Berichtsvorlage - 0700/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Unbegleitete minderjährige FlüchtlingeEinrichtung von Wohngruppen an den Standorten Boele und Holthausen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Christian Goebels
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Anhörung
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09.09.2015
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Anhörung
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16.09.2015
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Anhörung
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28.10.2015
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat das Gesetz zur kindergerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen jugendlichen Minderjährigen im Juli 2015 verabschiedet.
In Hagen sollen für diese Zielgruppe an den Standorten Boele und Holthausen jeweils eine Wohngruppe eingerichtet werden
Begründung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat das Gesetz zur kindergerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen jugendlichen Minderjährigen im Juli 2015 verabschiedet.
Ausgangslage:
Die Zahl der Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist in Deutschland in den Jahren 2005 bis 2013 massiv angestiegen, von rd. 600 Inobhutnahmen 2005 auf rd. 6.600 in 2013. Nach einer aktuellen Abfrage der Länder befanden sich zum Stichtag 31. Dezember 2014 bundesweit 17 955 unbegleitete ausländische Minderjährige in vorläufigen Schutzmaßnahmen oder Anschluss-maßnahmen (Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige) der Kinder- und Jugendhilfe.
Schätzungen gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erheblich steigen wird.
Nach geltendem Recht ist das Jugendamt, in dessen Bereich sich der unbegleitete ausländische Minderjährige vor Beginn der Maßnahme tatsächlich aufhält, zu dessen Inobhutnahme verpflichtet, § 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, § 87 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Ein besonderes Problem beruht auf der sehr ungleichen Verteilung der Zahl der Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in den einzelnen Kommunen. Eine Ad-hoc-Umfrage des Deutschen Städtetages unter den Mitgliedern der Konferenz der Leiter-/innen der Großstadtjugendämter im Herbst 2014 hat diese Tendenz bestätigt. Im wesentlichen konzentrieren sich die Inobhutnahmen und die hohen Fallzahlen auf wenige Städte, die z. B. in grenznahen Regionen liegen, über einen Flughafen erreichbar sind oder aus anderen Gründen besonders häufig Ziel der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind.
Die Bundesregierung beabsichtigt die Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nach den Quoten des Königssteiner Schlüssels ab 2016 umzusetzen.
Ziel dieser Verteilung ist, nicht nur die Entlastung der besonders betroffenen Jugendämter, sondern auch die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung und Betreuung entsprechend den Standards der Jugendhilfe und damit die Sicherung des Kindeswohles.
Lt. Auskunft des Landesjugendamtes Münster vom Juni 2015 werden voraussichtlich pro 5000 Einwohner ein bis zwei unbegleitete minderjährige Flüchtlinge den einzelnen Kommunen zugewiesen.
Dies würde für Hagen bedeuten, dass ca. 40 bis 100 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen sind.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind gem. dem Jugendhilfestandard unterzubringen. Eine Unterbringung der Jugendlichen erfolgt deshalb in der Regel in Jugendwohngruppen oder betreuten Wohnformen.
In der Regel handelt es sich hier um betreute Wohngruppen von einer Gruppenstärke 9 bis max. 12 Jugendlichen.
Aktuelle Situation in Hagen:
In Hagen gibt es derzeit ca. 245 stationäre Plätze in der Jugendhilfe gesamt.
Diese Plätze sind derzeit in der Regel zu 100% belegt. Eine Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in den bisher bestehenden Angeboten ist daher nicht möglich. Im Zusammenwirken mit den Hagener Trägern der stationären Erziehungshilfe, wird gemeinsam ein Konzept erstellt, welches eine Betreuung der zugewiesenen UMF`s sicherstellen kann.
Der Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) plant in Hagen-Boele, in der Pillauer Straße 9, das ehemalige Schulungszentrum der Caritas zu einer Jugendwohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge umzubauen. Vorgesehen ist, dass neun Jugendliche in einer pädagogisch begleiteten Wohngruppe dort untergebracht werden sollen und zusätzlich zwei bis drei Appartements für die Verselbständigung dieser unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eingerichtet werden.
Bei dieser Wohngruppe wird es sich um eine sogenannte Clearing-Gruppe handeln, wo zunächst der weitere pädagogische, erzieherische ggf. auch therapeutische Bedarf ermittelt wird.
Die Ev. Jugendhilfe Iserlohn/Hagen plant am Standort Hagen-Holthausen im ehemaligen Jugendgästehaus an der Holthauser Str. 67 ein weiteres Angebot für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einzurichten. Bei dieser Einrichtung soll es sich um eine Verselbständigungsgruppe handeln. Insgesamt könnten dort max. 12 Jugendliche aufgenommen und betreut werden.
Neben der Unterbringungen und Betreuung der Jugendlichen sind ebenso Vormundschaften einzurichten und vorzuhalten.
Der Sozialdienst Katholischer Frauen wird wie der Fachbereich Jugend und Soziales eine zusätzliche Stelle im Bereich der Vormundschaften einrichten. Die Steuerung der Hilfen im Fachbereich Jugend und Soziales wird durch den Allgemeinen Sozialen Dienst sichergestellt. Auch dort wird aufgrund der o.g. Anzahl der zu erwartenden Zuweisungen die Einrichtung von zusätzlichen Sozialarbeiterstellen notwendig sein.
Die Kosten für die Unterbringungen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden durch das Land erstattet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1.36.30 | Bezeichnung: | Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen |
Produkt: | 1.36.30.02.07 | Bezeichnung: | Heimerziehung u. sonstige betr. Wohnformen |
Kostenstelle: | 230803 | Bezeichnung: | Sozialpädagogische. Hilfen II |
| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 533290 | € | 5.000.000€ | 5.000.000€ | 5.000.000 |
Aufwand (+) |
| € | 5.000.000.€ | 5.000.000. | 5.000.000 |
Eigenanteil |
| € | 0€ | 0€ | 0€ |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
- Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
| € | € | € | € | € |
Auszahlung (+) |
| € | € | € | € | € |
Eigenanteil |
| € | € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | € |
- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
