Anfrage - 0653/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der CDU-FraktionHier: Parteiaktivismus auf Schulgeländen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Werner Kaltenborn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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24.06.2015
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Beschlussvorschlag
Zur Schulkonferenz der GS Im Kley mit Teilstandort Reh am 9.6.15 waren Hohenlimburger Bezirksvertreter und Ratsmitglieder eingeladen, die in einer konkreten Problematik um Hilfe gebeten wurden. Im Vorfeld der diesjährigen Pfingstferien wurden jeweils mittwochs (oder auch öfter) Schüler der GS Im Kley, die sich nach Schulschluss des offenen Ganztages auf dem Schulgelände aufhielten, um die dort befindlichen Spielmöglichkeiten zu nutzen, mehrfach von Erwachsenen und Jugendlichen angesprochen. Diese schulfremden Personen boten den Kindern Spielmöglichkeiten an, organisierten Spiele in einer den Kindern angenehmen Art und verteilten letztlich Werbebroschüren für eine Jugendfreizeit über die Pfingstfeiertage. Es stellte sich dabei heraus, dass es sich bei den Erwachsenen und Jugendlichen um Vertreter der Partei MLPD und deren Jugendorganisation Rebel handelte. Die Kinder wurden zu einem Aufenthalt zu einem Jugendcamp über Pfingsten (s. Anlagen) eingeladen und es entstanden Konflikte zwischen Eltern und den Kindern, die nun den Wunsch hegten, an dieser Jugendfreizeit teilzunehmen. Die Eltern- und Lehrerschaft vertreten in der Schulkonferenz der GS Im Kley wünschen keine weitere Behelligung ihrer Kinder auf dem sicher geglaubten Spielumfeld der Grundschule, weder während noch nach dem offiziellen Schulbetrieb und zwar weder durch Vertreter einer marxistisch-leninistischen Partei noch anderer Parteien. Die Fragen, um deren Beantwortung die Eltern und Lehrerschaft der GS Im Kley bitten, werden hier nun wie folgt durch die BV aufgegriffen:
• Gilt das Hausrecht der Schulleiterin auf dem Schulgelände über den Zeitpunkt der Beendigung des Tagesschulbetriebes hinaus auch auf dem dann öffentlich zugänglichen Spielgelände?
• Kann die Schulleiterin wirksam Hausverbote gegenüber allen Parteivertretern aussprechen, um zu verhindern, dass diese sich den Kindern ohne Genehmigung und gegen den erklärten Willen der Erziehungsberechtigten nähern und bewirken, dass Parteivertreter das Schulgelände nur nach ausdrücklicher Einladung durch die Schulleitung betreten dürfen?
• Können Eltern, die nach Verlassen der Lehrerschaft des Schulgeländes nach Schulschluss sich auf das Hausverbot durch die Schulleitung berufen und ggf. Ordnungskräfte bitten, bei Zuwiderhandlungen Platzverweise auszusprechen und durchzusetzen?
Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass es in allgemeinem Interesse sein dürfte, parteipolitische Agitation und Beeinflussung von 6-10jährigen Schülern insbesondere in dem besonders zu schützenden Schulumfeld auch außerhalb der Unterrichtszeiten nachhaltig zu verhindern, auch wenn es unter dem Deckmäntelchen beliebter Spiele geschieht. Insofern bitten wir um Beantwortung der Fragen der Eltern- und Lehrerschaft sowie ggf. um Beratung bezüglich anderer wirksamer Maßnahmen. Es kann nicht angehen, dass öffentliche Schulflächen zur Rekrutierung von Parteinachwuchs - welcher Partei auch immer - missbraucht werden und dort klar gegen den erklärten Willen der Erziehungsberechtigten gehandelt wird. Von einer Veröffentlichung der Problematik durch die Eltern wird zunächst abgesehen, um der betroffenen Partei kein Forum zu bieten, es besteht aber der dringende Wunsch der Elternschaft, das Problem ordnungsrechtlich zu lösen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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35,5 kB
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(wie Dokument)
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302,5 kB
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