Beschlussvorlage - 0645/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

Frau/Herrn: _____________________________________

 

als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt

Hagen in die noch anzuberaumende ordentliche Gesellschafterversammlung

der HEB-GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt,

1. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 in der vorgelegten Form       festzustellen und der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen,

2. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 zu           entlasten,

3. den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen             und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu erteilen sowie

4. der Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

An der HEB-GmbH ist die Stadt Hagen mit 51,02 % beteiligt. Die HEB-GmbH nimmt die Aufgaben der Entsorgung wahr und erbringt andere damit zusammenhängende Dienstleistungen. Die Gesellschaft wird ihre noch anzuberaumende Gesellschafterversammlung abhalten. Hierzu ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

 

Die Tagesordnung wird folgende Punkte umfassen:

1. Bericht der Geschäftsführung

2. Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014

3. Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der HEB-GmbH

4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

5. Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates

 

 

Begründung

 

Die Details zu dem Jahresabschluss 2014 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: xxx entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

 

      Aus Sicht des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung zuzustimmen.

 

Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der HEB-GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb am 09.07.2014 wurde Frau Ellen Neuhaus als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen bestellt.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Kämmerer

 

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Beschlüsse

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18.06.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen