Beschlussvorlage - 0133/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterbringung Bücherei Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Koordinierungsstelle für Innenstadt- und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Maria-Fernanda Fortes-Höfinghoff
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; 43 Amt für Weiterbildung und Medien; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
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●
Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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06.05.2004
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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27.04.2004
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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01.04.2004
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19.05.2004
|
Beschlussvorschlag
Die
Verwaltung wird beauftragt, die in der Begründung genannten Varianten
2 - Anmietung des Untergeschosses Krupp
Immobilie Langenkampstraße/ Sanierung Stennertstraße
4
- Sanierung und Umbau des Gebäudes Grünrockstraße/ Sanierung Stennertstraße,
5
- Neubau Grünrockstraße durch einen Investor
8
- Umbau der Fläche des Busbahnhofs im Parkhaus Hohenlimburg
als
Standort für Bücherei und VHS weiter zu verfolgen. Die Rahmenbedingungen sind
zu klären, die Kosten sind zu ermitteln und die Finanzierung ist darzustellen.
Sachverhalt
I.
Ziel der Vorlage
In
den letzten Jahren wurden unterschiedliche Standorte für die Bücherei allein
oder zusammen mit der VHS diskutiert, untersucht, verworfen bzw. nicht
weiterverfolgt.
Im
Rahmen der Vorarbeiten für diese Vorlage wurden die unterschiedlichen Konzepte
noch einmal aufgearbeitet. Ziel dieser Vorlage ist es, durch eine vergleichende
Betrachtung eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen und die
Standortentscheidung vorzubereiten.
Direkte
finanzielle Aussagen zu den nachfolgenden Varianten enthält die
Verwaltungsvorlage nicht. Die Verwaltung will lediglich über Sachlagen und
Möglichkeiten informieren und von der Politik ermächtigt werden, für wenige,
sich durch die nachstehenden Betrachtungen als sinnvoll ergebende Standorte,
entsprechende weitergehende Untersuchungen vorzunehmen.
II.
Beschlusslage
Mit
Beschluss vom 19.08.1993 verabschiedete der Rat der Stadt den
Bibliotheksentwicklungsplan (BEP) 1993. Von den seinerzeit existierenden 11
Standorten wurden die Standorte Hohenlimburg, Haspe und Boele/Helfe als
Mittelpunktsbibliotheken bewertet und daher erhalten. Die übrigen Standorte
wurden aufgegeben.
In
der Sitzung am 11.07.2002 wurde dem Rat eine detaillierte Übersicht über den
bisherigen Stand der Umsetzung des BEP vorgelegt.
Als
Ergebnis der Aufgabenkritikkommission hat der Rat am 11.07.2002 der Verwaltung
u. a. den Auftrag erteilt, für die Stadtteilbücherei Hohenlimburg eine
sachgerechte und kostengünstige räumliche Unterbringung zeitnah umzusetzen.
Nach
einem Beschluss der Bezirksvertretung Hohenlimburg vom 03.12.1998 darf die
Bücherei während der Durchführung von Sanierungen nicht geschlossen werden.
Mit
Beschluss des Rates vom 04.06.2003 wurde die Fortschreibung des
Bibliotheksentwicklungsplans 2003 2006 zur Kenntnis genommen. Ein Ziel der
Bibliotheksentwicklungsplanung 2003 - 2006 ist, strukturelle Perspektiven
insbesondere für die Stadtteilbibliotheken zu entwickeln.
III.
Derzeitige Unterbringung und Flächenbedarf
Die
Stadtteilbücherei Hohenlimburg ist als Mittelpunktsbibliothek an zentralem
Standort im ehemaligen Schulgebäude Grünrockstraße untergebracht. Das Gebäude
steht im Eigentum der Stadt. Die Räumlichkeiten und die Ausstattung sind in der
derzeitigen Form nicht mehr bibliotheksgerecht. Seit 1975 fand keine
Renovierung mehr statt. Aus Sicherheitsgründen (Schäden am Dach, Putzschäden)
ist das Gebäude eingerüstet. Insbesondere wegen des fortschreitenden
Hausschwammbefalls besteht dringender Handlungsbedarf. Brandschutztechnische
Anforderungen sind nicht erfüllt, das Haus ist nicht behindertengerecht.
Das
Zukunftskonzept der Bücherei definiert die Einrichtung Bücherei als Zentrum für
Weiterbildung und Kultur in Hohenlimburg. Stadtteilbüchereien können bei
entsprechender Ausstattung und Angebotsstruktur lebendige Zentren der
kulturellen Bildung, des lebenslangen Lernens und der sozialen Begegnung sein.
Insofern korrespondieren die Ziele der Bücherei und der VHS. Eine
Zusammenarbeit beider Institutionen soll die Effektivität verbessern. Eine
gemeinsame Unterbringung könnte Synergieeffekte ermöglichen, z. B. durch
gemeinsames Personal und die gemeinsame Nutzung von Räumen. Im Zusammenhang mit
der Unterbringung der Bücherei sollte daher auch die Unterbringung der VHS,
derzeit in der Villa Bettermann (Stennertstraße), mit überdacht werden. Bei
einer optimalen Unterbringung beider Einheiten zusammen könnte zusätzlich der
Standort der VHS in der Langenkampstraße aufgegeben werden.
In
den vorhandenen Objekten in der Stennertstraße und in der Grünrockstraße stehen
zurzeit folgende Flächen zur Verfügung:
Bücherei ca.
690 m² Nettogrundrissfläche (verteilt auf 3 Geschosse)
ca. 150 m² Lagerfläche im Keller
ca. 840 m²
VHS ca. 400 m² Nettogrundrissfläche (verteilt auf 3
Geschosse)
ca. 150 m² Kellerfläche (genutzt für Unterrichtszwecke)
ca. 550 m²
Zu
berücksichtigen ist, dass wegen der Mehrgeschossigkeit der Gebäude und der
Konzipierung für ehemals andere Nutzungen (Wohnhaus bzw. Schule) die eigentlich
sinnvoll und zweckgerichtet nutzbare Fläche (Hauptnutzfläche) geringer
einzuschätzen ist.
Bei
derzeitigem festgelegten Anforderungsprofil besteht bei optimalen
Grundrissvoraussetzungen, d. h. funktionaler und übersichtlicher Aufteilung,
nachstehend aufgeführter Flächenbedarf:
Bücherei ca. 825 m² Nettogrundrissfläche =
ca. 950 m² Bruttogrundrissfläche
VHS ca.
485 m² Nettogrundrissfläche = ca. 590 m² Bruttogrundrissfläche
Bei
gemeinsamer Unterbringung besteht die Möglichkeit, den Flächenbedarf zu
reduzieren.
IV.
Betrachtung der Standorte
Folgende
in den letzten Jahren diskutierte Standortvarianten werden nachstehend
betrachtet:
1.
Bezirksverwaltungsstelle Freiheitstraße
2.
Krupp Immobilie Langenkampstraße
3.
"Kulturhaus Hohenlimburg" (Entwurf der Wohnland GmbH, Architekt
Pickenhan)
4.
Sanierung und Umbau der Gebäude Grünrockstraße und Stennertstraße
5.
Neubau auf dem Grundstück Grünrockstraße als eigene Investition oder durch
einen Investor
6.
EGA-Gelände, Elsey
7.
Bahnhof Hohenlimburg
8.
Parkhaus Hohenlimburg, Fläche des Busbahnhofes
Die
Einschätzung der Standortvarianten 1 8 erfolgt zusammenfassend in dieser
Vorlage. Ausführliche Beschreibungen der einzelnen Standorte enthalten die als
Anlagen beiliegenden Einzelbewertungsbögen.
1.
Bezirksverwaltungsstelle Freiheitstraße
Zentrale
Lage im Stadtkern Hohenlimburgs. Das vorhandene Flächenangebot reicht nicht
aus, um den Flächenbedarf zu erfüllen. Der kleinteilige Zuschnitt
(Bürozellenstruktur) würde einen erheblichen Veränderungsbedarf am Gebäude
verursachen. Vor allem die Tragfähigkeit der vorhandenen Decken lässt eine
Nutzung als Bücherei ohne großen Umbauaufwand nicht zu. Mit erheblichem
Investitionsaufwand wäre zu rechnen.
→ Die Bezirksverwaltungsstelle ist zur Unterbringung der Bücherei Hohenlimburg, vor allem wegen der statischen Probleme, nicht geeignet.
2.
Krupp Immobilie Langenkampstraße
Randlage,
die bezogen auf den Stadtkern aber noch ausreicht. Es wurden verschiedene
Unterbringungsvarianten im Obergeschoss (OG) und Untergeschoss (UG) des
Gebäudes untersucht. Das OG ist selbst bei gemeinsamer Unterbringung von
Bücherei und VHS zu groß. Die vorhandene Klimatisierung lässt zudem gegenwärtig
keine raumhohen Trennwände zu. Erhebliche Umbaumaßnahmen wären die Folge, die
letztlich die Flächenunwirtschaftlichkeit aber nicht beseitigen. Das
Obergeschoss ist daher als Standort für eine Unterbringung nicht geeignet.
Das
Untergeschoss ist flächenmäßig für die Unterbringung der Bücherei separat
geeignet. Der Umbauaufwand wurde seinerzeit als gering eingeschätzt.
→ Das Gebäude Langenkampstraße ist für eine gemeinsame Unterbringung von Bücherei und VHS ist nicht geeignet.
Im Untergeschoss ließe sich die Bücherei allein unterbringen.
3. "Kulturhaus Hohenlimburg" (Entwurf der Wohnland GmbH, Architekt Pickenhan)
Zentrale
Lage im Stadtkern. Der Entwurf wurde in Zusammenarbeit mit der Fachverwaltung
für Bücherei und VHS konzipiert. Demzufolge wurde ein allen funktionalen
Anforderungen entsprechender Neubauentwurf konzipiert.
Die
Baukosten könnten durch Optimierung der Anforderungen in einem verträglichen
Bereich gehalten werden. Aus dem Verkauf des Grundstücks an den Investor könnte
die Stadt einen Kaufpreis erzielen. Aus speziellen, sich aus dem Standort
ergebenden Bedingungen, wird ein Investor Kosten beeinflussende Faktoren, wie
den Grundstückskaufpreis sowie Stellplatzablösungen, bei seinen Kalkulationen
zu bedenken haben.
Wesentliche
Kriterien:
·
Parkplatzflächen
entfallen (auch für die Kanuanlage relevant)
·
die Marktnutzung ist
gefährdet bzw. stark eingeschränkt
·
eine Änderung des
Durchführungsplans (Festsetzung Öffentliche Verkehrsfläche) muss erfolgen, die
Baufläche muss entwidmet werden
→ Die Variante "Kulturhaus
Hohenlimburg" ist zwar funktionell gut geeignet, jedoch im Hinblick auf
die besonderen kostenbeeinflussenden Faktoren schwierig zu verwirklichen.
4. Sanierung und Umbau des Gebäudes Grünrockstraße und Sanierung Stennertstraße
Lage
im Kernbereich Hohenlimburgs. Das vorhandene, mehrgeschossige Gebäude
Grünrockstraße ist ein altes Schulgebäude. Es ist dringend sanierungsbedürftig.
Anpassungen an heutige Anforderungen hinsichtlich Behindertengerechtigkeit und
Brandschutz sind zu überprüfen. Erhebliche Umbauten sind erforderlich. Eine
zeitgemäße Büchereinutzung ist wegen der Mehrgeschossigkeit nur eingeschränkt
erzielbar.
Die
Villa Bettermann ist ebenfalls sanierungsbedürftig. Die gemeinsame Nutzung
beider Einrichtungen i. S. von Synergiemöglichkeiten ist eingeschränkt. Es
stehen unterschiedliche, kostenbeeinflussende Herrichtungsvarianten im Raum,
die folgende Aspekte berücksichtigen:
-
Schwammsanierung und Generalinstandsetzung Grünrockstraße
-
funktionsgerechter Umbau Grünrockstraße
-
Grundsanierung VHS Stennertstraße
-
Verbindungs- und Erweiterungsbau
-
baulicher Brandschutz
-
Behindertengerechtigkeit
Es
ist noch eingehend zu prüfen, welche dieser Aspekte unabweisbar in die
Sanierungsüberlegungen einzubeziehen sind und welcher Standard letztlich
verwirklicht werden kann. Ziel müsste sein, durch einen unter
Kostengesichtspunkten optimierten Standard zu einem angemessenen
Umbaukostenaufwand zu gelangen, der aus der laufenden Bauunterhaltung
finanziert werden kann.
→ Die Sanierung des Bestandes zum Erhalt
der Bücherei ist somit eine weiterzuverfolgende Variante.
5a + b. Neubau auf dem Grundstück Grünrockstraße als eigene Investition oder durch einen Investor
Lage im Kernbereich
Hohenlimburgs. Eine solche Maßnahme könnte als Neubauplanung auf alle
Anforderungen zugeschnitten werden. Die Baukosten könnten durch Optimierung der
Anforderungen in einem verträglichen Bereich gehalten werden. Stellplätze
könnten auf dem Grundstück geschaffen werden. Der Grundstücksansatz (Investorlösung)
wäre zudem niedriger als bei Variante 3 zu veranschlagen.
Wesentliche Kriterien:
·
das Gebäude
Grünrockstraße ist denkmalwert (nicht eingetragen) und hat eine gewisse
Akzeptanz
·
eine B-Plan Änderung ist
erforderlich
·
ein Investor ist an die
Vergabevorschriften gebunden, alternativ ist ein Investorenwettbewerb
auszuloben
·
die weitere Verwendung
des Gebäudes Stennertstraße ist möglicherweise schwierig
→ Im
Hinblick auf die grundsätzliche Lösbarkeit der sich aus den angeführten Kriterien
ergebenden Probleme ist die Variante 5b (Neubau auf dem Grundstück
Grünrockstraße durch einen Investor) als umsetzbar einzustufen.
Da Investitionsmittel nicht zur Verfügung stehen, ist
eine eigene Investition für einen Neubau auszuschließen.
6.
EGA-Gelände
Lage
außerhalb des Ortskerns Hohenlimburgs, jedoch auch mit großem Einzugsgebiet
(Wohngebiete, Schulen). Im vorhanden Gebäudekomplex lassen sich mehrere
Standorte sowohl für Bücherei als auch für VHS planen, je nach Lage im Komplex
mehr oder weniger sinnvoll. Es fehlt jedoch noch ein realistisches
Gesamtkonzept, so dass die Einschätzung der Unterbringung nur sehr vage sein
kann. Schadstoffe sind zu vermuten. Eine entsprechende Untersuchung fehlt noch.
Der Investor hätte für einen funktionsgerechten Umbau einen erkennbar hohen
Aufwand. Es besteht seitens des Insolvenzverwalters bisher kein Gesamtkonzept.
Die vorgelegten Skizzen der Fa. acoustic network sind lediglich als
Nutzungswunsch einzustufen, der bisher nicht auf Gebäudeuntersuchung oder -planung
beruht.
Wesentliche
Kriterien:
·
die Zeitschiene für eine
Verwirklichung ist wegen des fehlenden Gesamtkonzeptes schwierig einzuschätzen
·
die weitere Verwendung
der Gebäude Grünrockstraße u. Stennertstraße ist möglicherweise schwierig
·
evtl. Bachfreilegung
erforderlich
→ Wegen der o. a. Unwägbarkeiten und wegen des hohen Umbauaufwandes ist die Variante EGA-Gelände als schwierig umzusetzen zu bewerten.
7.
Bahnhof Hohenlimburg
Randlage,
die gerade noch ausreicht. Der Raumbedarf ist selbst unter Einbeziehung der
Gaststätte nicht zu erfüllen, die Gebäudestruktur ist nicht geeignet, sie ist
noch schlechter als die des Gebäudes Grünrockstraße. Baulicher Brandschutz,
Rettungswege, Behindertengerechtigkeit, vermutlich auch die Tragfähigkeit der
Decken, entsprechen nicht einer öffentlichen Nutzung als Bücherei. Neben den
Grunderwerbskosten wäre mit einem erheblichem Investitionsbedarf zu rechnen.
→ Der Bahnhof Hohenlimburg ist zur Unterbringung der Bücherei, vor allem wegen des zu geringen Flächenangebots, nicht geeignet.
8.
Umbau der Fläche des Busbahnhofs im Parkhaus Hohenlimburg
Randlage
zum Stadtkern Hohenlimburgs. Das Flächenangebot befindet sich auf einer Ebene
im Erdgeschoss des Gebäudekomplexes. Die Fläche ist frei beplanbar, sodass großzügige
und übersichtliche Grundrisszuschnitte wie bei einem Neubau möglich sind. Die
Größe des jetzigen Busbahnhofes entspricht den Flächenanforderungen von
Bücherei und VHS gemeinsam.
Der
potenzielle Investor ist bereits Eigentümer der Immobilie. Der Rohbau ist schon
vorhanden. Im Vorfeld wäre zu prüfen, ob und in welcher Weise der Busbahnhof
verlegt werden kann. Die Höhe der Kosten dafür wäre festzustellen. In diesem
Zusammenhang müsste auch berücksichtigt werden, dass eine Neuordnung der
Bushaltestellen in Verbindung mit der geplanten Neuordnung des gesamten
Bereiches (FNP) Möglichkeiten bietet, die nicht nur im Interesse der
Unterbringung der Bücherei liegen.
Wesentliche
Kriterien:
·
B-Plan Änderung ist
erforderlich (eventuell Befreiung)
·
Investor ist an
Vergabevorschriften gebunden
·
die weitere Verwendung
der Gebäude Grünrockstraße u. Stennertstraße ist möglicherweise schwierig
→
Bücherei und VHS können gemeinsam auf der Fläche untergebracht werden.
Die Verlagerung des Busbahnhofes erscheint grundsätzlich lösbar.
V. Ergebnis der Betrachtung
Die
Haushaltslage der Stadt Hagen lässt derzeit keine Eigeninvestitionen zu. Im
Investitionsprogramm besteht kein Spielraum. Ein Neubau als Eigeninvestition
muss somit ausgeschlossen werden.
Ebenso
sind für eine umfassende Sanierung des Gebäudebestandes keine
Investitionsmittel vorhanden. Im Investitionsprogramm 2004 ist festgeschrieben,
dass die Grundinstandsetzung der Gebäude Grünrockstraße und Stennertstraße
derzeit nicht finanzierbar ist. Zu prüfen wäre, ob und inwieweit möglicherweise
Gebäudeinstandsetzungen aus laufenden Unterhaltungsmitteln unter Beschränkung
auf einen noch zu definierenden Mindeststandard finanziert werden können.
Unter
städtebaulichen, funktionalen, zeitlichen und finanziellen Gesichtspunkten
empfiehlt die Verwaltung daher, die Standortvarianten 1, 3, 5a, 6 und 7 nicht
weiter zu verfolgen und folgende Varianten eingehend abschließend zu
untersuchen:
Variante
2 Krupp Immobilie
Langenkampstraße / Anmietung Untergeschoss
Variante 4 Sanierung und Umbau des Gebäudes Grünrockstraße
und Sanierung Stennertstraße,
Variante
5b Neubau auf dem Grundstück
Grünrockstraße durch Investor,
Variante
8 Umbau der Fläche des
Busbahnhofs im Parkhaus Hohenlimburg.
Die
Variante 4 könnte mit minimiertem Kostenaufwand ohne Verbesserung der
Funktionalität, aber unter Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen
an den Brandschutz und der gesetzlichen Anforderungen an
Behindertengerechtigkeit durchführbar sein. Unter dem Gesichtspunkt der
Haushaltsverträglichkeit müsste eine Umsetzung - auf mehrere Haushaltsjahre
verteilt - aus Bauunterhaltungsmitteln möglich sein. Dies würde eine bestimmte
Prioritätenbildung zugunsten der Bücherei/ VHS voraussetzen. Die Vorteile einer
gemeinsamen Unterbringung von Bücherei und VHS können nicht eingebracht werden.
Eine
weitere Möglichkeit für eine separate Unterbringung der Bücherei ist die
Variante 2. Das Untergeschoss der Krupp Immobilie ist, wie festgestellt, für
die Bücherei geeignet und steht zur Anmietung zur Verfügung. Die Miete ist nach
Festlegung der Umbaukosten zu verhandeln.
Die
Standortvarianten 5 und 8 ermöglichen eine gemeinsame Unterbringung von
Bücherei und VHS. Dadurch könnten im Vergleich zu einer dezentralen
Unterbringung Personalreduzierungen möglich werden. Beide Varianten führen als
Investorenmodell zu einer Belastung des Hauhalts aus Miete oder Leasingraten.
Anlagen
Einzelbewertungsbögen 1 - 8
Lageplan
Auswirkungen
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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen. |
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löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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2. Allgemeine Angaben |
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Bereits laufende Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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x |
Neue Maßnahme |
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x |
des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den
Folgejahren |
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Es entstehen Ausgaben |
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x |
einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
2004 |
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jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren |
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bis
zu 20.000,00 € für möglicherweise zu vergebende Planungsleistungen, Gutachten
und dergleichen.
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3. Mittelbedarf |
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Einnahmen |
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Sachkosten |
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EUR |
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Personalkosten |
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EUR |
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Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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4. Finanzierung |
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Verwaltungshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
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Folgejahr
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
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Wird durch 20 ausgefüllt
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
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Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden |
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im
Verwaltungshaushalt in den nächsten |
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Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für
den Haushaltsausgleich gefährden: |
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Vermögenshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kreditaufnahme |
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Wird
durch 20 ausgefüllt
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Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung
abgestimmten Kreditlinie |
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zusätzlich finanziert werden |
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Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im
Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
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vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw.
gestrichen werden. |
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Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme
im Vermögenshaushalt |
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Es entstehen keine Folgekosten |
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Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
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Sachkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Personalkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR |
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Folgekosten sind nicht eingeplant |
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Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt
eingeplant: |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

27.04.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
1.
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Untersuchung auf
die vorgeschlagenen Varianten umgehend
fortzusetzen mit dem Ziel, noch vor der Sommerpause die Schlussauswertung
vorzustellen. Dabei sind die haushaltsrechtlichen und funktionalen
Gesichtspunkte herauszustellen. Auch Folgekosten und Möglichkeiten einer Unterbringung
oder einer Zwischenunterbringung von Bücherei und/oder VHS im Gebäude
Langenkampstraße sind konkret vorzulegen.
3.
Auf dieser Grundlage kann und soll dann über die
Unterbringung der Stadtbücherei Hohenlimburg entschieden werden.
4.
Die Bezirksvertretung fordert den Oberbürgermeister auf,
diesen Antrag auf die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu
setzen.
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x |
Einstimmig beschlossen |
06.05.2004 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen
Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss hat die Vorlage in 2. Lesung behandelt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, möglichst bis zur nächsten Sitzung am 17.06.04 die genauen Kosten der Maßnahmen zu ermitteln.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Mit Mehrheit beschlossen |
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Einstimmig abgelehnt |
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Mit Mehrheit abgelehnt |
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Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
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Ohne Beschlussfassung |
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Zur Kenntnis genommen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
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