Beschlussvorlage - 0692/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erneuerung der Hönnestraße wird zugestimmt. Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbauplan.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

Die Hönnestraße ist eine Erschließungsanlage, die nach über 40 Jahren Nutzungszeit technisch verschlissen ist und erneuert werden soll. Die Erneuerung löst eine Anliegerbeitragspflicht nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt aus.

 

 

 

Begründung

 

Die Hönnestraße ist nach Ablauf der Nutzungszeit von mehr als 40 Jahren erneuerungsbedürftig. Bei einer Erneuerung ist eine Anliegerbeitragspflicht nach § 8 KAG und der dazu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung zwingend geboten (Beitragserhebungspflicht).

 

Die Fahrbahn soll in einer Breite von 3,50 m mit einer 46 cm Frostschutzschicht, einer 10 cm Tragschicht und einer 4 cm Asphaltdeckschicht erneuert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 93.000,--€ + 11.500,--€ WBH-Kosten =

104.500,--€.

 

Der Gehweg soll in einer Breite von 1,00 m, das Schrammbord auf der östlichen Seite in einer Breite von 0,50 m mit einer 40 cm Schotterschicht, einer 3 cm Bettung und 10 cm Pflasterung erneuert werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 30.000,--€ + 3.700,--€ WBH-Kosten = 33.700,--€.

 

Für die ebenfalls erforderliche Erneuerung der Straßenbeleuchtung müssen ca. 13.000,--€ + 1.600,--€ WBH-Kosten = 14.600,--€ aufgewendet werden.

 

Das ergibt Gesamtherstellungskosten in Höhe von 152.800,--€.

 

Bei der Ermittlung der beitragsfähigen Anteile von Straße und Beleuchtung bleiben die WBH-Kosten unberücksichtigt. Die Beiträge berechnen sich demnach wie folgt:

 

Der Aufwand für die Fahrbahn in Höhe von ca. 93.000,--€ und für die Beleuchtung von ca. 13.000,--€= insgesamt 106.000,--€ ist zu 60% = 63.600,--€ von den Anliegern zu zahlen.

 

Die Gehwegkosten einschließlich Schrammbord in Höhe von ca. 30.000,--€ sind zu 70% = 21.000,--€ auf die Anlieger umzulegen.

 

Die gesamten Anliegeranteile in Höhe von ca. 84.600,--€ werden auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Die Maßnahme wurde den Eigentümern in einer Informationsveranstaltung am 24.08.2015 vorgestellt.

 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Produkt:

1.54.10.02

Bezeichnung:

Unterhaltung Gemeindestraßen

Kostenstelle:

56200

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

 

 

Kostenart

2015

2016

2017

2018

Ertrag (-)

416950

-17.050,-

Aufwand (+)

571550

21.117,-

Eigenanteil

 

4.067,-

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000286

Bezeichnung:

Straßenerneuerung Hönnestraße

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2015

2016

2017

2018

Einzahlung(-)

688100

-84.600,-

-84.600,-

Auszahlung (+)

785200

152.800,-

152.800,-

Eigenanteil

 

68.200,-

152.800,-

-84.600,-

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Der Ausbau der Hönnestraße auf der gesamten Länge von rd. 103 m führt zunächst zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des im Anlagenbestand zum 31.12.2016 bilanzierten Restbuchwertes in Höhe von 21.117,00 €.

Die im Zuge der Erneuerung anfallenden Ausgaben in Gesamthöhe von 152.800,00 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Hierbei entfallen 138.200,00 € auf die Straße (Fahrbahn 104.500,00 € + Gehwege 33.700,00 €) und 14.600,00 € auf die Beleuchtungsanlage.

Die Straße ist über 55 Jahre, die Beleuchtung über 25 Jahre abzuschreiben.

Somit beträgt der jährliche Abschreibungsaufwand 3.097,00 € (Straße: 138.200,00 € / 55 Jahre = 2.513,00 €; Beleuchtungsanlage: 14.600,00 € / 25 Jahre = 584,00 €).

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der Hönnestraße führt parallel zur außerplanmäßigen Abschreibung zunächst auch zu  einer außerplanmäßigen ertragswirksamen Auflösung des hierfür am Stichtag 31.12.2016 bilanzierten Sonderpostens in Höhe von 17.050,00 €.

Da es sich bei der Erneuerung um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind voraussichtlich Beitragseinnahmen in Höhe von 84.600,00 € als Sonderposten zu passivieren.

Die Auflösung dieser Sonderposten erfolgt analog zur Abschreibung und führt somit zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 1.709,00 € (Straße 1.397,00 € + 312,00 € Beleuchtung).

 

(Berechnung:

Aufgrund unterschiedlicher Beitragssätze ist bei der Berechnung der ertragswirksamen Sonderpostenauflösung für die Straße eine differenzierte Betrachtung der Fahrbahn und der Gehwege vorzunehmen.

Fahrbahn: AHK 93.000,00 € x 60% Beitrag = 55.800,00 € Sonderposten

Gehwege: AHK 30.000,00 € x 70% Beitrag = 21.000,00 € Sonderposten

Sonderposten Straße gesamt: 76.800,00 € / 55 Jahre Nutzungsdauer = 1.397,00 €

 

Beleuchtung: AHK 13.000,00 € x 60% Beitrag = 7.800,00 Sonderposten

7.800,00 € / 25 Jahre Nutzungsdauer = 312,00 €)

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

1.023,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

2.292,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

3.097,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

6.412,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-1.709,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

4.703,00

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Beigeordneter VB 5

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.09.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen