Beschlussvorlage - 0707/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2017 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis 31.12.2019.

Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Bildschirm-

arbeitsplatzmöbeln und Schränken für die Stadtverwaltung Hagen, den Hagener Betrieb für Informationstechnologie und das Jobcenter.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der HFA-Sitzung umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt.

 

 

Begründung

 

Im Rahmen von Ersatzbeschaffungen bzw. bei der zusätzlichen Ausstattung von PC-Arbeitsplätzen werden in der Verwaltung bildschirmgerechte Büromöbel und Schränke benötigt.

 

Für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2017 sind nach vorsichtigen Schätzungen für diese Leistungen Kosten in Höhe von ca. 38.000 € incl. MwSt. jährlich zu erwarten. Der Auftrag kann um 20% über- oder unterschritten werden. Da die Vergabe mit einer Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt vier Jahre vorgesehen ist, ist der Bedarf öffentlich auszuschreiben. Die Option der Verlängerung wurde gewählt, um den hohen Verwaltungsaufwand so niedrig wie möglich zu halten und einen günstigen Rabattsatz zu erzielen. Eine Verlängerung kann nicht erfolgen, wenn die Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Auftragnehmers nicht mehr gegeben ist bzw. wenn entsprechende finanzielle Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

Als Grundlage für die Wertung wurden die Artikel gewählt, die am häufigsten bestellt werden. Es handelt sich hierbei um Tische, Verkettungen, Besprechungsansätze, Container und Schränke in diversen Größen. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die Kriterien „Preis“, „Qualität/ Verarbeitung“ und „Service für Reparaturen“.

 

Die Kosten in Höhe von ca. 38.000 € entfallen mit ca. 23.000 € auf die Stadtverwaltung Hagen, mit ca. 1.000 € auf den Hagener Betrieb für Informationstechnologie und mit ca. 14.000 € auf das Jobcenter. Bei der Beschaffung der Ausstattung für den HABIT entstehen für den städt. Haushalt keine finanziellen Auswirkungen. Die   Auszahlungen  sind im Wirtschaftsplan des HABIT eingeplant. Die Stadt Hagen übernimmt lediglich das Ausschreibungsverfahren für den HABIT.

Der Aufwand für die Beschaffung der Ausstattungsgegenstände für das Jobcenter wird  in voller Höhe refinanziert. Die Ausstattung verbleibt im Eigentum des Jobcenters.

 

 

Entsprechend den vorgenannten Erläuterungen bittet die Verwaltung um den Beschluss zur Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

X

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

Teilplan:

1124

Bezeichnung:

Zentrale Beschaffungsstelle, Poststelle .

Produkt:

1.11.24.02.13

Bezeichnung:

Vergabe, Beschaffung Ausgl.

 

 

Kostenart

       2016

         2017

       2018

         2019

 

Ertrag (-)

448300

14.000 €

14.000

14.000

14.000

Aufwand (+)

527900

14.000

14.000

14.000

14.000

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

Teilplan:

1124

Bezeichnung:

Zentrale Beschaffungsstelle, Poststelle

Finanzstelle:

5.800015

5.800016

Bezeichnung:

Büromöbel, Büromaschinen IPM                  Büromöbel, Büromaschinen GVG

 

 

Finanzpos.

Gesamt

   2016

 

       2017

       2018

      2019

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

783100

783200

36.000€

56.000€

9.000 €

14.000 €

9.000 €

14.000 €

9.000 €

14.000 €

9.000 €

14.000 €

Eigenanteil

 

92.000€

23.000 €

23.000 €

23.000 €

23.0000 €

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die jährlichen Ausgaben in Höhe von 23.000,00 € für die Anschaffung von Bildschirmarbeitsplatzmöbeln und Schränken sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Davon entfallen 14.000,00 € für die Anschaffung von Vermögensgegenständen im Wert von 60,00 € bis 410,00 € Netto (GVG) und 9.000,00 € für die Anschaffung von einzelnen Vermögensgegenständen über 410,00 € Netto.

Die geringwertigen Vermögensgegenstände (GVG) sind über ein Jahr, die einzelnen Vermögensgegenstände über 15 Jahre abzuschreiben.

Somit beträgt der Abschreibungsaufwand in 2016 14.600,00 € (GVG: 14.000,00 € + einzelne Vermögensgegenstände:9.000/15 Jahre=600,00 €).

Da sich der Abschreibungsaufwand in den Folgejahren fortschreibt, ergibt sich für 2017 ein Abschreibungsaufwand von 15.200,00 € (14.000,00 GVG + 600,00 Afa 2016 + 600,00 Afa 2017).

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

1.035

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

14.600

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

15.635 €

 

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

gez. Christoph Gerbersmann, Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

 

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10.09.2015 - Haupt- und Finanzausschuss