Beschlussvorlage - 0800/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlagerung des Stadtmuseums zum Museumsplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Ralf Blank
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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17.09.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.09.2015
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Beschlussvorschlag
1) Der Auszug des Stadtmuseums aus den bisherigen Räumen in der „Wippermann-Passage“ in Eilpe soll bis zum 29.2.2016 umgesetzt werden. Das Stadtmuseum wird ab dem 15.10.2015 bis zu seiner Wiedereröffnung geschlossen.
2) Temporäre Wechselausstellungen sollen ab 2016 im Souterrain des Osthaus Museums im Rahmen der vorhandenen Mittel durchgeführt werden.
3) Die Neueinrichtung der Dauerausstellung des Stadtmuseums soll möglichst bis 2017 im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Museumsplatz 3 erfolgen.
4) Eine Umsetzung der Einrichtung der Dauerausstellung am Standort Museumsplatz 3 erfolgt nur, wenn entsprechende Haushalts- und Fördermittel für die Neueinrichtung und der notwendigen baulichen Veränderungen am neuen Standort genehmigt werden. Vor Beginn der Maßnahme sollen entsprechende Anträge auf Fördermittel beim LWL gestellt werden. Gleichzeitig soll die Genehmigung auf förderunschädlichen, vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt werden.
5) Der Antrag auf Planungsfördermittel soll nach Beschluss des Rates der Stadt Hagen von der Fachverwaltung gestellt werden.
6) Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob weitere Fördermittel für die Baumaßnahme beantragt werden können.
7) Die Änderung der Entgeltordnung für das Stadtmuseum soll bis zur Wiedereröffnung zur Beschlusslage für die politischen Gremien vorbereitet werden.
8) Der KWA ist laufend über den Fortschritt der Maßnahmen zu unterrichten.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das Stadtmuseum in der „Wippermann-Passage“ im Stadtteil Eilpe wird zum 15. Oktober 2015 geschlossen. Die ursprünglich angedachte Konzeption des GPA, das Stadtmuseum komplett in das Souterrain des Osthaus Museums zu verlagern, ist aus Denkmalschutzgründen nicht umsetzbar. Auch das LWL-Museumsamt hätte eine entsprechende Konzeption wegen der Raumsituation im Souterrain ausdrücklich nicht mitgetragen. Nachdem im Frühjahr 2015 durch Personalreduzierung im Fachbereich Kultur Büroräume freigezogen werden konnten, ergab sich eine neue Lösungsmöglichkeit zur Standortverlagerung. Wechselausstellungen werden ab 2016 im Einklang mit dem „Jungen Museum“ im Souterrain des Osthaus Museums durchgeführt. Die Dauerausstellung soll 2017 im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Museumsplatz 3 wiedereröffnet werden. Die Fachverwaltung geht davon aus, dass das beschlossene Konsolidierungsziel erreicht wird, obwohl für den Standort Museumsplatz 3 zusätzliches Aufsichtspersonal benötigt wird. Die Kompensation dieser Kosten soll durch ein Eintrittsentgelt für die Dauerausstellung erreicht werden. Eine Erweiterung der Öffnungszeiten wie am derzeitigen Standort ist nicht vorgesehen. Das Stadtarchiv verbleibt aus Kosten- und Sachgründen an seinem Standort. Der bestehende Mietvertrag wird entsprechend zum 1.3.2016 angepasst. Insoweit wird auf den nichtöffentlichen Teil, auch wegen der finanziellen Auswirkungen, hingewiesen.
Begründung
Konsolidierungsbeitrag
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) hatte in ihrem Produktbereichsvergleich „Kultur und Wissenschaft“ dargestellt, dass die Museen der Stadt Hagen den mit deutlichem Abstand höchsten Aufwand der Vergleichskommunen verursachen und sah aufgrund dieser Darstellung dringenden Handlungsbedarf. Die GPA hat daher eine Verlagerung der Dauerausstellung des Stadtmuseums in das Kunstquartier vorgeschlagen.
Die Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahme sieht eine geplante strukturelle Einsparung von jährlich 259.700 € ab 2016 vor. Der Rat der Stadt Hagen ist der GPA gefolgt und hat eine entsprechende Maßnahme im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes beschlossen (Maßnahme 12_47.002 „Standortverlagerung Historisches Centrum Hagen“).
Die Verwaltung hat errechnet, dass auf Basis der GWH-Kosten mit der Abmietung der Museumsflächen (Ausstellungs- und Verkehrsflächen im 1. OG, Büroräume im 1. u. 2. OG sowie vom Museumsdepot im 3. OG) der strukturelle Konsolidierungsbeitrag erzielt werden kann.
Diese Berechnung erfolgte unter der Prämisse, dass das Stadtarchiv am Standort „Wippermann-Passage“ verbleibt und sich die Miet-, Betriebs- und Servicekosten proportional zur Fläche entwickeln.
Um die Konsolidierungsmaßnahme zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, wurden von der Verwaltung in den vergangen Monaten intensive Verhandlungen mit dem LWL und den Vermietern der bisherigen Räumlichkeiten geführt. Des Weiteren wurden von der Fachverwaltung umfangreiche Überlegungen, Planungen und vorbereitende Maßnahmen vorgenommen, um die Auswirkungen der Konsolidierungsmaßnahme sowie die Verlagerung und Neueinrichtung des Stadtmuseums am Museumsplatz umzusetzen.
Verhandlungsergebnisse
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Die bauseitige Einrichtung in der „Wippermann-Passage“ wurde mit dem Verwendungsnachweis vom 09.11.1998 durch das Westfälische Museumsamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) mit 980.000 DM (500.426,38 €) gefördert. Diese Zuwendung wurde unter der Voraussetzung bewilligt, dass die mit diesen Mitteln geförderte Maßnahme mindestens 25 Jahre bereitgehalten und genutzt wird.
Bei Fortfall der Zweckbindung vor dem 09.11.2023 behielt sich der LWL ursprünglich die Rückforderung der gesamten Zuwendung einschließlich einer entsprechenden Verzinsung seit Förderbeginn vor. Nach intensiven Verhandlungen mit dem LWL sowohl in Hagen, als auch in Münster würde sich unter der Prämisse, dass die Aufgabe des Museumsbetriebs am derzeitigen Standort „Wippermann-Passage“ mit Ablauf des 31.12.2015 erfolgt, der Rückforderungsbetrag für die erhaltene Bauförderung auf 163.613,40 € entsprechend der Restlaufzeit der Förderung belaufen. Auf die Rückforderung von Zinsen würde von Seiten des LWL gänzlich verzichtet. (Anlage 1)
Für Einrichtungsmaßnahmen ist vom LWL eine Zuwendung von rd. 218.000 € gewährt worden. Die Zweckbindung läuft noch bis zum 22.12.2016. Eine Rückforderung in Höhe von 21.765 € ist möglich. Bei Verwendung von Vitrinen, Beleuchtungsmitteln usw. aus der alten Dauerausstellung am neuen Standort Museumsplatz 3 kann sich dieser Betrag nach Bestätigung des LWL-Museumsamtes verringern bzw. wegfallen.
Das LWL-Museumsamt wird die Neugestaltung und Einrichtung des Stadtmuseums am Museumsplatz inhaltlich und fachlich begleiten. Der LWL hat die nunmehrige angedachte Neuausrichtung des Stadtmuseums ausdrücklich begrüßt und eine erneuter Förderung entsprechend der Förderrichtlinien in Aussicht gestellt.
Logistische Umsetzung der Maßnahme
Der Auszug des Stadtmuseums mit der Daueraustellung und seinem Depot aus der „Wippermann-Passage“ soll bis zum 15. Dezember 2015 abgeschlossen sein. Er vollzieht sich in mehreren Etappen:
1) Das Stadtmuseum schließt mit dem Ende der zurzeit laufenden Wechselausstellung zum 15. Oktober 2015.
2) Anschließender Beginn des Auszugs der Dauerausstellung und des Depots in enger Zusammenarbeit mit der GWH.
3) Die Exponate und Ausstellungsmittel des Stadtmuseums werden im Zentraldepot zwischengelagert.
4) Bis zum 29. Februar 2016 werden die Räumlichkeiten für die Vermieter vertragsgemäß hergerichtet.
5) 2016 werden die im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Museumsplatz 3 liegenden Büros in die 1. und 2. Etage des Gebäudes verlagert.
6) 2016-2017 erfolgen die Vorbereitung, Planung und Umsetzung der Neueinrichtung des Stadtmuseums im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Museumsplatz 3.
7) Eine Umsetzung der Einrichtung der Dauerausstellung am Standort Museumsplatz 3 erfolgt nur, wenn entsprechende Haushalts- und Fördermittel für die Neueinrichtung und für die notwendigen baulichen Veränderungen am neuen Standort genehmigt werden. Vor Beginn der Maßnahme werden entsprechende Anträge auf Fördermittel beim LWL gestellt. Gleichzeitig wird die Genehmigung auf förderunschädlichen, vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.
8) Ein Antrag auf Planungsfördermittel wird nach Beschluss des Rates der Stadt Hagen von der Fachverwaltung gestellt.
9) Die Verwaltung wird prüfen, ob weitere Fördermittel für die Baumaßnahme beantragt werden können.
10) Die Änderung der Entgeltordnung für das Stadtmuseum wird bis zur Wiedereröffnung zur Beschlusslage für die politischen Gremien vorbereitet.
Mit den ersten Planungen, Vorbereitungen und ohnehin notwendigen Aufräumarbeiten wurde bereits begonnen.
Das neue Stadtmuseum am Museumsplatz
Der Vorschlag der GPA, das Stadtmuseum in das Souterrain des Osthaus Museums zu verlegen, ist aus Denkmalschutzgründen wegen der besonderen kulturhistorischen Art nicht umsetzbar. Auch das LWL-Museumsamt hat eine dementsprechende Konzeption wegen der Räumlichkeiten als sehr problematisch beurteilt. Demgegenüber sind im Souterrain durchaus temporäre Wechselausstellungen mit einer angepassten Ausstattung möglich.
Nachdem im Frühjahr 2015 durch Personalreduzierung im Fachbereich Kultur Büroräume freigezogen werden konnten, ergab sich eine neue Lösungsmöglichkeit zur Standortverlagerung. Die Dauerausstellung des Stadtmuseums Hagen soll deshalb im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Museumsplatz 3 neu eingerichtet werden.
Im Erdgeschoss dieses Gebäudes können die bei der Verlagerung des Stadtmuseums entstehenden räumlichen und inhaltlichen Verluste angemessen aufgefangen werden. Damit ist es möglich, eine würdige und im Vergleich selbst zu kleineren Nachbarstädten auch halbwegs angemessene Präsentation der reichen und vielfältigen Stadtgeschichte anzubieten. Auf eine zu erwartende Belebung des derzeitigen Kunstquartiers sowie auf die positive Ausstrahlung des innerstädtischen Museumsstandorts wurde bereits in den vorausgegangenen Sitzungen ausführlich hingewiesen. Ein schlüssiges Konzept und eine angesichts des hohen Standards der beiden Kunstmuseen auch für das Historische Museum angemessene Einrichtung ist auch eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das LWL-Museumsamt eine Mitwirkung an der Konzeption und Neueinrichtung sowie eine Unterstützung aller städtischen Museen in Hagen nicht einstellt.
In der Wippermann-Passage in Eilpe erwies sich der etwas abgelegene Standort zunehmend als großer Nachteil. Hinzu kamen umfangreiche Sparmaßnahmen, die das Stadtmuseum bereits kurz nach der Eröffnung erzielen konnte, einschließlich der Verringerung von Öffnungszeiten. Sie führten schließlich zu Besucherverlusten, die aufgrund der öffentlichen Verlagerungs- und Schließungsdiskussion ab 2012 verstärkt wurden.
Mit dem Kunstquartier wurde ab 2007 in der Innenstadt zudem eine museale Infrastruktur geschaffen, die alle drei Museen in diesem institutionell dann geschlossenen Ensemble gleichermaßen befruchten und fördern wird.
Die innovative Konzeption und Einrichtung der Dauerausstellung im Stadtmuseum am Standort in Eilpe war anerkannt und ist bis heute auch Vorbild für andere Museen. Die Neueinrichtung des Stadtmuseums im Erdgeschoss des Gebäudes Museumsplatz 3 soll sich an diese Konzeption anlehnen. Darüber hinaus sollen aus Kostengründen möglichst viele der damals angeschafften Einrichtungsgegenstände und das technisches Zubehör wieder verwendet werden. Das betrifft beispielsweise einen Großteil der Vitrinen und das hochwertige Beleuchtungssystem. (Anlage 3, Konzeptionelle Überlegungen)
Grobkostenkalkulation für die Neueinrichtung der Dauerausstellung
Das LWL- Museumsamt kalkuliert die Einrichtung eines Museums mit einem Berechnungsfaktor von 1.000 € / Quadratmeter. Daraus ergibt sich für die 400 qm große Nutzfläche für die gesamte Neueinrichtung der Dauerausstellung ein investiver Finanzbedarf von bis zu 400.000 Euro.
Hinzu kommen bauliche Maßnahmen, um das Gebäude für eine Präsentation der Dauerausstellung zu ertüchtigen und infrastrukturellen Maßnahmen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im bisherigen Verwaltungsgebäude. Konkretisiert werden können diese Kosten erst, wenn ein Ausstellungsgestalter die Vorarbeiten zur Planung und damit auch die Kostenkalkulation der notwendigen Maßnahmen durchgeführt hat.
Die Planungskosten für den Ausstellungsgestalter belaufen sich auf 9.500 Euro.
Die Ertüchtigung des Zentraldepots des Stadtmuseums mit Regalen für die sachgerechte Lagerung der Exponate beläuft sich auf ca. 64.000 Euro.
Die konkreten Kosten für den Auszug des Stadtmuseums und des Depots durch einen Umzugsunternehmer können erst nach einer öffentlichen Ausschreibung genannt werden.
Planungskosten, Regal- und Umzugskosten stellt der Kämmerer aus laufenden Haushaltsmitteln zur Realisierung der strukturellen Konsolidierungsmaßnahme für 2015 zur Verfügung.
Sowohl die Neueinrichtung der Dauerausstellung, als auch die baulichen Maßnahmen für das Museum sind nach den Förderrichtlinien des LWL förderungswürdig. (Anlage 2). Erst ab 2018 ist nach Beantragung und Genehmigung eine Förderung durch den LWL möglich, da nach Auskunft des LWL-Museumsamts bis dahin alle Fördermittel bereits verplant sind. Der LWL hat die generelle Förderfähigkeit für die Museumsneugestaltung ausdrücklich in Aussicht gestellt. Die Verwaltung wird nach Vorliegen des politischen Beschlusses für den neuen Standort Museumsplatz 3 die entsprechenden Förderanträge stellen. Um zeitnah mit den Vorbereitungen und einer Umsetzung der Neueinrichtung beginnen zu können, soll eine Genehmigung zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erwirkt werden.
Um das Konsolidierungsziel erreichen zu können soll nach der Neueröffnung des Stadtmuseums am Standort Museumsplatz ein sozialverträglicher Eintritt erhoben werden. Die Änderung der Entgeltordnung werden 2016 den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Zeitplan
Eine positive politische Entscheidung vorausgesetzt, ergibt sich für die Etablierung des Stadtmuseums im Gebäude Museumplatz 3 folgende vorläufige Zeitplanung:
Maßnahme | Beteiligung | Beginn | Fertigstellung |
Grobkonzeption | Ausstellungsgestalter, 49 | schnellstmöglich | Ende 2015 |
Wechselausstellungen | 49 | ab 2016 |
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Konstitution der Arbeitsgruppe Stadtmuseum | KWA, Ausstellungsgestalter, 49, GWH, 60, LWL u.a. | Januar 2016 |
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Raumkonzept | Ausstellungsgestalter |
| Januar 2016 |
Umzug Büros EG Museumsplatz 3 | 49, GWH, 11, GPR | Frühjahr 2016 |
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Feinkonzeption | Ausstellungsgestalter, 49, Arbeitsgruppe |
| Sommer 2016 |
Baumaßnahme | 49, 60, 20, GWH | Anfang 2017 | Sommer 2017 |
Einrichtung | Ausstellungsgestalter, 49, 20, 25 | Frühjahr 2017 | Herbst 2017 |
Eröffnung | Alle Beteiligten |
| November 2017 |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen zur Verlagerung und Neueinrichtung des Stadtmuseums am Museumsplatz wurden benannt. Es handelt sich erstmal um geschätzte Kosten, die hilfsweise auf Richt-, Erfahrungs- und Annäherungswerten basieren. Nach Vorliegen der konkreten Kostenkalkulationen werden die Einplanungen im Haushalt sach- und fachgerecht vorgenommen.
gez. Erik O. Schulz | gez. Thomas Huyeng |
Oberbürgermeister | Beigeordneter
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Bei finanziellen Auswirkungen: | gez. Christoph Gerbersmann |
| Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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17.09.2015 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1) Der Auszug des Stadtmuseums aus den bisherigen Räumen in der „Wippermann-Passage“ in Eilpe soll bis zum 29.2.2016 umgesetzt werden. Das Stadtmuseum wird ab dem 15.10.2015 bis zu seiner Wiedereröffnung geschlossen.
2) Temporäre Wechselausstellungen sollen ab 2016 im Souterrain des Osthaus Museums im Rahmen der vorhandenen Mittel durchgeführt werden.
3) Die Neueinrichtung der Dauerausstellung des Stadtmuseums soll möglichst bis 2017 im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Museumsplatz 3 erfolgen.
4) Eine Umsetzung der Einrichtung der Dauerausstellung am Standort Museumsplatz 3 erfolgt nur, wenn entsprechende Haushalts- und Fördermittel für die Neueinrichtung und der notwendigen baulichen Veränderungen am neuen Standort genehmigt werden. Vor Beginn der Maßnahme sollen entsprechende Anträge auf Fördermittel beim LWL gestellt werden. Gleichzeitig soll die Genehmigung auf förderunschädlichen, vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt werden.
5) Der Antrag auf Planungsfördermittel soll nach Beschluss des Rates der Stadt Hagen von der Fachverwaltung gestellt werden.
6) Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob weitere Fördermittel für die Baumaßnahme beantragt werden können.
7) Die Änderung der Entgeltordnung für das Stadtmuseum soll bis zur Wiedereröffnung zur Beschlusslage für die politischen Gremien vorbereitet werden.
8) Der KWA ist laufend über den Fortschritt der Maßnahmen zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 | - | - |
CDU | 5 | - | - |
Bündnis 90/ Die Grünen | - | - | 2 |
Hagen Aktiv | 1 | - | - |
Die Linke | - | 1 | - |
AfD | 1 | - | - |
FDP | 1 | - | - |
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X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
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Dafür: | 13 | ||
Dagegen: | 1 | ||
Enthaltungen: | 2 | ||