Beschlussvorlage - 0113/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.       Die Sanierung des Empfangsgebäudes durch die DB Station & Service AG wird begrüßt und durch die Stadt Hagen unterstützt.

 

2.       Die Durchführungs- und Finanzierungsdaten werden auf der Grundlage dieser Verwaltungsvorlage (Ziffer 4) beschlossen.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahren nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung durchzuführen.

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Sachverhalt

1.       Vorlauf

 

Die örtliche Situation am und im Empfangsgebäude des Hauptbahnhofs Hagen erfordert nachvollziehbar dringend bauliche Maßnahmen zur Abstellung des aktuellen Gebäudezustandes.

 

Zwischen dem Ministerium für Stadtentwicklung,  Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS) und der DB Station & Service AG (DB) hatten zunächst ohne Beteiligung der Stadt Gespräche zur Abklärung einer möglichen förderrechtlichen Unterstützung der notwendigen Arbeiten stattgefunden.

 

Das MSWKS hatte letztlich eine Förderung nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung, wodurch sich systembedingt eine Beteiligung der Gemeinde ergibt, zugesagt. Die Förderaussage erfolgte unter folgenden Vorgaben:

-          Fördergegenstand sind die denkmalbedingten Mehrkosten.

-          Es muss ein konkreter Zuwendungsantrag durch die Gemeinde gestellt werden.

-          Die Gemeinde muss sich innerhalb der Zuwendungsfinanzierung entsprechend der üblichen Fördersystematik finanziell beteiligen.

 

Da die Bemühungen der DB zur Abstellung der nicht mehr akzeptablen Situation an dem Empfangsgebäude des Hauptbahnhofes zu begrüßen sind, wurde zur Fristwahrung zum 1.7.2003 zunächst ein förmlicher Zuwendungsantrag ohne konkrete Antragsunterlagen gestellt.

 

Nachfolgend wurden die Planungs- und Finanzierungsbedingungen zwischen der DB, dem MSWKS, der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Hagen in aufwendigen Gesprächen konkretisiert und in eine antrags- und bewilligungsreife Form gebracht.

 

Die DB hatte in den Gesprächen gebeten, nach Möglichkeit sicherzustellen, dass Anfang des Jahres 2004 mit den Arbeiten begonnen werden kann.

 

Um noch das Förderprogramm 2004 erreichen zu können, wurde entsprechend den zeitlichen Vorgaben der Bezirksregierung Arnsberg am 15.12.2003 der modifizierte Zuwendungsantrag mit bewilligungsreifen Unterlagen gestellt.

 

Als Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm 2004 wurde von der Bezirksregierung Arnsberg Ende Januar 2004 zusätzlich eine konkrete Finanzierungszusage von der DB verlangt. Mit Schreiben vom 27.02.2004 hat die DB die Bereitstellung der Investitionsmittel und den kurzfristigen Beginn des Projektes zugesagt.

 

Aus der Sicht der Verwaltung sind damit alle förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

 

 

 

 

 

 

2.       Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage

 

Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage ist die Herbeiführung des zuschussrechtlichen Durchführungsbeschlusses gemäß Ziffer 4.4 der Förderrichtlinien Stadterneuerung vom 30.1.1998.

 

Weiterhin wird die finanzielle Beteiligung der Stadt beschlossen, da im Rahmen der Zuschussfinanzierung sich zwangsläufig eine Beteiligung der Stadt ergibt.

 

3.       Darstellung der Erneuerungs- und Modernisierungsarbeiten

 

Die Erneuerungsarbeiten am Empfangsgebäude sind Teil eines Gesamtkonzeptes der DB, das weiterhin Modernisierungsarbeiten im Vermarktungs- und Tunnelbereich des Gebäudes vorsieht (Kosten ca. 826.000 EURO). Die Gesamtinvestition der Bahn beträgt somit rund 2.016.000 EURO.

 

Gegenstand des Förderverfahrens nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung sind aber ausschließlich die denkmalbedingten Mehrkosten des Empfangsgebäudes.

 

3.1    Anlass

 

Das Empfangsgebäude wurde 1910 fertiggestellt. Die Empfangshalle war ursprünglich mit einer reichbemalten Gewölbedecke ausgestattet. Kriegsschäden erforderten Ende der 40iger Jahre eine vollständige Erneuerung des Dachstuhles. Die Wiederherstellung der ursprünglichen Gewölbedecke erfolgte nicht. Der Dachstuhl blieb als offene Konstruktion sichtbar. Ende der 50iger Jahre wurde am Fuß der Dachkonstruktion eine flache geputzte Decke eingezogen. Die Korbbögen in den Seitenwänden der Halle wurden verkleidet.

 

Die zunächst erkennbaren Schäden an der Zwischendecke zeigten sich in Form von Putzabplatzungen. Diese Putzfragmente fielen ungehindert auf den Hallenfußboden. Außerdem sind bereichsweise Feuchtigkeitsschäden an der Zwischendecke erkennbar. Die Abplatzungen an der Unterdecke werden durch herabfallende Dachziegelstücke und Mörtelreste hervorgerufen. Diese Teile fallen immer noch ungehindert auf die Zwischendecke. Die Feuchtigkeitsschäden werden durch eindringendes Niederschlagswasser verursacht.

 

Das Dach wurde auf Grund der Feuchtigkeitsschäden durch einen Dachdecker mehrfach instand gesetzt. Zum Schutz der sich in der Empfangshalle aufhaltenden Personen wurde im November 2002 aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ein Gerüst unterhalb der Rabbitzdecke eingebaut.

 

3.2    Notwendige Arbeiten

 

Kurzfristig ist nach den vorliegenden Gutachten die gesamte Decke auszubauen, das Dach zu sanieren und eine neue Zwischendecke einzubauen. Dabei ist der Status des Empfangsgebäudes als Baudenkmal zu beachten.

 

Die Decke kann unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes in der jetzigen Form, in Form der ursprünglichen Gewölbedecke oder unter Umständen auch als nachempfundene Bogenkonstruktion gestaltet werden. Erste Überlegungen haben ergeben, dass es keine wesentliche Kostenunterschiede zwischen einer geraden Decke (jetzige Form) oder einer mit modernen Baumaterialien gestalteten Gewölbedecke gibt. Vorgesehen und kalkuliert ist daher eine dem ursprünglichen Tonnengewölbe nachempfundene Konstruktion mit Bögen in einer Stahlkonstruktion und aufgelegten Porenbeton-Deckendielen. Die Stahlkonstruktion wird hallenseitig mit Gipskartonplatten verkleidet. Die neue Gewölbedecke wird hell gestaltet. Die evtl. weitere Ausgestaltung wird sich an der Gesamtkonzeption der Halle ausrichten.

 

Gleichzeitig mit der Deckeninstandsetzung werden die erforderlichen Sanierungen an der Beleuchtungs-, Brandmelde- und elektroakustischen Anlage durchgeführt.

 

Das Vorhandensein und der Zustand der Korbbögen im Längsbereich der Empfangshalle wurden durch endoskopische Untersuchungen überprüft. Nach dem Ergebnis der Endoskopie wurden die Kosten für die Restaurierung der Korbbögen ermittelt, um diese ggf. einschließlich des geputzten Bandes unterhalb der Fenster wieder freizulegen. Beschädigungen am Hallenboden, hervorgerufen durch die Verlegung von elektrischen Leitungen und durch bauliche Anlagen, werden an den erforderlichen Stellen repariert und evtl. angepasst am Bestand mit einem neuen Belag versehen.

 

Die gesamte Fassade bestehend aus Putz- und Sandsteinflächen wird gereinigt und nicht hydrophobiert. Abschließend erfolgt ein Grund- und Deckanstrich auf den Putzflächen.

 

Vermutlich Ende der 40iger Jahre wurde eine Glasüberdachung im Eingangsbereich der Empfangshalle angebracht. Sie bestand aus einer auskragenden Stahlkonstruktion mit Drahtglaselementen. Der Rückbau wurde aus verkehrssicherungstechnischen Gründen Mitte der 90iger Jahre angeordnet. Eine neue Glasüberdachung im Eingangsbereich wird vorgesehen.

 

Die vorhandene Turmbeleuchtung wird ggf. ergänzt. Weiterhin werden Maßnahmen zur Taubenabwehr ergänzend durchgeführt.

 

Das vorgesehene Ausbaukonzept wurde mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt. Die Gesamtmaßnahme und die aktuellen Erkenntnisse (endoskopische Untersuchung der Korbbögen) wurden ebenfalls mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege abgestimmt. Insbesondere die proportionale Wiederherstellung der Gewölbedecke entspricht der denkmalpflegerischen Zielsetzung ebenso wie die Wiederherstellung der seitlichen Arkadenbögen. Die Rekonstruktion der Malerei ist nicht vorgesehen. Das Hauptziel ist es,  das ursprüngliche Raumerlebnis wieder herzustellen und dabei die vorhandene Originalsubstanz einzubeziehen und zu restaurieren.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

 

Die förderrechtlichen Rahmenbedingungen wurden durch das MSWKS zwischenzeitlich dargestellt. Danach bestehen für Arbeiten im Innen- bzw. Außenbereich unterschiedliche Förderbedingungen. In Übereinstimmung hiermit wurde die Kosten- und Finanzierungsstruktur aufgestellt, um die höchstmögliche Förderquote zu erreichen. Eine Gesamtübersicht ist aus Anlage 1 ersichtlich.

 

Im Abstimmungsgespräch mit dem MSWKS wurde deutlich, dass nur ein ganzheitliches Konzept größtmögliche Förderchancen bietet. Dies wurde von der DB nach dem bisherigen Stand auch akzeptiert und die Finanzierungsunterlagen wurden entsprechend aufgestellt. Das MSWKS hat weiterhin deutlich gemacht, dass unter Umständen schon ab 2005 wesentlich geringere Fördermöglichkeiten nicht ausgeschlossen sind.

 

4.1 Kosten

 

Danach ist für die denkmalbedingten Mehrkosten von folgenden Kosten auszugehen:

 

Gesamtkosten                                                                           1.190.235,40 EURO

Denkmalbedingte Mehrkosten

- Innenausbau                                                                                 90.227,81 EURO

- Außen-/Fassadenbereich                                                                      1.029.459,61 EURO

Denkmalbedingte Mehrkosten insgesamt                                 1.119.687,42 EURO

 

4.2 Zuschussfinanzierung

 

Nach der klarstellenden Verfügung des MSWKS vom 6.10.2003 sind im Innenausbau 25 % und im Außen-/Fassadenbereich 50 % der denkmalbedingten Mehrkosten als förderfähige Kosten anzusetzen. Auf die so ermittelten förderfähigen Kosten werden im Wege der Anteilsfinanzierung 80 % Zuwendungen gewährt.

 

Danach ergeben sich folgende Eckdaten:

 

- Förderfähige Kosten Innenausbau                                          22.556,95 EURO

- Förderfähige Kosten Außen-/Fassadenbereich                   514.729,81 EURO

Gesamtsumme förderfähige Kosten                                   537.286,76 EURO

80 % Landeszuwendung                                                                  429.829,41 EURO

20 % Eigenmittel Stadt                                                             107.457,35 EURO

 

4.3 Gesamtfinanzierung

 

Unter Berücksichtigung der obengenannten Ausführungen ist nach dem derzeitigen

Erkenntnisstand somit von folgender Gesamtfinanzierung auszugehen:

 

Gesamtkosten                                                        1.190.235,40 EURO

Zuwendungen Land NRW                                                    429.829,41 EURO = 36,11 %

Anteil Stadt                                                                           107.457,35 EURO = 09,03 %

Anteil DB                                                                              652.948,64 EURO = 54,86 %

 

4.4 Eigenmittelfinanzierung

 

Die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von rd. 107.500 EURO sind im Haushaltsplan 2005 unter Beachtung der Kreditlinie im Unterabschnitt 6150 zu veranschlagen.

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

x

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

x

 Es entstehen Ausgaben

 

 

x

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

2005

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

x

 Sachkosten

108.000

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

 

    

    

    

UA 6150

     

108.000

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

108.000

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

x

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

x

 Kreditaufnahme



 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

x

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

x

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

20.04.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.04.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

29.04.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen