Beschlussvorlage - 0207/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 7/98 (496) –Reichsbahnstraße/Revelstraße-.

 

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 6.6.2002 die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 7/98 (496) –Reichsbahnstraße/Revelstraße- beschlossen.

Dieser Beschluß wurde am 21.6.2002 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

Nach § 4 der Satzung tritt die Veränderungssperre am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Nach § 17 Abs. 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.

 

Begründung zum Bebauungsplanverfahren:

Das Bebauungsplanverfahren 7/98 (496) –Reichsbahnstraße/Revelstraße-  soll zur Regelung der städtebaulichen Ordnung und zur Sicherung der gewerblichen Bauflächen in diesem Bereich dienen.

Die Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 24.7.2003 durchgeführt.

Die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 12.1.-13.2.2004 durchgeführt.

 

Die Ergebnisse der Offenlage und auch die “Altlastenproblematik” in einem Teilbereich des Planes werden z.Z. noch bearbeitet.

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 7/98 (496)         Reichsbahnstraße/Revelstraße ist somit um ein Jahr zu verlängern.

 

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Beschlüsse

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27.04.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

29.04.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen