Beschlussvorlage - 0118/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Lehrschwimmbecken der Grundschule Gebrüder-Grimm wird mit sofortiger Wirkung geschlossen, der Schwimmunterricht schnellstmöglich ins Westfalenbad verlegt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Lehrschwimmbecken der Grundschule (GS) Gebrüder-Grimm wurde bereits mehrfach als Konsolidierungsvorschlag für den städtischen Haushalt eingebracht. Um möglichst lange einen schulortnahen Schwimmunterricht gewährleisten zu können, sollte diese Maßnahme bisher nicht umgesetzt werden. Da aufgrund umfangreicher Sanierungs- und Umbauarbeiten aktuell mehr als 27.500 € für die Sicherung des weiteren Bad-Betriebes außerplanmäßig aufzubringen wären, schlägt die Verwaltung aus wirtschaftlichen Gründen die Schließung des Lehrschwimmbeckens und die Verlagerung des Schwimmunterrichts in das Westfalenbad vor. Bei Aufrechterhaltung des Schwimmbetriebs müssten zur Finanzierung andere vorgesehene Maßnahmen entfallen.

 

 

Begründung

 

Im Hinblick auf die Konsolidierung des städtischen Haushalts hatte die Gebäudewirtschaft Hagen – Immobilienbetrieb für die Stadt Hagen (GWH) – zuletzt im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2014 mit der Vorlage 0733/2013 verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen für den Schulbetrieb vorgeschlagen. Diese hatte der Fachbereich Bildung mit der Vorlage 1015/2013 konkretisiert. Übereinstimmend wurde das Lehrschwimmbecken der GS Gebrüder-Grimm zur Schließung vorgeschlagen.

 

Durch die Aufgabe des kleinen Lehrschwimmbeckens der GS Gebrüder-Grimm könnten nach Berechnung der GWH Betriebs- und Servicekosten i.H.v. von rund  32.500 € sowie weitere Sanierungskosten, wie z.B. jene gegen Legionellen, entfallen. Der lehrplanmäßige Schwimmunterricht könnte ins Westfalenbad verlagert werden. In diesem Fall kämen neben dem Eintrittspreis für die jeweiligen Klassen ergänzend Fahrtkosten hinzu. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wurden daher die voraussichtlich neu entstehenden Kosten den Einsparungen gegenübergestellt.

 

Die neu entstehenden Kosten lägen bei jährlich knapp 29.000 €, und damit unter der errechneten Einsparung von 32.500 €. Da die zusätzlichen Belegungen neben den bisherigen Nutzern im Westfalenbad möglich sind, wurde bereits 2013 vorgeschlagen, dieses Lehrschwimmbecken mit Ablauf des Schuljahres 2013/2014 zu schließen. Diesem Vorschlag wurde gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 12. November 2013 nicht gefolgt.

 

Nunmehr wurden in der Duschanlage des Lehrschwimmbeckens der GS Gebrüder-Grimm im Trinkwasser zum wiederholten Male Legionellen festgestellt. Um dauerhaft die erforderliche Trinkwassergüte bereitstellen zu können, ist es lt. GWH nach aktuellem Kenntnisstand erforderlich, nicht nur die Kaltwasserversorgungsleitung ab der Kaltwasserverteilung vollständig auszutauschen, sondern auch eine Frischwasserstation zu installieren. Letztere würde dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und das Risiko von erneut auftretenden Legionellen-Kontaminationen minimieren. Als Kostenansatz kommt lt. GWH ein Betrag oberhalb von 20.000in Betracht.

 

Ferner ist die im Kellerbereich des Schwimmbades befindliche Waschmaschine (für die Reinigung von Putzutensilien) aus Brandschutzgründen an einen anderen Ort zu verbringen. Am kostengünstigsten könnte dies lt. GWH in der nicht mehr genutzten Einzeltoilette der Jungen-WC-Anlage realisiert werden. Die Kosten für die dortige Herrichtung belaufen sich nach Schätzung der GWH auf 7.500 €. Mithin wären in diesem Jahr neben den laufenden Kosten i.H.v. 32.500 € mindestens noch einmal 27.500 € aufzuwenden, um den weiteren Betrieb sicherzustellen. Diese zusätzlichen Kosten sind im aktuellen Haushalt nicht eingeplant und müssten daher außerplanmäßig bereitgestellt werden (z. B. Wegfall anderer vorgesehener Maßnahmen). Würde das Schwimmbecken geschlossen, so könnte die Waschmaschine an ihrem jetzigen Standort verbleiben.

 

Derzeit nutzt ausschließlich die GS Gebrüder-Grimm das Lehrschwimmbecken für schulische Zwecke. Lt. dem Lehrplan Sport für Grundschulen „muss der Unterricht im Bereich ´Bewegen im Wasser – Schwimmen` auf Grund seiner Bedeutung und angesichts seiner organisatorischen Besonderheiten im Verlauf der Grundschulzeit im Umfang eines vollen Schuljahres mit mindestens einer Wochenstunde (ca. 30 Minuten Wasserzeit) erteilt werden.“ Bei Berücksichtigung von zwei Parallelklassen müssten bei der Verlagerung maximal vier Schulstunden angerechnet werden. Diese Schulstunden könnten lt. Hagenbad an drei Wochentagen im Westfalenbad, u.a. auch im dortigen Lehrschwimmbecken, durchgeführt werden.

 

Neben der Nutzung des Eckeseyer Lehrschwimmbeckens durch die GS Gebrüder-Grimm, führt auch die OGS der Schule eine Schwimmeinheit von zwei Zeitstunden durch. Mithin müsste sich auch der Anbieter dieser Schwimmstunden nach einer Alternative umsehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

Grundschulen

Produkt:

1.21.11.03

Bezeichnung:

Schwimmunterricht

Kostenstelle:

10723

Bezeichnung:

Grundschule Gebrüder-Grimm

 

 

Kostenart

2015

2016

2017

2018

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

Diverse

Diverse

-24.375,00

21.750,00€

-32.500,00€

29.000,00

-32.500,00

29.000,00€

-32.500,00

29.000,00€

Eigenanteil

 

-2.625,00

-3.500,00

-3.500,00

-3.500,00

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

gez.

gez.

(Erik O. Schulz, Oberbürgermeister)

(Margarita Kaufmann, Beigeordnete)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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24.03.2015 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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25.03.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - zurückgezogen

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26.03.2015 - Rat der Stadt Hagen - zurückgezogen

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17.06.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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18.06.2015 - Rat der Stadt Hagen