Beschlussvorlage - 0620/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A)           Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt Herrn Oberbürgermeister Erik O. Schulz zur Unterzeichnung der dieser Vorlage als Anlage 1 angefügten Vereinbarung zur Entsendung von sieben Arbeitnehmervertretern/ Arbeitnehmervertreterinnen in den Aufsichtsrat der ENERVIE AG.

 

B)           Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den/die mit Beschluss zur Vorlage 0512-1/2015 in die Haupt­ver­sammlung der ENERVIE AG am 10.08.2015 entsendeten stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen, die sieben Arbeitnehmervertreter/Arbeitnehmervertreterinnen dem Vorschlag des Aufsichtsrates der ENERVIE AG entsprechend zu wählen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

Bereits mit Beschluss vom 26. Februar 2015 zur Vorlage ‘DS 0223/2015‘ hatte der Rat der Stadt Hagen den Oberbürgermeister ermächtigt, die Vereinbarungen zur Entsendung von sieben Arbeitnehmervertretern/Arbeitnehmervertreterinnen in den Aufsichtsrat der ENERVIE AG zu unterzeichnen.

 

In gleicher Sache hatte der Rat der Stadt Lüdenscheid einen Beschluss gefasst, wobei die Kündigungsregelungen unter Ziff. 4.3 der den Beschlüssen zu Grunde liegenden Vereinbarung voneinander abwichen. In Abstimmung zwischen den Verwaltungen der Städte Hagen und Lüdenscheid sowie von Arbeitnehmervertretern der ENERVIE AG ist nunmehr folgender Wortlaut der Ziffer 4.3 entwickelt worden:

 

„4.3  Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und kann schriftlich mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf der Amtszeit des Aufsichtsrates gekündigt werden. Kündigungsberechtigt sind die Städte Hagen und Lüdenscheid gemeinsam und einzeln,  sowie gemeinschaftlich der unternehmensübergreifende Gesamtbetriebsrat mit den Betriebsräten Zentral, Netze und Erzeugung. Die Städte Hagen und Lüdenscheid werden im Falle der Kündigung rechtzeitig vor Ablauf dieser Vereinbarung über das „Ob“ und „Wie“ einer weiteren freiwilligen Beteiligung von Arbeitnehmervertretern am Aufsichtsrat der ENERVIE entscheiden.

 

Die vollständige Vereinbarung einschließlich der in dieser Vorlage beschriebenen Fassung der Ziff. 4.3 ist Anlage dieser Vorlage.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.06.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen