Beschlussvorlage - 0694/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erneuerung der Ruhrstraße wird zugestimmt. Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbauplan

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Die Ruhrstraße ist eine Erschließungsanlage, die nach über 40 Jahren Nutzungszeit technisch verschlissen ist und erneuert werden soll. Die Erneuerung löst eine Anliegerbeitragspflicht nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt aus.

 

 

 

Begründung

 

Die Ruhrstraße ist nach Ablauf der Nutzungszeit von mehr als 40 Jahren erneuerungsbedürftig. Bei einer Erneuerung ist eine Anliegerbeitragspflicht nach § 8 KAG und der dazu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung zwingend geboten (Beitragserhebungspflicht).

 

Die Fahrbahn soll im vorhanden Ausmaß mit einer 42cm Frostschutzschicht, einer 14 cm Tragschicht und einer 4 cm Asphaltdeckschicht erneuert werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 258.500,--€ + 31.900,--€ WBH-Kosten = 290.400,--€.

 

Die Gehwege sollen mit folgendem Aufbau erneuert werden:

22 cm Schotterschicht, 3 cm Bettung und 5 cm Pflaster. Die Kosten betragen ca. 70.800,--€ + 8.700,--€ WBH-Kosten = 79.500,--€.

 

Für die ebenfalls erforderliche Erneuerung der Straßenbeleuchtung müssen ca. 33.000,--€ + 4.100,--€ WBH-Kosten = 37.100,--€ aufgewendet werden.

 

Das ergibt Gesamtherstellungskosten in Höhe von 407.000,--€.

 

Bei der Ermittlung der beitragsfähigen Anteile von Straße und Beleuchtung bleiben die WBH-Kosten unberücksichtigt. Die Beiträge berechnen sich demnach wie folgt:

 

Der Aufwand für die Fahrbahn in Höhe von ca. 258.500,--€ und für die Beleuchtung von ca. 33.000,--€ = insgesamt 291.500,--€ ist zu 60% = 174.900,--€ von den Anliegern zu zahlen.

 

Die Gehwegkosten in Höhe von ca. 70.800,--€ sind zu 70% = 49.560,--€ auf die Anlieger umzulegen.

 

Die gesamten Anliegeranteile in Höhe von ca. 224.460,--€ werden auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Die Maßnahme wurde den Eigentümern der betroffenen Grundstücke in einer Informationsveranstaltung am 24.08.2015 vorgestellt.

 

 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Produkt:

1.54.10.02

Bezeichnung:

Unterhaltung Gemeindestraßen

Kostenstelle:

56200

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

 

 

Kostenart

2015

2016

2017

2018

Ertrag (-)

416950

-78.648,00

Aufwand (+)

571550

97.398,00

Eigenanteil

 

18.750,00

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000201

Bezeichnung:

Straßenerneuerung Ruhrstraße

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2015

2016

2017

2018

Einzahlung(-)

688200

-224.460,00

-224.460,00

Auszahlung (+)

785200

407.000,00

407.000,00

Eigenanteil

 

182.540,00

407.000,00

-224.460,00

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Der Ausbau der Ruhrstraße auf der gesamten Länge von rd. 223 m führt zunächst zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des im Anlagenbestand zum 31.12.2016 bilanzierten Restbuchwertes in Höhe von 97.398,00 €.

Die im Zuge der Erneuerung anfallenden Ausgaben in Gesamthöhe von 407.000,00 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Hierbei entfallen 369.900,00 € auf die Straße (Fahrbahn 290.400,00 € + Gehwege 79.500,00 €) und 37.100,00 € auf die Beleuchtungsanlage.

Die Straße ist über 55 Jahre, die Beleuchtung über 25 Jahre abzuschreiben.

Somit beträgt der jährliche Abschreibungsaufwand 8.210,00 € (Straße: 369.900,00 € / 55 Jahre = 6.726,00 €; Beleuchtungsanlage: 37.100,00 € / 25 Jahre = 1.484,00 €).

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der Ruhrstraße führt parallel zur außerplanmäßigen Abschreibung zunächst auch zu einer außerplanmäßigen ertragswirksamen Auflösung des hierfür zum Stichtag 31.12.2016 bilanzierten Sonderpostens in Höhe von 78.648,00 €.

Da es sich bei der Erneuerung um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind voraussichtlich Beitragseinnahmen in Höhe von 224.460,00 € als Sonderposten zu passivieren.

Die Auflösung dieser Sonderposten erfolgt analog zur Abschreibung und führt somit zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 4.513,00 € (Straße 3.721,00 € + Beleuchtung 792,00 € - Berechnung siehe unten).

 

(Berechnung:

Aufgrund unterschiedlicher Beitragssätze ist bei der Berechnung der ertragswirksamen Sonderpostenauflösung für die Straße eine differenzierte Betrachtung der Fahrbahn und der Gehwege vorzunehmen.

Fahrbahn: AHK 258.500,00 € x 60% Beitrag = 155.100,00 € Sonderposten

Gehwege: AHK    70.800,00 € x 70% Beitrag=   49.560,00 € Sonderposten

Sonderposten Straße gesamt: 204.660,00 € / 55 Jahre Nutzungsdauer = 3.721,00 €

 

Beleuchtung: AHK 33.000,00 € x 60% Beitrag = 19.800,00 € Sonderposten

19.800,00 € / 25 Jahre Nutzungsdauer = 792,00 €)

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

2.738,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

6.105,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

8.210,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

17.053,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-4.513,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

12.540,00

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.09.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Erneuerung der Ruhrstraße wird zugestimmt. Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbauplan sowie mit der Änderung, dass die Ruhrstraße im Einmündungsbereich zur Fleyer Straße als Sackgasse ausgebaut wird. Dieser Ausbau ist im Zusammenhang mit der Baumaßnahme durchzuführen.

Die Verwaltung wird gebeten, dafür alle verkehrsrechtlichen Anordnungen vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

AfD

1

 

 

Parteilos

-

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0