Beschlussvorlage - 0617/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Elternbeitragssatzungen für Tageseinrichtungen für Kinder, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich hier: Neue Elternbeitragstabellen und Erstattung von Elternbeiträgen bei Kita-Streiks
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt; FB48 - Bildung und Kultur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.06.2015
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder mit der neuen Beitragstabelle, wie sie als Anlage 1 Gegenstand dieser Vorlage ist.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagespflege mit der neuen Beitragstabelle, wie sie als Anlage 3 Gegenstand dieser Vorlage ist.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich mit der neuen Beitragstabelle, wie sie als Anlage 5 Gegenstand dieser Vorlage ist.
Sachverhalt
Kurzfassung
Begründung
Satzungsänderung hinsichtlich der Beitragserstattung im Streikfall
Unter der Drucksachennummer 0546/2015 hat der Haupt- und Fianzausschuss am 28.05.2015 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Ratssitzung am 18.06.2015 auf der Basis des SPD-Antrages einen rechtssicheren Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Diesem Beschluss folgend wird die Beitragsatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder in § 3 Abs. 2 wie folgt geändert:
„Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die vom Träger der Kindertageseinrichtung nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignisse und ähnliche Ereignisse haben die beitragspflichtigen Erziehungsberechtigten keinen Anspruch auf eine Beitragsminderung. Ausgenommen sind Arbeitskampfmaßnahmen, die über den 10. Streiktag hinaus andauern, soweit städtische Einrichtungen betroffen sind.“
Diese Änderung soll rückwirkend zum 01.05.2015 in Kraft gesetz werden, damit diese Regelung im Rahmen der aktuellen Arbeitskampfmaßnahmen Anwendung findet.
Der Aufwand für die Beitragserstattung wird pro Streiktag mit rd. 6.300 € beziffert. Dem gegenüber stehen jedoch Personalkosteneinsparungen i.H.v. rd. 13.000 € pro Streiktag. Da die genauen Beträge erst nach dem Streik beziffert werden können, werden sie in der Darstellung der finanziellen Auswirken nicht berücksichtigt.
Anpassung der Elternbeitragstabellen
In Anlehnung an die Drucksachennummer 0061-1/2015 wird erneut eine Änderung der Satzungen für Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen (Kita), Kindertagespflege und Offene Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich und damit eine Anpassung der Beitragstabelle zur Beschlussfassung vorgelegt.
Kernpunkte der neuen Beitragsstaffelung sind:
- Ein späterer Einstieg in die Beitragspflicht. So erfolgt der Einstieg in die Beitragspflicht künftig erst ab einem beitragspflichtigem Jahreseinkommen von 24.000 € (bisher 17.500 €).
- Eine kontinuierliche Staffelung der Einkommenstufen. Außer in den beiden ersten Stufen sind immer 5.000 € Schritte vorgesehen.
- Bis zu einem Jahreseinkommen von 80.000 € steigt die prozentuale Beitragsbelastung im Verhältnis zum Jahreseinkommen. Ab 80.000 € bleibt dieser Prozentwert stabil.
Die neuen Beitragstabellen entsprechen dem fraktionsübergreifendem Vorschlag von CDU, SPD und Grünen, so wie er auch vom Jugendhilfausschuss am 29.04.2015 und dem Schulausschuss am 05.05.2015 beraten und beschlossen wurde. Im Gegensatz zur Vorlage 0061-1/2015 ist eine Dynamisierung, d.h. eine jährliche Steigerung der Beitragstabelle jedoch nicht mehr vorgesehen.
Die Anpassung der Beitragstabellen soll zum 01.10.2015 erfolgen.
Hierdurch ergeben sich folgende Auswirkungen auf der Ertragsseite der Stadt Hagen:
Mehrerträge durch die neuen Beitragstabellen (gerundet) | |||
Jahr | Kita und Tagespflege | OGS | Gesamt |
2015 | 104.000 € | 3.000 € | 107.000 € |
ab 2016 jährl. | 414.000 € | 11.000 € | 425.000 € |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1.36.10 1.36.50 | Bezeichnung: | Förderung von Kindern in Tageseinr. Tageseinrichtungen für Kinder |
Produkt: | 1.36.10.01 1.36.50.01.01 | Bezeichnung: | Kindertagespflege Kindertageseinrichtungen |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
Ertrag (-) | 422100 432100 | -5.179 € -98.408 € | -20.717 € -393.631 € | -20.717 € -393.631 € | -20.717 € -393.631 € |
Aufwand (+) |
| € | € | € | € |
Eigenanteil |
| -103.587 € | -414.348 € | -414.348 € | -414.348 € |
Teilplan: | 1.21.11 | Bezeichnung: | Grundschulen |
Produkt: | 1.21.11.04 | Bezeichnung: | Ganztagsunterricht |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
Ertrag (-) | 432100 | -2.865 € | -11.460 € | -11.460 € | -11.460 € |
Aufwand (+) |
| € | € | € | € |
Eigenanteil |
| -2.865 € | -11.460 € | -11.460 € | -11.460 € |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann Beigeordnete
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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