Mitteilung - 0787/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsmaßnahmen Denkmalplatz Eilpe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Horst Vosshall
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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02.09.2015
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Sachverhalt
In der Sitzung v. 03.06.2015 diskutierte die BV Eilpe/Dahl die Möglichkeit der Installation eines Spielgerätes für Kleinkinder auf dem Platz am Eilper Denkmal. Dieses Vorhaben war außerdem am 13.08.2015 Thema einer örtlichen Begehung durch die Mitglieder der BV. Dabei ging es auch um eine Ergänzung der Sitzmauer am Pavillon durch eine Sitzauflage. Beide Vorhaben zur Ergänzung des Denkmalplatzes sollten sowohl aus gestalterischer Sicht als auch hinsichtlich der Kosten seitens der Fachverwaltung geprüft werden. Die Ergebnisse werden nachfolgend beschrieben.
1. Spielgerät
Die Möglichkeit zur Aufstellung eines Spielgerätes zwischen Pavillon und Denkmal ist in erster Linie eine Standortfrage. In diesem Zusammenhang wurden bereits in der Sitzung der BV Eilpe/Dahl am 03.06.2015 die Vorbehalte der Verwaltung deutlich gemacht. Ein Spielgerät auf dem richtigerweise zurückhaltend aber funktionell gestalteten und ausgestatteten Platz am Eilper Denkmal birgt die Gefahr in sich, auf der sehr übersichtlichen Fläche als störender Fremdkörper zu wirken. Zudem wird eine direkte Nähe zum Denkmal aus Sicht des Denkmalschutzes kritisch gesehen. Ein Standort der deshalb etwas dichter am Pavillon liegen würde, ist nur unter Berücksichtigung einer ausreichend bemessenen Zuwegung, insbesondere zum Lagerraum zum Zweck der Anlieferung, möglich. Dadurch ergibt sich praktisch zwangsläufig ein Platz etwa in der Mitte zwischen Denkmal und Pavillon und ohne erkennbaren Bezug zu vorhandenen Gestaltungselementen. Ein Alternativstandort in unmittelbarer Nähe der Sitzmauer unter dem Vordach, ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsabstände mit der bereits angesprochenen Anlieferung nicht zu vereinbaren. Somit wird durch die Verwaltung der seitens der Bezirksvertretung vorgeschlagene Standort im Zwischenraum der ersten beiden Bäume am Südostrand des Bleichplatzes favorisiert. Hier würde sich das Spielgerät gut einfügen und Sitzmöglichkeiten wären auch vorhanden.
Um den Einbau eines Spielgerätes ohne Fallschutz und damit ohne großen Aufwand in eine befestigte Fläche zu ermöglichen kommt nur ein Spielgerät in Form einer Wippfeder (Wipptier) infrage. Die Kosten für die Lieferung und das Aufstellen eines Wipptiers wurden mit brutto 1.800 € ermittelt. Es müsste sich um eine Neuanschaffung handeln, da ein gebrauchtes Gerät nach Auskunft des WBH nicht verfügbar ist.
Sitzauflage
Aufgrund der radialen Ausführung der vorhandenen Sitzmauer ist eine Sitzauflage nur in Form von Einzelsitzen möglich. Eine durchgehende Auflage wäre fertigungstechnisch sehr aufwändig und somit eine teure Sonderanfertigung. Einzelsitze aus Holz bzw. Kunststoff aus serienmäßiger Fertigung sind der Fachverwaltung nicht bekannt. Allerdings gibt es vom Hersteller der in Hagen in der Regel verwendeten Stahlbänke, wie sie auch am Eilper Denkmal bereits stehen, solche Einzelsitze serienmäßig in 2 Varianten.
Es handelt sich dabei zum einen um Stahlgitterelemente in einer Größe von 45 x 45 cm mit gebogenem nach unten geführtem Vorderrand. Die Sitzelemente wären somit schmaler bzw. weniger tief als die ca. 60 cm breite Sitzmauer und müssten deshalb einseitig auf den Mauerteilen montiert werden. Es wird vorgeschlagen, 7 Sitze auf der Mauerinnenseite zu montieren. Die Kosten für 7 Sitze lägen einschließlich Montage bei brutto ca. 1.250 €.
Alternativ wären ähnliche Stahlgittersitze in einer Größe von ca. 60 x 67 cm möglich, die über die gesamte Tiefe der Mauer reichen und somit beidseitig nutzbar wären. Im Gegensatz zu den vorher beschriebenen Sitzelementen ist die Vorder- und Hinterkante in diesem Fall einheitlich durch ein Rundrohr mit ca. 25 mm Durchmesser gebildet und nicht nach unten gebogen. Aufgrund der beidseitigen Nutzbarkeit könnte die Anzahl der Auflagen auf 5 reduziert werden. Die Kosten lägen dann ebenfalls bei ca. 1250 €.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
gez. Thomas Grothe |
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(Technischer Beigeordneter) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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