Beschlussvorlage - 0605/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat nimmt die folgenden Satzungen des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, wie sie als Anlage Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage sind, zur Kenntnis:

 

  1. Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Hagen (Entwässerungssatzung)
  2. Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Hagen.

 

Die Satzungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 10 Abs. 5 Nummer 1 der Satzung des WBH entscheidet der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über den Erlass und die Änderung von Satzungen im Rahmen der durch die Anstaltssatzung nach § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabenbereiche der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Die Entscheidungen des Verwaltungsrates unterliegen auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung für das Kommunalunternehmen oder bei Angelegenheiten, die über den gewöhnlichen Betrieb des Kommunalunternehmens hinausgehen, den Weisungen des Rates der Stadt Hagen (§11 Abs. 1 Nummer 1 der Satzung des WBH).

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 21.05.2015 die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Hagen  (Entwässerungssatzung) und die

Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Hagen (Anlage 1) beraten und beschlossen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.06.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen