Beschlussvorlage - 0704/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Präventiver Kinderschutz in Hagen - Entwicklung und Sicherung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Tatjana Simon
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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09.09.2015
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.09.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.09.2015
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die weitere Umsetzung des Maßnahmen- und Angebotskonzeptes im Kinderschutz bis 31.12.2018.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die Mittel aus dem Bundesfond „Frühe Hilfen“ zu beantragen und die in der Vorlage dargestellten kommunalen Mittel zur Finanzierung des Hagener Maßnahmen- und Angebotskonzeptes für den Kinderschutz bis 31.12.2018 zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Als am 1.1.2012 das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft trat, kamen auf die Städte neue Aufgaben und Verpflichtungen im Kinderschutz zu. Insbesondere die §§ 1- 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information) verpflichten die Kommune, Frühe Hilfen vorzuhalten und (werdenden) Eltern dieses Unterstützungssystem frühzeitig, multiprofessionell und koordiniert zugänglich zu machen.
Für die Umsetzung der neuen Aufgaben stellte die Bundesregierung Fördermittel für „Frühe Hilfen“ zur Verfügung. Um die Fördermittel zu erhalten, musste die Stadt Hagen ein detailliertes Maßnahmen- und Angebotskonzept mit Finanzierungsplan einreichen. Dieses Konzept wurde am 12.12.2012 vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Hagen beschlossen (siehe Vorlage 1094/2012)
Die Stadt Hagen erhält seit 2012 zur anteiligen Refinanzierung des Maßnahmen- und Angebotskonzeptes im Kinderschutz Bundesmittel für „Frühe Hilfen“, die jedoch am 31.12.2015 auslaufen. Ab 2016 wird die Bundesregierung einen neu eingerichteten Bundesfond „Frühe Hilfe“ bereitstellen, aus dem die Kommunen Mittel beantragen können.
Dem Antrag, der bis zum 15.11.2015 beim Land NRW vorliegen muss, ist ein Ratsbeschluss beizufügen, aus dem deutlich hervorgeht, dass die Kommune auch in den nächsten Jahren das Maßnahmen- und Angebotskonzept für den Kinderschutz weiter umsetzt und finanziert.
Begründung
Als am 01.01.2012 das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft trat, kamen auf die Stadt Hagen neue Aufgaben und Verpflichtungen im Kinderschutz zu.
Neben der Verpflichtung, stadtweite Netzwerkstrukturen unter Einbeziehung der „Frühen Hilfen“ aufzubauen und zu koordinieren, waren u.a. die Angebote im Bereich der Prävention mit besonderem Augenmerk auf die „Frühen Hilfen“ bedarfsgerecht auszubauen.
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hagen erteilte bereits im Vorlauf vor dem BKiSchG im Jahr 2008 den Auftrag, ein mit dem Landesjugendamt konzipiertes Planungskonzept zum „Kinderschutz“ durchzuführen, in dem neben dem Erfassen der bestehenden Angebote und Leistungen im Kontext „Kinderschutz“ auch die Lücken in diesem System herausgefunden werden sollten, um diese möglichst zeitnah schließen zu können.
Als Resultat dieses Planungsprozesses wurde zusammen mit Vertretern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, dem Gesundheitsbereich sowie anderen Vertretern der „Frühen Hilfen“, wie Schwangerenberatungsstellen ein Maßnahmen- und Angebotskonzept für den verbesserten Kinderschutz in Hagen entwickelt.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss in seiner Sitzung am 12.12.2012 (Vorlage 1094/2012) die Umsetzung dieses Maßnahmen- und Angebotskonzeptes, dessen Inhalte, detaillierte Finanzierung und aktueller Umsetzungssachstand dem Ausschuss am 11.3.2015 vorgelegt wurden und die in der Vorlage 0229/2015 ausführlich dargestellt sind.
Dieses Konzept musste für den Erhalt von Bundesmitteln, die die Kommunen anteilig als Refinanzierung für die Umsetzung der neuen Aufgaben aus dem BKiSchG beantragen konnten, bei der ersten Antragstellung mit eingereicht werden.
Der Bund sowie das Land NRW erließen noch weitere Kriterien, die bei der Beantragung und Verausgabung der Mittel zu berücksichtigen waren. Die öffentlichen örtlichen Jugendhilfeträger wurden verpflichtet, zunächst eine Netzwerkarbeit im Kinderschutz sicherzustellen und deren Koordination zu organisieren, bevor die Bundesmittel für „Frühe Hilfen“ wie Familienhebammen und Angebote mit Ehrenamtsstrukturen verwendet werden durften.
Aufgrund des Einsatzes von kommunalen Mitteln im Bereich der Frühen Hilfen wurde vom Jugendhilfeausschuss eine externe Evaluation eingefordert. Diese begann 2014 und endet im November 2016. Sie wird vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) in Frankfurt/M. durchgeführt. Evaluiert werden auch die Auswirkungen der Präventionsmaßnahmen auf die Erziehungshilfen, insbesondere die Auswirkungen auf deren Intensität.
Die Förderung aus den Bundesmitteln „Frühe Hilfen“ läuft am 31.12.2015 aus. Ab 2016 wird die Bundesregierung einen Bundesfond „Frühe Hilfe“ finanzieren, aus dem die Kommunen Mittel für Angebote im Bereich der „Frühen Hilfen“ beantragen können.
In einer Veranstaltung am 16.06.2015 informierte die Landeskoordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ NRW über die folgenden Rahmenbedingungen zum Erhalt der Mittel aus dem neuen Bundesfond „Frühe Hilfen“:
Die Bundesregierung wird zunächst bis Ende 2018 weiter jährlich 51 Millionen Euro für den Bundesfond zur Verfügung stellen.
Der seit 2012 genutzte Verteilerschlüssel für die Mittelvergabe bleibt bestehen, so dass die Kommunen bis mindestens 2018 Fördergelder in der Höhe wie im Jahr 2015 erhalten werden.
Der Bund überprüft alle drei Jahre, erstmalig 2018, ob die Fondmittel in der vorgesehenen Finanzierungshöhe weiter erforderlich sind.
Der Bund schließt mit den Bundesländern eine fortlaufende Verwaltungsvereinbarung, für die kein Laufzeitende festgelegt werden soll.
Das Land NRW plant bis zum Herbst 2015 ein eigenes Landesgesamtkonzept vorzulegen. Näheres zu den Inhalten ist noch nicht bekannt.
Die vom Bund festgelegten Förderbereiche (siehe Vorlage 0229/2015), bleiben bestehen. Die bisherige Festlegung der Reihenfolge der Förderbereiche wird wahrscheinlich jedoch gelockert, so dass innerhalb der Förderbereiche besser auf veränderte Bedarfe eingegangen werden kann.
Ausdrücklich von der Förderung ausgeschlossen sind weiterhin Angebote im Bereich der Hilfen zur Erziehung oder der Beratung, Betreuung sowie Diagnostik von Kinderschutzfällen.
Die Kommunen, die die Mittel aus dem Bundesfond erhalten wollen, müssen jährlich bis zum 15. November einen formellen Antrag bei der jeweiligen Landeskoordinierungsstelle einreichen.
Dem ersten Antrag, der bis zum 15.11.2015 der Landeskoordinierungsstelle NRW vorliegen muss, ist ein Ratsbeschluss der antragstellenden Kommune beizufügen, aus dem deutlich hervorgeht, dass die Kommune für die nächsten Jahre das gesamte Maßnahmen- und Angebotskonzept für den Kinderschutz weiter umsetzt.
Für die Stadt Hagen bedeutet die Fördermöglichkeit durch den neuen Bundesfond „Frühe Hilfen“, dass sie mindestens bis 31.12.2018 Bundesmittel in Höhe von 140.842€ jährlich für die weitere Umsetzung des Hagener Maßnahmen- und Angebotskonzeptes im Kinderschutz erhalten kann. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Rat der Stadt Hagen beschließt, in den nächsten Jahren das gesamte Maßnahmen- und Angebotskonzept weiter umzusetzen und zu finanzieren. Die Weiterführung und Finanzierung des Konzeptes ist jedoch mindestens für den Zeitraum zu beschließen, in dem die Stadt Hagen Fördermittel aus dem Bundesfond „Frühe Hilfen“ erhält. Laut Landeskoordinierungsstelle für „Frühe Hilfen“ NRW, wird dies bis mindestens 31.12.2018 erfolgen.
Im Herbst 2018 wird der Bund prüfen, ob bzw. in welcher Höhe die Kommunen Mittel für weitere drei Jahre aus dem Bundesfond beantragen können. Sollte sich die Stadt Hagen entscheiden, Mittel aus dem Bundesfond zu beantragen und das Maßnahmen- und Angebotskonzept im Kinderschutz weiter umzusetzen, ist bis zum 15.11.2018 beim Land NRW ein Antrag zum Erhalt der Mittel einzureichen. Diesem Antrag muss dann ein Ratsbeschluss beigefügt sein, aus dem deutlich hervorgeht, dass die Stadt Hagen auch in den nächsten drei Jahren (2019 – 2021) das Maßnahmen- und Angebotskonzept für den Kinderschutz weiter umsetzt und finanziert.
Finanzierung
Da eine ausführliche Beschreibung der Gesamtfinanzierung sowie die Finanzierung einzelner Angebote und Maßnahmen dem Jugendhilfeausschuss bereits am 11.3.2015 vorgelegt und in der Vorlage 0229/2015 erläutert wurde, wird die Gesamtfinanzierung deshalb wie folgt nur in kurzer Form dargestellt.
Gesamtfinanzierungsrahmen 2013 – 2018
| 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
Bundesmittel Bundesfond | 127.811 € | 140.842 € | 140.842 € | 140.842 € | 140.842 € | 140.842 € |
Kommunale Mittel | 830.000 € | 830.000 € | 830.000 € | 846.940 € | 864.222 € | 881.854 € |
Summe | 957.811 € | 970.842 € | 970.842 € | 987.782 € | 1.005.064 € | 1.022.696 € |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme
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Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 3630
3620 | Bezeichnung: | Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien Jugendarbeit |
Produkt: | 1.36.30.08 1.36.20.06 | Bezeichnung: | Kinderschutz Schulsozialarbeit |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
Ertrag (-) | 414100 | 140.842€ | 140.842€ | 140.842€ | 140.842€ |
Aufwand (+) | 531800 | 970.842€ | 987.782€ | 1.005.064€ | 1.022.696€ |
Eigenanteil |
| 830.000€ | 846.940€ | 864.222€ | 881.854€ |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz | Margarita Kaufmann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
