Beschlussvorlage - 0617/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder mit der neuen Beitragstabelle, wie sie als Anlage 1 Gegenstand dieser Vorlage ist.

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagespflege mit der neuen Beitragstabelle, wie sie als Anlage 3 Gegenstand dieser Vorlage ist.

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich mit der neuen Beitragstabelle, wie sie als Anlage 5 Gegenstand dieser Vorlage ist.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

 

Begründung

 

Satzungsänderung hinsichtlich der Beitragserstattung im Streikfall

 

Unter der Drucksachennummer 0546/2015 hat der Haupt- und Fianzausschuss am 28.05.2015 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Ratssitzung am 18.06.2015 auf der Basis des SPD-Antrages einen rechtssicheren Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Diesem Beschluss folgend wird die Beitragsatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder in § 3 Abs. 2 wie folgt geändert:

 

„Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die vom Träger der Kindertageseinrichtung nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignisse und ähnliche Ereignisse haben die beitragspflichtigen Erziehungsberechtigten keinen Anspruch auf eine Beitragsminderung. Ausgenommen sind Arbeitskampfmaßnahmen, die über den 10. Streiktag hinaus andauern, soweit städtische Einrichtungen betroffen sind.“

 

Diese Änderung soll rückwirkend zum 01.05.2015 in Kraft gesetz werden, damit diese Regelung im Rahmen der aktuellen Arbeitskampfmaßnahmen Anwendung findet.

 

Der Aufwand für die Beitragserstattung wird pro Streiktag mit rd. 6.300 € beziffert. Dem gegenüber stehen jedoch Personalkosteneinsparungen i.H.v. rd. 13.000 € pro Streiktag. Da die genauen Beträge erst nach dem Streik beziffert werden können, werden sie in der Darstellung der finanziellen Auswirken nicht berücksichtigt.

 

 

Anpassung der Elternbeitragstabellen

 

In Anlehnung an die Drucksachennummer 0061-1/2015 wird erneut eine Änderung der Satzungen für Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen (Kita), Kindertagespflege und Offene Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich und damit eine Anpassung der Beitragstabelle zur Beschlussfassung vorgelegt.

Kernpunkte der neuen Beitragsstaffelung sind:

  • Ein späterer Einstieg in die Beitragspflicht. So erfolgt der Einstieg in die Beitragspflicht künftig erst ab einem beitragspflichtigem Jahreseinkommen von 24.000 € (bisher 17.500 €).
  • Eine kontinuierliche Staffelung der Einkommenstufen. Außer in den beiden ersten Stufen sind immer 5.000 € Schritte vorgesehen.
  • Bis zu einem Jahreseinkommen von 80.000 € steigt die prozentuale Beitragsbelastung im Verhältnis zum Jahreseinkommen. Ab 80.000 € bleibt dieser Prozentwert stabil.

Die neuen Beitragstabellen entsprechen dem fraktionsübergreifendem Vorschlag  von CDU, SPD und Grünen, so wie er auch vom Jugendhilfausschuss am 29.04.2015 und dem Schulausschuss am 05.05.2015 beraten und beschlossen wurde. Im Gegensatz zur Vorlage 0061-1/2015 ist eine Dynamisierung, d.h. eine jährliche Steigerung der Beitragstabelle jedoch nicht mehr vorgesehen.

 

Die Anpassung der Beitragstabellen soll zum 01.10.2015 erfolgen.

 

Hierdurch ergeben sich folgende Auswirkungen auf der Ertragsseite der Stadt Hagen:

 

Mehrerträge durch die neuen Beitragstabellen (gerundet)

Jahr

Kita und Tagespflege

OGS

Gesamt

2015

104.000 €

3.000 €

107.000 €

ab 2016 jährl.

414.000 €

11.000 €

425.000 €

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.10

1.36.50

Bezeichnung:

Förderung von Kindern in Tageseinr.

Tageseinrichtungen für Kinder

Produkt:

1.36.10.01

1.36.50.01.01

Bezeichnung:

Kindertagespflege

Kindertageseinrichtungen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

Kostenart

2015

2016

2017

2018

Ertrag (-)

422100

432100

-5.179

-98.408 €

-20.717

-393.631 €

-20.717

-393.631 €

-20.717

-393.631 €

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

-103.587

-414.348

-414.348

-414.348

 

Teilplan:

1.21.11

Bezeichnung:

Grundschulen

Produkt:

1.21.11.04

Bezeichnung:

Ganztagsunterricht

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

Kostenart

2015

2016

2017

2018

Ertrag (-)

432100

-2.865 €

-11.460 €

-11.460 €

-11.460 €

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

-2.865 €

-11.460 €

-11.460 €

-11.460 €

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.06.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen