Beschlussvorlage - 0713/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt vorbehaltlich der Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses zu Vorlage 0723/2015, die im nicht-öffentlichen Teil behandelt wird, den folgenden Dringlichkeitsbeschluss vom 05.08.2015 gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW:

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt gem. § 60 Abs.1 Satz 2 GO NRW die mit Ratsbeschluss vom 07.05.2015 als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die Hauptversammlung der ENERVIE AG am 10.08.2015 entsandte Frau Ellen Neuhaus über den bisherigen Auftrag hinaus

 

  1. den Jahresabschluss 2014 sowie den Konzernabschluss 2014 der ENERVIE-Südwestfalen Energie und Wasser AG in der vorgelegten Form festzustellen und der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen,
  2. den Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten,
  3. den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten und
  4. den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Beschluss vom 05.08.2015 wurde der stimmberechtigte Vertreter im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW bestellt.

 

Der Rat wird um Genehmigung gebeten. 

 

 

Begründung

 

Zur Begründung wird auf die Dringlichkeitsvorlage, DS 0709/2015, verwiesen (sh. Anlage).

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.08.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen