Reichsbahnstraße/Revelstraße ist somit um ein Jahr zu verlängern.
